Diskussion:Reichsfürstentum Buchau

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Gebiet
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Gebiet[Quelltext bearbeiten]

Ausstellungskatalog Adel im Wandel, S. 156: So vereinte Thurn und Taxis seinen westlichen Besitz zum Fürstentum Buchau... Muss man das so verstehen, dass auch der TuT-Altbesitz, also die Grafschaft Friedberg-Scheer usw., zum Fürstentum gezählt wurde? -- Franzpaul 14:04, 5. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Wohl nein, denn die Grafschaft Friedberg-Scheer war ja seit 1787 in den Stand eines Fürstentums erhoben worden und war nun die - lange fehlende - territoriale Grundlage („ohnmittelbare, fürstenmässige Begütung“) für die erste Virilstimme im Reichsfürstenrat. Für Buchau, Neresheim, Marchtal etc. erhielt TuT eine weitere (neue) Virilstimme (§ 32 RDH). „Neu“ war diese Virilstimme, weil die Äbtissin der Reichsabtei Buchau zwar als Reichsfürstin galt, aber im Reichstag keine Virilstimme führte, sondern nur Anteil an der Kuriatstimme der schwäbischen Prälaten hatte. --Hvs50 (Diskussion) 12:11, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Ob und wie TuT nun die Verwaltung aller - der alten wie der neuen Güter - zusammengefasst hat, ist hierfür ohne Bedeutung. --Hvs50 (Diskussion) 12:26, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten