Diskussion:Reichskanzler

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Na, wieder eine Website von http://www.deutsche-schutzgebiete.de/ komplett kopiert?! http://www.deutsche-schutzgebiete.de/reichskanzler.htm


RoHi 10.06.04 23:23 CET

Reichskanzler des HRR[Quelltext bearbeiten]

Es sollte erwähnt werden, dass auch das Heilige Römische Reich einen Reichskanzler kannte, nämlich den Erzkanzler von Mainz, welcher den Titel "Reichskanzler" führte.bliblablum

"Reichskanzler" ist mir für dieses Erzamt nicht geläuft. "Erzkanzler durch Deutschland" war die Formulierung in der Goldenen Bulle. Ansonsten war er "Erzbischof von Mainz" Falls ich falsch liegen sollte, bitte ich um Korrektur.--MacX85 22:46, 16. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Mit Reichskanzler- bzw. Erzkanzleramt (HRR) muss sich noch intensiv auseinandergesetzt werden. Die Kanzler von Burgund (Erzbischof zu Trier) und Italien (Köln) müssen ebenso Erwähnung finden. (nicht signierter Beitrag von 87.176.49.193 (Diskussion | Beiträge) 11:30, 7. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Quellen, Quellen, Quellen. --Orangerider …?! 09:50, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Rainald v. Dassel war der legendäre Reichskanzler von Friedrich I. "Barbarossa" und das mythische staufische Vorbild für die Rolle, die Otto Bismarck-Schönhausen im 19. Jahrhundert eingenommen hat. Daher muss Rainald von Dassel als Reichskanzler genannt werden. "Er studierte Philosophie, Geschichte, Recht, Lateinisch und Französisch an der Domschule zu Hildesheim. Stieg dort zwischen 1146 und 1148 zum Dompropst auf und wurde Propst an Kirchen und Stiften von Goslar, Maastricht, Münster und Xanten.1156 wurde er zum Reichskanzler ernannt und griff intensiv in die Reichspolitik ein. Er nahm an mehreren Feldzügen des Kaisers in Oberitalien teil." http://www.historisches-weserbergland.de/entdecken/historische-staedte/dassel/rainald-von-dassel.html "Amtszeit 1159-1167 - Erzbischof Rainald von Dassel war Reichskanzler Friedrichs I. und unerbittlicher Verfechter der Reichsrechte gegenüber dem Papst." https://www.koelner-dom.de/geschichte/bischoefe/reinaldvondassel/ umfassender https://www.deutsche-biographie.de/sfz76007.html Rainald von Dassel, Erzbischof von Köln, Kanzler des Heiligen Reiches, Erzkanzler von Italien. --88.66.67.175 18:05, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten

frage: wieso steht dieser artikel unter rechtsgeschichte, wenn dann doch allenfalls Politik oder Politik Deutschland, wenn es solche kategorien überhaupt gibt Pm 16:53, 21. Jun 2004 (CEST)

möchte meine frage vom 21.6.2004 wiederholen Pm 08:50, 24. Jun 2004 (CEST)

Ich finde es sollte auch erwähnt werden, das Josef Stalin der neue Reichskanzler von der DDR ist.

"Reichskanzler Goebbels"[Quelltext bearbeiten]

Das würde ich mal gerne besprechen: Auch wenn Goebbels nichts ausrichten konnte und handlungsunfähig war im Bunker in der Reichskanzlei war er dennoch aufgrund von Hitlers Testament faktisch ca. 36 Stunden lang Reichskanzler. Daher bin ich der Meinung, dass er in die Liste gehört. Ich habe ihn reingesetzt, aber er wurde schon 2 mal wieder herausgelöscht. Schwerin v. Krosigk war genauso handlungsunfähig - der darf aber bleiben. Ich denke, im Rahmen der Vollständigkeit gehört auch das Mini-Interregnum von Goebbels in die Liste, zumal er ja auch im Text genannt wird. ;)--Maxl 00:18, 22. Mär 2005 (CET)


materiell würde ich Ihnen ja zustimmen jedoch bezweifle ich stark, dass Hitler formell die Autorität besass per Testament einen Reichskanzler zu ernennen. (btw ich habe nichts editiert)

