Diskussion:Regelbedarfsermittlungsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Alnilam in Abschnitt Bitte um Mithilfe
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Regelbedarfsstufe 3 für behinderte Menschen[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens fehlt der Hinweis, dass im Zuge der Einführung der Regelbedarfe zum 1.1.2011 auch eine Änderung der Behandlung von Menschen mit Behinderungen, welche älter als 25 sind und im Haushalt ihrere Eltern betreut werden, vorgenommen wurde. Bislang wurden diese analog zum SGB II wie ein Haushaltsvorstand behandelt, nun sind sie der Regelbedarfsstufe 3 zugeordnet. Die Anpassung wurde im im März 2011 rückwirkend zum 1.1.2011 vorgenommen und stellt eine grundgesetzwidrige Ungeleichbehandlung / Diskriminierung dar.
Weiterführende Informationen:
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,26105/ticket,g_a_s_t
http://www.iljaseifert.de/2011/03/regelbedarfsstufe-3-fur-behinderte-menschen-sofort-uberprufen/
http://hartz.info/index.php?topic=29928.0
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/066/1706658.pdf
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17858

--77.5.211.148 06:59, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Die Linkspartei zielt in der zitierten Dokumenten und in der Online-Petition auf die Frage, inwieweit die Bemessung des Regelsatzes speziell für Behinderte verfassungsrechtlich gerechfertigt sei, und hier hebt man natürlich darauf ab, die Ungleichbehandlung (100 vs. 80 Prozent des Regelbedarfs) sei nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt und deshalb verfassungsrechtlich zu beanstanden. Ob das so ist, kann aber nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Solange hierzu keine Entscheidung vorliegt, kann der Wikipedia-Artikel hierzu keine Aussage treffen.
Es stellt sich deshalb die Frage, ob man diesen Punkt in dem Artikel aufgreift.
Der Artikel stellt aber nur die gesetzliche Regelung der Bedarfsermittlung vor. Die Personengruppen, für die das Gesetz und die einzelnen Bedarfsstufen gelten, werden in der Anlage zu § 28 SGB XII genannt. Diese Regelung wird in dem Artikel zutreffend referiert. Behinderte, die keinen eigenen Haushalt führen und die in keiner Beziehung leben, werden darin genauso behandelt wie alle anderen Erwachsenen, die sich in derselben Lebenslage befinden. Deshalb werden sie in der Anlage (und also auch im Wikipedia-Artikel) nicht erwähnt. Die Altersgrenze von 25 Jahren, die für das SGB II bedeutsam ist, spielt im SGB XII keine Rolle. Hier geht es darum, ob jemand 18 Jahre oder älter ist bzw. ob er Grundsicherung erhielte. Es spielt demnach bei der Bedarfsermittlung keine Rolle, ob jemand behindert ist oder nicht. Weil der Gesetzgeber auf dieses Merkmal in der Anlage nicht abhebt, bedarf es vorliegend auch keiner Erörterung oder Erwähnung.
Meines Erachtens ist die Gleichbehandlung von Behinderten und Nichtbehinderten, die Du ansprichst, übrigens verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil es bei der Bemessung des Bedarfs um die tatsächliche Bedürftigkeit geht, und es ist nicht zu ersehen, weshalb ein Behinderter als solcher generell einen höheren Regelbedarf haben sollte als ein nichtbehinderter Hilfebedürftiger in der gleichen Lebenslage. Hier kann ich beim besten Willen keine Benachteiligung erkennen. Es gibt ganz unterschiedliche Formen und Schweregrade von Behinderung. Ich selbst bin auch schwerbehindert und kann mich deshalb in die Lage eines Betroffenen gut hineinversetzen. Ich halte den Standpunkt, den die Linkspartei hier einnimmt, für nicht vertretbar. Deshalb würde das Bundesverfassungsgericht dem sehr wahrscheinlich nicht folgen, falls es zur Verfassungsbeschwerde käme. Soweit Sonderbedarfe vorliegen, wären diese gesondert zu berücksichtigen.--Aschmidt 07:51, 29. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort!
Es geht nicht darum, dass behinderte Menschen generell einen höheren Regelbedarf haben als Nicht-Behinderte - sondern einfach nur denselben!
Ein nicht-behinderter Mensch, welcher älter als 25 ist und bei seinen Eltern wohnt, wird wie ein Haushaltsvorstand behandelt. Ein Mensch mit Behinderung in derselben Situation und übrigens auch ältere Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind und bei ihren Kindern leben, nicht - für sie werden nur 80% angesetzt. Was braucht ein nicht behinderter Mensch, was ein behinderter Mensch nicht braucht? Und wieso braucht ein behinderter Mensch von einen Tag auf den anderen mehr als 20% weniger? Wieso gibt es für Kinder in Hartz IV - Familien Bestandschutz, für behinderte Menschen nicht?
So bleibt einfach abzuwarten, wie die Zusage, die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel zu überprüfen, Menschen mit Behinderung ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen. ausgeht - sie ist ja wohl ab 2013 zu erwarten.
Aber das hier ist nicht der richtige Platz für eine juristische Klärung und ich bin da auch nicht kompetent.
Nachdem ich in der Presse immer nur von Erhöhung der Leistungen lese und auch CDU-Mitglieder / - Abgeordnete auf meine Nachfrage nur kopfschüttelnd sagen konnten, dass sie davon nichts wissen, hatte ich auf einen Hinweis in einem Medium gehofft, in dem sich Informationssuchende informieren, welche nicht direkt mit der Behindertenproblematik zu tun haben und deshalb diesen Umstand auch nicht direkt recherchieren würden. Da fiel mir eben zuerst wikipedia ein, da dies auch meine primäre Informationsquelle für Erstrecherchen ist.
Es geht mir auch nicht um eine Wertung, einfach um eine Nennung des Fakts. --77.189.230.109 15:15, 31. Okt. 2011 (CET)Beantworten

Neuregelung der Regelbedarfe[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt entspricht inhaltlich nicht dem des Bundesgesetzblattes Jahrgang 2011 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 29. März 2011 - Seite 453 §5 und §6. (Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de) und sollte dahingehend komplett überarbeitet werden. (nicht signierter Beitrag von 93.193.39.254 (Diskussion) 06:11, 1. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Bitte um Mithilfe[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gerade eine umfangreiche und dreiste Suchmaschinenoptimierungsaktion bereinigt, allerdings nur recht wenig Ahnung vom Verlinken von Gesetzen. Kann da jemand Berufener seriöse Quellen für die Paragraphen, sofern nötig, ergänzen? Vielen Dank --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 10:52, 23. Nov. 2016 (CET)Beantworten