Diskussion:Regierungsbezirk Stuttgart

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Höchste Stelle des Regierungsbezirks Stuttgart[Quelltext bearbeiten]

Welches ist die höchste (natürliche) Stelle des Regierungsbezirks Stuttgart?
MfG --TOMM ab 13:30, 24. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich bin mal schnell die Landkreise durchgegangen, danach liegt der höchste Punkt im Landkreis Esslingen: „der mit 830 m ü. NN höchste Punkt befindet sich im Brucker Hölzle bei Bissingen-Ochsenwang“. Ohne Gewähr. --Zollernalb 15:06, 24. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich hätte es erwähnen sollen, dass auch ich zuvor die Landkreise, also die entsprechenden Artikel in der Wikipedia, durchgegangen bin (zudem habe ich im sonstigen Internet recherchiert)! Aber ich wollte nichts verraten. Im Artikel „Landkreis Göppingen“ ist zu lesen − Maximum: „824 m ü. NN“. Doch ich kam zu einem anderen Ergebnis:
Wenn man auf "BfN" die Höhenlinien analysiert, liegt die höchste Stelle des Reg.-Bez. Stuttgart wohl an der Erhebung Kirchenfeld (841,1 m ü. NN), deren Kuppe zwar bei Westerheim im benachbarten Reg.-Bez. Tübingen liegt. Doch an ihrer Nordostflanke liegt das Gemeindegebiet von Hohenstadt (Lkr. Göppingen) auf maximal etwa 835 m ü. NN (Rundungs- bzw. Schätzwert), was erstens die Höhe der direkt ostnordöstlich benachbarten (und im Artikel „Hohenstadt“ genannten) Weilerhöhe (830,5 m ü. NN) übertrifft (bzw. übertreffen dürfte) und zweitens die höchste Stelle des Reg.-Bez. Stuttgart ist (bzw. sein könnte). Damit scheidet das Brucker Hölzle aus!
Gibt es aber sonst noch eine höhere Stelle?
MfG --TOMM 16:39, 24. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Das hättest du tatsächlich erwähnen können ;-) Nein, dann kann ich nicht weiter helfen, vielleicht auf Portal:BW nachfragen? --Zollernalb 21:59, 24. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Danke für Hinweis! Ich habe die Frage auf diesem Portal eingefügt!
MfG --TOMM 07:27, 25. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Witzigerweise findet sich bei der Amtlichen Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden für den damaligen Regierungsbezirk Nordwürttemberg der Hinweis auf Seite 15 im 1. Halbband: „Dem entsprechen Höhenlagen von nur 143 m über NN bei Gundeslheim bis zu 818 m über NN auf der Geislinger Alb“. Gut, Ochsenwang gehörte damals zu Südwürttemberg-Hohenzollern, Hohenstadt führte man dort allerdings mit 820 m. Ansonsten vermerkte man dort leider keine "Superlative" á la höchste Erhebung des Landkreises/Regierungsbezirks etc.

Die diversen Landeskunden des Königreichs Württemberg beschränken sich leider nur auf "richtige" bzw. "prominente" Berggipfel, da tauchen für das passende Gebiet erst Teckberg und Bernhardusberg bei Schwäbisch Gmünd auf, also weit unterhalb der Möglichkeiten.