Hitler besaß sicher formell - oder genauer, nach der Weimarer Verfassung, die theoretisch noch galt - nicht die Autorität, seinen Nachfolger als Reichskanzler zu ernennen. Nichtsdestoweniger war zu jener Zeit Hitlers Wort Gesetz, denn die Weimarer Verfassung hatte zwar theoretisch noch Gültigkeit, doch praktisch war Hitler das Gesetz. Dementsprechend, nach der damaligen Situation, war Goebbels in der Tat für ca. 36 Stunden Reichskanzler, auch wenn er im eingeschlossenen Berlin über keinerlei wirkliche Macht mehr verfügte. Und daher denke ich, dass er in der Liste genannt werden muss. (übrigens, wenn du wieder antwortest, wäre eine Identifikation sehr angenehm. ;) --Maxl 00:19, 2. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Da Hitler zugleich Reichspräsident war und dieser gemäß der Weimarer Verfassung den Reichskanzler ernannte, könnte Goebbels als "legitimer" RK angesehen werden. 89.56.38.97 01:52, 25. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Im Goebbels-Artikel steht, er habe seine Weigerung, das Amt anzunehmen, schriftlich festgehalten. Nur wegen der testamentarischen Verfügung - der ja nicht mal eine formale Ernennung gefolgt sein muss - ist er noch lange nicht Reichskanzler gewesen. Ich warte noch ein Weilchen auf weitere Äußerungen zum Thema und ändere dann den Artikel. --Der Paulchen 13:47, 14. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Weigerung hin oder her. Diese spielte nun am wenigsten unter diesen Gesichtspunkten eine Rolle. --Mannerheim 21:59, 25. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Und deswegen soll er formell Reichskanzler gewesen sein? Erklär das doch mal etwas genauer. Ein "hin oder her" macht noch kein Argument aus, auch wenn Du das vielleicht anders siehst. --Der Paulchen 17:52, 26. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ein Phantasie-Titel für einen ex-roten Braunen, vergeben vom großen Braunen. Einfach unerfreulich. --88.66.67.175 18:06, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Regierungschefs nach 1945[Quelltext bearbeiten]

Die deutschen Regierungschefs nach 1945 hier auch aufzuführen, ist nicht sinnvoll, da sie zunächst auch auf anderen Artikelseiten zu finden sind, zum andern das Lemma dieses Artikels "Reichskanzler" heißt, und damit war nun mal 1945 Schluß. Streng genommen paßt sogar Bismarcks Regierungszeit als Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes nicht hierher, ich halte es aber für sinnvoll, diese Angabe hier zu belassen, da es zwischen dem Norddeutschen Bund und dem Kaiserreich sehr starke institutionelle Kontinuitäten gab. Aber Adenauer und Stoph haben hier wohl nichts zu suchen. --AlexF 23:50, 7. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ich habe bei dem Artikel die Bundeskanzler nach 1945 wieder hereingenommen, da diese nach m. M. zur Vollständigkeit dazugehören. Allerdings, um diese rhetorisch besser abzugrenzen, wurde die Aufzählung deutlich als Exkurs gekennzeichnet. Die Aufnahme der DDR-Ministerpräsidenten halte auch ich nicht für sinnvoll (und ist nicht von mir) - diese sahen sich (später) selber nicht in der Kontinuität.--Theophanu 13:59, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Nein, das ist wirklich nicht sinnvoll, die Auflistung der Regierungschefs nach 1945 an zwei verschiedenen Orten zu pflegen. --AlexF 15:21, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Sinnvoll muss es sicher nicht sein die "Auflistung der Regierungschefs nach 1945 an zwei verschiedenen Orten zu pflegen" - hier aber geht es ja direkt um einen Exkurs über eine vollständige(!) Liste der Regierungschefs seit Gründung des Staates. --Theophanu 22:29, 21. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Wenn es danach ginge, könnte man in so ziemlich alle Artikel noch "Exkurse" dranfügen, die mit dem eigentlichen Thema nicht mehr viel zu tun haben. Vollkommen zweckfrei, vor allem wenn der zur Disposition stehende Inhalt in gleicher Form, direkt verlinkt, an anderer Stelle zu finden ist. --AlexF 02:55, 22. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ob es zusätzlich verlinkt ist, spielt nur eine periphere Rolle! Wenn man eine vollständige Übersicht aufzeigen möchte, gehören diese mit dazu. Die logische Alternative wäre ansonsten, wenn man sich nur auf die Bezeichnung "Reichskanzler" beschränkt, den Bundeskanzler des Norddeutschen Bund, die Vorsitzenden des Rates der Volksbeauftragten, den Ministerpräsidenten der Weimarer Republik sowie den Leiter der geschäftsführenden Reichsregierung herauszunehmen. --Theophanu 21:56, 23. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 14:54, 14. Jan. 2016 (CET)

