Diskussion:Rechtsgut

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Loewe81
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Inwiefern unterscheiden sich denn "Individualrechtsgüter" von "höchstpersönlichen Rechtsgütern"? Für eine grobe Einschätzung könnte man ja § 823 BGB heranziehen und durch "Ehre" i. S. d. §§ 185 StGB ergänzen. Ich weiß, Quellen... habe aber gerade nur einen veralteten Palandt zur Hand und gar nichts fürs StGB. --Loewe81 16:35, 28. Feb. 2008 (CET)Beantworten

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