Dann bleiben mir noch die Landkreisbeschreibungen aus den 1970er/1980er Jahren. Da ich davon ausgehe, dass nur Esslingen und Göppingen in Frage kommen habe ich jetzt nur die beiden Ausgaben zur Hand genommen. Bei Esslingen heißt es, der höchste Punkt des Kreises ist das „Brucker Hölzle“ in der Nähe der Schopflocher Torfgrube mit 830 m; laut Eintrag auf der Topographischen Karte ist der Punkt "nur" 829,6 m hoch. Göppingen kontert mit ebenfalls 830 m (nach der Topographischen Karte der Gipfel mit 830,5 m), mit der oben erwähnten Weilerhöhe auf der Gemarkung Hohenstadt. Allerdings komme ich auch auf eine höhere Stelle an der von TOMM beschriebenen Gemarkungsgrenze zu Westerheim. Auf meiner CD-Rom-Ausgabe der Topographischen Karte sind das ca. 834 m; allerdings gibt es da auf der CD-Ausgabe öfters eine Abweichung von ca. 1-2 Metern. Ein angelegter Geländequerschnitt von der Weilerhöhe aus zur Grenze zeigt dann auch noch einen deutlichen Anstieg. Allerdings scheint es auch einen kleinerer Anstieg um das Brucker Hölzle herum zu geben, jedoch nicht so deutlich. Das Problem dürfte sein, dass es sich in beiden Fällen um feste Höhenpunkte handeln dürfte, und von daher eine vermeintlich höhere Stelle nicht "amtlich" ist. Allerdings kenne ich mich in den Gepflogenheiten des Landesvermessungsamtes nicht aus. --Vexillum (Diskussion) 10:41, 29. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Beim Anstieg zum Kirchenfeld sehe ich die Grenze zwischen der 835er und der 837,5er Linie. Bei der CD-ROM-Ausgabe ist problematisch (Stand zumindest vor wenigen Jahren), dass das Raster des unterliegenden digitalen Höhenmodells ziemlich grob ist, dazwischen wird interpoliert, und das ergibt – ganz besonders in der Nähe von Steilabhängen – ziemlich starke Ober- und Unterschwinger. Ich würde da eher, aber auch nicht blind, den Höhenlinien trauen.
Den absoluten Rekordhalter habt ihr aber völlig übersehen – zugegeben, für dessen Höhe habe ich auch keinen amtlichen Nachweis. Aber bei sehr konservativer Rechnung komme ich auf eine Höhe von
,
also 182770 m ü. NN. Begründung: Ortshöhe am Fuß 270 m ü. NN, der Herr Organist war zwar wohl ziemlich verweichlicht durch das Hofleben, aber bei 10 Jahren unterwegs kann man schon mit einem gewissen Trainingseffekt rechnen, ich setze also 100 m Höhenunterschied pro Tag an. Weiter oben bremst zwar der Sauerstoffmangel ein kleines Bisschen, zum Ausgleich gibt es aber auch weniger Schwerkraft und vor allem Luftreibung. Also mit großer Sicherheitsmarge: Höchster Berg Asperg.
Ich bin schon ein Bisschen entsetzt, dass man so etwas heute anscheinend nicht mehr weiß. --Silvicola Disk 13:23, 29. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
Oh, jetzt kommt, nach so langer Zeit, Bewegung in die Sache!
Beim Anstieg zum 2010 von mir genanntem Kirchenfeld komme ich nun laut diesem topographischen Kartendienst (wie Silvicola) auch auf 835 bis 837,5 m; also auf maximal ca. 2,5 m mehr als 2010!
Die Frage ist allerdings: Übersehen wir eine Stelle, die geographisch betrachtet, an (völlig) anderem Ort liegt, oder habe ich die höchste Stelle damals auf BFN-Karten schon ganz gut lokalisiert?
--TOMM (Diskussion) ab 14:09, 29. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
(BK)Stimmt, der Asperg! „Wer da rauf geht, kommt erst in 10 Jahren wieder!“ Wahrscheinlich haben wir ihn deshalb nicht bedacht, weil wir alle ein keusches und gesetzestreues Leben führen. Aber danke für den Tipp. Aber auch Du übersiehst: die höchste Stelle im Regierungsbezirk ist der Regierungspräsident. Zumindest im Verwaltungsdienst... ;)
Ja, die CD-Rom-Ausgabe hat diesbezüglich ihre Schwächen, meine ist dann auch noch das "alte Modell", aber auch hier kommt man auf diese Höhen mit der erwähnten 2m-Toleranz hin.
