Diskussion:Reichsfinanzministerium

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Der wichtige Abschnitt über die Zeit des Nationalsozialismus sollte ausgebaut werden (Lob, dass hier überhaupt eine Zeile darüber steht; die meisten anderen Artikeln über NS-Ministerien sind vollkommen frei von Information über die Beteiligung dieser Behörden an den Verbrechen des Nationalsozialismus). Interessant wäre auch zu wissen, ob es beim Finanzministerium personelle Kontinuität über 1945 hinaus gab. --Stilfehler 15:19, 16. Mär 2006 (CET)

Hier fehlt völlig die Substanz. Ich mach mich da jetzt mal dran. Reichsfianzverwaltung und Reichsfinanzministerium kann zusammengelegt werden. Die Frage, ob es personelle Kontinuität über 1945 hinaus gab, erübrigt sich. Das ist ja wohl logisch bzw. genügt da m. E. ein Link. Denn wieso sollte das im Finanzministerium anders gewesen sein? Das wäre doppelt. Viele der zunächst entlassenen Beamten, die bereits während der Zeit des Nationalsozialismus Dienst getan hatten, wurden – wie in vielen anderen Berufszweigen – wieder eingestellt, da man ansonsten den Personalbedarf nicht hätte decken und eine Umsetzung der über 2000 Gesetze und Rechtsverordnungen (zuzüglich Verwaltungsvorschriften), die der Deutsche Bundestag nach und nach beschloss, im rechtsstaatlichen Sinne zugunsten des Bürgers nicht hätte umsetzen können. Der Text stammt nicht von mir, bringt es aber auf den Punkt, siehe Geschichte des Beamtentums. Frage: Sollten die Staatssekretäre da wirklich mit aufgeführt werden, da teilweise doppelt? Was denkt die Mehrheit? Und irgendwie schön ist die Tabelle auch nicht. Minister würde ich lassen.--Mineralsaskia (Diskussion) 10:25, 4. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]
„Reichsfianzverwaltung und Reichsfinanzministerium kann zusammengelegt werden.“ Meinst du die Artikel? Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. Ein Ministerium und sein Geschäftsbereich werden auch sonst in getrennten Artikeln behandelt. Und selbstverständlich ist es ein Informationsgewinn, dass die Staatssekretäre mit aufgeführt werden. Also nicht entfernen! --Malabon (Diskussion) 21:27, 4. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]
Thematisch wird sich dann einiges zwangsläufig überschneiden müssen, aber dein Hinweis ist richtig. Insofern beginne ich jetzt bei der Reichsfinanzverwaltung und widme mich darauf aufbauend dann den einzelnen Instanzen.--Mineralsaskia (Diskussion) 13:44, 6. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ich beginne sukzesive mit der Überarbeitung, die NS-Zeit folgt.--Mineralsaskia (Diskussion) 19:03, 27. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

„Im Gegensatz zu anderen Reichsbehörden, konnte das Reichsfinanzministerium große Teile seines Archives rechtzeitig sichern.“ Dazu das Bundesarchiv: "Bis 1936 war der größte Teil der bis 1929 entstandenen Akten des RFM sowie auch zahlreiche Akten der "Neuen Registratur" ab 1930, darunter die Haushaltsakten der Wehrmacht, der SS und der Konzentrationslager, bereits an das Reichsarchiv in Potsdam abgegeben worden. Da nur teilweise in die kriegsbedingten Auslagerungen einbezogen, wurden große Teile dieser Akten beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet, darunter fast alle Geheimakten nach 1925 sowie zahlreiche Akten der neuen Registratur, insbesondere zu Beamten- und Versorgungsangelegenheiten, Angestellten- und Arbeiterfragen. Auch bei den vom Reichsarchiv ausgelagerten Akten sind Verluste eingetreten. Als vernichtet gelten heute v.a. die genannten Haushaltsakten der Wehrmacht, der SS und der Konzentrationslager. Weitere Aktenverluste sind durch Aktenvernichtungen in der Behörde selbst und an den Auslagerungsorten eingetreten. Das betrifft insbesondere die nach Sigmaringen ausgelagerten Akten zur Behandlung von volks- und reichsfeindlichem, jüdischem und beschlagnahmten Vermögen der Referate "Eylert" und "Maedel" des RFM. Diese Akten wurden höchstwahrscheinlich kurz vor Kriegsende gemeinsam mit den Unterlagen des Finanzamts Sigmaringen dort verbrannt. Nach Kriegsende gelangten Teile der Überlieferung in Abhängigkeit der Auslagerungsorte sowohl in das Bundesarchiv Koblenz als auch das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam (DZA). Das Bundesarchiv Koblenz übernahm dabei in den 60er Jahren vom Bundesministerium der Finanzen v. a. die zunächst von der "Restverwaltung" bzw. ab 1946 vom "Archiv des ehemaligen Reichsfinanzministeriums" verwahrten Akten der bis 1945 laufenden Registraturen. In das DZA Potsdam gelangten v.a. die in die Kalischächte Sraßfurt und Schönebeck ausgelagerten Akten des Reichsarchivs sowie 1955 aus der Sowjetunion zurückgeführtes beschlagnahmtes Schriftgut.“ --Malabon (Diskussion) 22:17, 19. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]