Diskussion:Reichsgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Bmstr in Abschnitt Herkunft der Gesetze ...
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Unklarer Artikel[Quelltext bearbeiten]

Bereits die Einleitung dieses Artikels ist einmal nicht regelkonform (Pluaral statt Singular). Zudem wird nicht klar, ob es sich hier um einen Artikel handelt der Reichsgesetze weltweit behandelt (es dürfte solche Gesetze wohl auch in anderen Ländern die sich Reich nennen geben als Deutschland) oder nur auf Deutschland bezogen ist. --Bmstr (Diskussion) 18:41, 8. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Singular habe ich jetzt gesetzt und es so gehalten, dass es allgemein gilt. Z. B. Österreich verfügte auch über Reichsgesetze. Was das Grundsätzliche Betrifft scheint mir aber die Gliederung weitgehend ungeeignet, da es um Reichsgesetze unterschiedlicher Staaten in Deutschland geht und andere Länder noch gar nicht behandelt sind ... . --Bmstr (Diskussion) 19:41, 8. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Herkunft der Gesetze ...[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt scheint mir selbst für das Kaiserreich von 1871/72 zweifelhaft. In der Reichsverfassung finde ich keine Überleitungsregeln für altes Recht, die Reichsgesetze wurden auf dem in der Verfassung beschriebenen Weg erlassen, es mag sein, dass man sich dabei wie so oft in der Gesetzgebung an Vorbildern orientiert hat, der Artikeltext scheint mir da aber eher wirr. Gerade die Reichsverfassung kann aber wohl nicht aus alten Recht .. hervorgegangen sein. Das waren die Verhandlungen zwischen den verschiedenen deutschen Staaten. ... --Bmstr (Diskussion) 19:41, 8. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Überarbeitet, jetzt etwas klarer - aber am Artikel besteht weiter Handlungsbedarf, z. B. Reichsgesetze in anderen Ländern ... . --Bmstr (Diskussion) 17:03, 3. Sep. 2021 (CEST)Beantworten