Einen Beitrag kann ich noch liefern. Ich war heute extra in der Bibliothek, da meine Frau mich für einen Bücher-Messi hält und mir damals ausdrücklich verbot, dieses Buch zu kaufen: „Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart“, Stuttgart 2007, ISBN 379955176X. Dort steht denn auch, die höchste Stelle im Regierungsbezirk sei mit 840 m Höhe südlich von Wiesensteig (ohne genauere Gemarkungsbezeichnung). --Vexillum (Diskussion) 14:19, 29. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
Ja natürlich, der Regierungspräsident! Der steht bekanntlich stolz wie ein Bulle ganz oben auf seinem Thron, der höher sein mag als irgend so ein bloßes blaues Bergle. Wenn dieser allerdings statt mit Kasein mit Weichei verleimt ist, kann er leicht faul werden, nachgeben und der Große dann mir nichts dir nichts stürzen. Auf nicht verkehrsfähige Höhen ist eben kein Verlass.
Im Grunde ist das sich Kaprizieren auf „die höchste Erhebung von X“ nicht sehr sinnvoll, sobald in X darin enge Konkurrenz herrscht. Die Unterschiede in der Spitzengruppe am Albtrauf sind gering und alle Maßangaben sind fehlerbehaftet; durch eine kleine Störung eines Höhenwertes kann also ein so definierter Platz weit springen, das zeigt aber auch, dass der spezifische Platz für den Albtrauf nicht wirklich charakteristisch ist. Mit der heutigen Satelliten-Messtechnik kann man wohl billiger, schneller und genauer Höhenwerte messen – nach Auskunft von einem angetroffenen Messtrupp des Vermessungsamtes bis auf Zentimeter genau – tzotzdem bleint das Porblem der mangelnden Prominenz. Außerdem müsste man einen gefundenen Rekord sehr sorgsam formulieren, weil man mit der impliziten Annahme rechnen muss, dass nur Gipfel konkurrieren. Beispielsweise gilt der Steinsberg (Vorsicht, noch unfertig!) weithin als höchster Berg des Kraichgaus, was er aber in dem Sinne nicht ist, dass es in dessen Süden beträchtlich höhere Hangpunkte gibt. Der Annahme höchster Punkt = höchster Gipfel ist eben schwer zu wehren. --Silvicola Disk 21:46, 29. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
Höchster Punkt (Stelle) und höchster Gipfel ist eindeutig nicht das Selbe! Höchster Punkt liegt irgendwo in der Landschaft und steht nicht für Berg/Gipfel (bzw. sollte nicht dafür stehen). Höchster Gipfel steht eindeutig für die höchste Stelle eines/r Berges/Erhebung (bzw. sollte dafür stehen). Aber Höchster Punkt (Stelle) kann höher als höchster Gipfel und damit höchste (natürliche) Stelle eines geographischen Objekts sein. :-)
--TOMM (Diskussion) 18:04, 30. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
„Südlich von Wiesensteig ist, was 2010 genannte Stelle anbelangt, zwar richtungsmäßig korrekt, aber diese 835 bis 837,5 m hohe Stelle an der Erhebung Kirchenfeld gehört zu Hohenstadt, und liegt südwestlich von letzterem! :-)
--TOMM (Diskussion) ab 17:28, 29. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
Ich weiß. Ich habe ja auch nur zitiert ;) --Vexillum (Diskussion) 17:40, 29. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Im Grunde führt ein Regierungsbezirk in Baden-Württemberg doch ein Wappen nämlich das Große Landeswappen oder ist das hier nicht gemeint?--HolgerB 19:09, 20. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Die Regierungspräsidien führen dieses Wappen, genau wie bspw. die Ministerien. Es bleibt aber das Wappen des Landes, die Bezirke haben keine eigenen Wappen. -- Rosenzweig δ 19:29, 20. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das wäre dann aber vegleichbar mit dieser Sitiation im Direktionsbezirk Leipzig. Und da wird das Wappen abgebildet.--HolgerB 16:28, 21. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Auch da handelt es sich um das Landeswappen, nicht um ein Wappen des Bezirks. Deswegen sollte es auch dort nicht so präsentiert werden, als wäre es ein eigenes Wappen. -- Rosenzweig δ 20:42, 21. