Diskussion:Rechtspositivismus

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Ein Factum ...
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein Factum ...[Quelltext bearbeiten]

läßt der Artikel vollständig außer acht, obwohl es das grundlegendste, weil logisch zwingende und dennoch bisher noch von keiner Seite, keiner "Denkschule" gewürdigte ist: Der elementare Gegensatz zum Rechtspositivismus ist nicht das Natur"recht", sondern die pure biologische NOT-Wendigkeit an sich. Heißt: Dem menschlich (meist sehr infantil) "gewünschten", vom Menschen deshalb künstlich geschaffenen "Recht" stehen die "biologischen Grunderfordernisse von Leben" diametral entgegen. Daraus lassen sich alle anderen Phänomene und Folgen gesellschaftlichen Lebens direkt und praktisch widerspruchsfrei ableiten. (Lutz Bürger) (nicht signierter Beitrag von 109.41.129.90 (Diskussion) 14:25, 28. Jul. 2018 (CEST))Beantworten

Eine Auseinandersetzung mit den Begriffen täte not. --Stephan Klage (Diskussion) 18:32, 13. Nov. 2020 (CET)Beantworten