Diskussion:Rechtsmedizin

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2001:16B8:60BD:5C00:FD6D:832E:6327:E6CC in Abschnitt Einleitung
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es wär schon schön, wenn solche Texte auch durch Links aufgelockert werden. Sieht auch verdächtig nach einem URV aus....

Das aus dem Jahre 2004.--Yanestra 00:34, 9. Mär 2006 (CET)

niedergelassene Rechtsmediziner[Quelltext bearbeiten]

Ich fand es etwas befremdlich, dass auf der Seite Rechtsmedizin die universitären und städtischen rechtsmedizinischen Institute erwähnt sind, nicht jedoch die niedergelassenen Rechtsmediziner. Dass Du das rückgängig gemacht hast, spricht vielleicht für die allgemein verbreitete Auffassung, Rechtsmediziner würden nur Leichen sezieren. Das findet selbstverständlich vorrangig an den rechtsmedizinischen Instituten statt. Den größeren Teil der Arbeit machen allerdings Gutachten zur Fahrtüchtigkeit und Schuldfähigkeit schriftlich und mündlich vor Gericht bei Alkoholisierung inklusive Rückrechnung bei Nachtrunkbehauptungen sowie bei Beeinflussung durch Drogen und/oder Medikamente aus. Daneben gibt es gutachterliche Beurteilungen zu allen medizinischen Fragestellungen, bei denen nicht zwingend ein anderer Fachkollege erforderlich ist. Diese Tätigkeit kann als Einzelsachverständiger in eigener Praxis ausgeübt werden. Ich selbst bin solch ein niedergelassener Rechtsmediziner http://www.gerichtsarzt.de und kenne noch weitere Kollegen. Ich wäre also dankbar, wenn meine Änderung wieder erscheinen würde.

Der Zusatz war unter dem Anschnitt: 'Institutionalisierung in Deutschland' und da gehören die niedergelassenen Rechtsmediziner nicht hin. Insgesamt sind die niedergelassenen Rechtsmediziner sowohl zahlenmäßig als auch von der Zahl der Abgearbeiteten Aufträge und Umsätze gegenüber den staatlichen und universitären Insituten zur Zeit derart vernachlässigbar, dass sie nur eine Randnote bilden. Interessanter wären da nähere Hinweise zu den nicht staatlichen und nicht univeristären Instituten wie sie z.B. in Tübingen vorhanden sind. --Mirko Junge 23:46, 22. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Ich kenne die GRUS GmbH von Tübingen gut. Dabei handelt es sich nicht um ein Institut, sondern um eine Service GmbH von mehreren niedergelassenen Rechtsmedizinern, die vorhandene Einrichtungen, z. B. das Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart, nutzen. Vielleicht sollte man die Überschrift Institutionalisierung in Deutschland ganz ändern, so dass man Uni-Institute, städtische Institute und niedergelassene erwähnen kann. Frank J. Reuther 9:40, 23. Aug. 2008 (CEST)

Aufnahmeort des ersten Bildes[Quelltext bearbeiten]

Mir ist aufgefallen, dass das erste Bild mit dem Titel "Sektionssaal des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin Berlin" auch in dem Artikel Leichenschau verwendet wird, dort allerdings unter dem Titel "Obduktionssaal der Charité Berlin". Es sollte vielleicht der Uploader kontaktiert werden, um die genaue Herkunft zu klären. Da dies mein erster Beitrag zur Wikipedia ist (von der Korrektur von Rechtschreibfehlern abgesehen), bitte ich um Nachsicht, falls hier der falsche Ort für dieses Problem ist. --Bastian Schilling (Diskussion) 15:45, 24. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Aufgabenbereiche und Abgrenzungen[Quelltext bearbeiten]

Folgendes findet sich in diesem Abschnitt:

"Die Gleichsetzung von Rechtsmedizinern mit Pathologen durch Roman- und Drehbuchautoren beruht in der Regel auf einem weit verbreiteten Irrtum: Die Pathologie ist eine von der Rechtsmedizin zu unterscheidende Fachrichtung der Medizin. Gerichtlich angeordnete Leichenöffnungen erfolgen nicht durch Pathologen. "

Das ist nicht (mehr) korrekt! An mehreren deutschen universitären Instituten (z.B. an der Charité und der TU Dresden) ist die Forensische Pathologie ein zentraler Bereich der Rechtsmedizin. Dort erfolgt die Untersuchung des nicht-natürlichen Todes (z.B. Tod infolge einer äußeren Einwirkung) und der Todesfälle, bei denen durch die ärztliche Leichenschau die Todesart nicht geklärt werden konnte. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:60BD:5C00:FD6D:832E:6327:E6CC (Diskussion) 21:26, 1. Feb. 2021 (CET))Beantworten

Einleitung[Quelltext bearbeiten]

An mehreren deutschen universitären Instituten (z.B. Charié und TU Dresden) wird mittlerweile die Bezeichnung Forensische Pathologie verwendet. Dort ist die Forensische Pathologie zentraler Bereich der Rechtsmedizin und untersucht nicht-natürliche Todesfälle. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:60BD:5C00:FD6D:832E:6327:E6CC (Diskussion) 21:53, 1. Feb. 2021 (CET))Beantworten