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Diese feine Unterscheidung zwischen Regierungspräsidium und - bezirk versteht doch kein Mensch, solange Regierungspräsidium Stuttgart hierher verlinkt; offensichtlich ist es gewollt beide "Sachverhalte" in diesen einem Artikel zu beschreiben. Von daher ist der Platzhalter führt kein Wappen zumindest unglücklich; besser wäre hat kein Wappen. Oder noch besser: spricht was dagegen das Wappen-Feld restlos zu entfernen, so wie es früher offensichtlich der Fall war: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Regierungsbezirk_Stuttgart&oldid=52898870 ? -Kurpälzer 10:13, 22. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Dazu müsste die Vorlage:Infobox Regierungsbezirk geändert werden, ggfs. bitte dort ansprechen. Wer auch immer die Vorlage gebaut hat, hat sich offensichtlich mit der Wappenfrage nicht sonderlich beschäftigt, bei den Beispielen wird bspw. dem Regierungsbezirk Niederbayern das Wappen des (nicht damit identischen) Bezirks Niederbayern untergeschoben. -- Rosenzweig δ 14:59, 22. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das Feld "Führt kein Wappen" ist so nicht richtig. Erstens ist ein "Regierungsbezirk" nach § 11 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz BW (LVG) ohnehin nur ein geografisches Gebiet, welches von Natur aus keine Wappen führen kann. Die für dieses Gebiet zuständige Behörde, dass "Regierungspräsidium" (§ 11 Abs. 2 LVG) hingegen, welches durch den Artikel ersichtlich mit abgedeckt werden soll (auch wenn die Abgrenzung deutlicher werden sollte) führt sehr wohl ein Wappen. Zwar kein eigenes, individuelles. Aber nach § 1 Abs. 1 Satz 1 d) der "Verordnung der Landesregierung über die Führung des Landeswappens" (LandeswappenVO) führen die Regierungspräsidium das "große Landeswappen", welches im entsprechenden Feld des Artikels "Baden-Württemberg" abgebildet ist. Aufgrund des bisher Gesagten empfehle ich eine Überarbeitung, ggf. nach einer Diskussion an dieser Stelle. Da dies alle vier Regierungsbezirke/-präsidien (TÜ, S, FR, KA) betrifft, kopiere ich diesen Post auch in die Diskussionsseiten der anderen Artikel.--Knowledgeispower (Diskussion) 08:26, 11. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Dass das Regierungspräsidium das Landeswappen führt, steht schon seit 2010 oben in diesem Abschnitt. Der Regierungsbezirk führt aber eben keines. Daher ist die Angabe führt kein Wappen eben doch korrekt. -- Rosenzweig δ 19:00, 11. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]
Ich stimme zu, dass das Wappen (großes Landeswappen), das das Regierungspräsidium Stuttgart führt, hier angebracht wäre. --Steffi0711 (Diskussion) 09:56, 3. Feb. 2022 (CET)[Beantworten]

"zwischen den Landkreisen und Stadtkreisen einerseits"[Quelltext bearbeiten]

gibt es da eine Hierachie? Wenn nicht würde ich vorschlagen, dass "und" durch "bzw." zu ersetzen (nicht signierter Beitrag von 79.204.74.79 (Diskussion) 15:56, 27. Mär. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Im Text steht - nicht nur ein Mal - "unseren": Verdacht auf Copyrightverletzung - das klingt wie von einer Behördenmitteilung abgeschrieben! (nicht signierter Beitrag von Dr.cueppers (Diskussion | Beiträge) 18:04, 9. Feb. 2015 (CET))[Beantworten]

In der Tat: [1]. Da muss man wohl alle Edits der letzten paar Wochen darauf abklopfen. -- Rosenzweig δ 18:15, 9. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]
(BK)Ich habe mal das schlimmste Zeug weggeräumt, selbst wenn es keine URV ist, hat es mit Enzyklopädie nichts zu tun. --Zollernalb (Diskussion) 18:16, 9. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]