Diskussion:Rechtspolitik

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Lediglich Beschreibung eines Teils der (ausgeübten) Politik im engeren Sinne[Quelltext bearbeiten]

Rechtspolitik im Sinne des akademische Forschungsfeld "Rechtspolitik" fehlt. Es ist zwar mit dem hier beschrieben Begriff aus dem Bereich der (ausgeübten) Politik (grob: das, was ein Justizministerium macht) verwandt, umfasst jedoch eher mehr und eher um Politik im Sinne von Politik#Policy:_normative.2C_inhaltliche_Dimension.--pistazienfresser 14:41, 7. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Der Vergleichssatz zur Umweltpolitik ist schlicht falsch. Umweltpolitik stellt durchaus ein Querschnittspolitikfeld dar, besonders in Bereichen wie Wirtschaftspolitik, Energiepolitik, Verkehrspolitik und Landwirtschaftspolitik kann heute keine Politik ohne umweltpolitische Erwägungen betrieben werden. (nicht signierter Beitrag von 92.225.189.128 (Diskussion) 14:18, 22. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Habe den Bezug auf die Umweltpolitik einstweilen rausgenommen. --Benatrevqre …?! 17:10, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Abschnitte Schweiz, Österreich[Quelltext bearbeiten]

--HJunghans (Diskussion) 05:10, 26. Mai 2016 (CEST)Abschnitt Schweiz, Österreich[Quelltext bearbeiten]

Ob es Unterschiede in der Begriffsverwendung der deutschsprachigen Länder gibt, vermag ich nicht zu sagen. Die bisherige Formulierung zur Rechtspolitik in der Schweiz, lässt mich daran zweifeln, ob es tatsächlich Unterschiede gibt. Vielleicht mag jemand, der kundig ist, hierzu ergänzen oder die Unterteilung zwischen den Staaten entfernen. Zu Österreich steht hierzu noch nichts, wahrscheinlich gilt hier aber erst recht, dass der Begriff "Rechtspolitik" nicht abweichend verwendet wird. HJunghans, 26.05.2016