Diskussion:Regierung Liesching

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Stolp
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Das Lemma Kabinett Liesching und dessen Inhalt wurden von mir einst angelegt. Streng genommen ist es aber falsch, vor 1918 die Liste der Regierungsmitglieder als Kabinett zu bezeichnen, denn dieser Begriff war vor dem Ende der Monarchie dem Kabinett des Königs vorbehalten, eine von der Regierung unabhängige Einrichtung. Das Kabinett bestand im Falle Württembergs laut Staatshandbuch aus Kabinettschef (1916 bis 1918 war dies Konstantin von Neurath), Kabinetts-Sekretär, Kabinetts-Registratoren und Kabinetts-Kanzlisten und hatte seinen Sitz im Schlossnebengebäude. Das Kabinett des Königs arbeitete dem König direkt zu. Es ist insofern eine unhistorische Rückprojektion, den Begriff Kabinett so zu verwenden, wie es in Deutschland nach 1919 üblich wurde, nämlich das Kollegium der Mitglieder einer Regierung zum Beispiel als Kabinett Stresemann zu bezeichnen, wie es schon seit 1919 üblich wurde. Für hier sollte das Lemma besser Regierung Liesching heißen, wobei streng genommen es am besten Liste der Mitglieder des Staatsministeriums von Württemberg 1918 heißen müsste. Aus pragmatischen Gründen und falls niemannd etwas dagen hat, werde ich das Lemma gelegentlich in Regierung Liesching umbenennen. --Stolp (Disk.) 12:57, 20. Aug. 2017 (CEST)Beantworten