Diskussion:Regelkompetenz

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von AmrDE
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"Die Regelkompetenz ist derzeit nicht Bestandteil der gesetzlichen Bestimmungen zur Berufsausübung von Rettungsassistenten (z. B. RettAssG). Weil die Notkompetenz jedoch keine Rechts- und Handlungssicherheit bietet, zielen Bestrebungen zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes von 1989 auf eine „Umwandlung“ in eine Regelkompetenz ab."

Zweifelhaft/unglaubhaft:

Die Regelkompetenz ist derzeit nicht Bestandteil der gesetzlichen Bestimmungen zur Berufsausübung von Rettungsassistenten (z. B. RettAssG).

Es scheint so, als ob gemeint war:

Die Notkompetenz ist derzeit nicht Bestandteil der gesetzlichen Bestimmungen zur Berufsausübung von Rettungsassistenten (z. B. RettAssG).

Ansonsten würde der nachfolgende Satz "in der Luft hängen":

Weil die Notkompetenz jedoch keine Rechts- und Handlungssicherheit bietet, zielen Bestrebungen zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes von 1989 auf eine „Umwandlung“ in eine Regelkompetenz ab.
Oder was solle mit dem gesamten obigen Text eigentlich zum Ausdruck gebracht werden???
Ferner gehört das im Wesentlichen in das Lemma Notkompetenz - auf jeden Fall ist eine inhaltliche Synchronisation/Koordination mit diesem Lemma erforderlich.--Dr.cueppers 14:55, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Hier wird m. E. nicht deutlich genug klargestellt, dass es sich um einen Wunsch handelt die bisherige Praxis aus der Notkompetenz in eine Regelkompetenz umzuwandeln und diese gesetzlich zu verankern.--AmrDE (Diskussion) 15:42, 5. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Deutschland?

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Beziehen sich die Angaben, insbesondere Bezüge auf Gesetze, auf Deutschland? Der Artikel wird verlinkt von Rettungsdienst#Rettungsdienst in Österreich. Gibt es ähnliche Definitionen in A und CH?