Weimarer Verfassung[Quelltext bearbeiten]

"Der Reichskanzler konnte (...) ohne parlamentarische Mehrheit regieren, sofern (...) kein anderer Kandidat eine Mehrheit hinter sich vereinigen konnte." Wo steht das bitte in der WRV? Der Kanzler wurde nicht gewählt, insofern vereinigte sowieso keiner irgendeine Mehrheit hinter sich. Vielmehr durfte er schon keine Mehrheit gegen sich haben, siehe Art. 54 Satz 2. --Bayernparteiler 00:19, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ich verstehe deinen Einwand nicht so recht. Die Mehrheit begründet sich nicht durch irgendwelche Wähler, sondern durch Abgeordnete der Fraktionen, die den Reichskanzler bestimmen. --Orangerider …?! 02:15, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Eben nicht. In der Weimarer Republik wurde der Kanzler nicht durch die Abgeordneten bestimmt. Die konnten ihn lediglich stürzen, aber nicht wählen. (Das hab ich bei meiner Änderung aber wohl zu knapp bzw. gar nicht ausgeführt.)
Um Kanzler zu werden, brauchte man keine Mehrheit im Reichstag hinter sich, sondern den Reichspräsidenten. Um Kanzler zu bleiben, brauchte man insofern eine Mehrheit, als zumindest kein Misstrauensvotum durchging - ob ein anderer Kandidat eine Mehrheit hätte, war nicht relevant, da es eben kein konstruktives Misstrauensvotum (wie Art. 67 Abs. 1 Satz 1 GG) sein mußte. Insofern halte ich die Nennung des "anderen Kandidaten" einfach für mißverständlich.
Der Text unter WRV#Reichsregierung, v.a. erster Satz und letzter Absatz, stellt das eigentlich recht gut dar. -- Bayernparteiler 09:12, 22. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Hab's angepasst. Desweiteren war auch die Formulierung im WRV-Artikel etwas ungenau und mißverständlich. --Mannerheim 11:41, 23. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Bethmann_Hollweg![Quelltext bearbeiten]

Die Liste enthält nach wie vor den häufig auftretenden groben Patzer, daß Bethmann Hollweg fälschlich mit Bindestrich geschrieben ist! Im Artikel zu ihm steht der Name richtig mit Leerzeichen. Bitte ändern.-- 91.9.93.92 11:06, 21. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Danke, wurde zwischenzeitlich behoben. --Benatrevqre …?! 10:32, 28. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Norddeutscher Bund[Quelltext bearbeiten]

Bitte verlinken. Dem Leser ist nicht unbedingt klar was der 'Norddeutsche Bund' war! Merci! (nicht signierter Beitrag von 78.35.212.119 (Diskussion) 22:04, 19. Jul 2012 (CEST))

Bitte genau hinsehen! Der Begriff, insbesondere sein erstes Vorkommen im Artikel, ist ausreichend verlinkt. --Benatrevqre …?! 19:35, 20. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Reichskanzler Ebert[Quelltext bearbeiten]

Die Tabelle ist irreführend. Genauso könnte man Adolf als 1. Bundeskanzler aufführen. Wann wurde die Weimarer Verfassung (=Beginn der Weimarer Republik) denn verabschiedet? Erst am 31.07.1919 !. In Kraft triit sie am 11.08.1919. Daher kann man Ebert WEDER als Reichskanzler Deutschlands NOCH als Reichskanzler der Weimarer Republik aufführen. Bitte ändern. Und ein bißchen mehr Genauigkeit würden dem ganzen Artikel guttuen. Merci! (nicht signierter Beitrag von 78.35.212.119 (Diskussion) 22:04, 19. Jul 2012 (CEST))

Seltsame, nicht in jedem Fall nachvollziehbare Begründung. Bitte belege deine Behauptung (und speziell jene bezüglich Ebert!) durch seriöse, reputable Fachliteratur, danke. --Benatrevqre …?! 19:39, 20. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Reichskanzler Hitler[Quelltext bearbeiten]

Nächste Ungenauigkeit. Ich hoffe nicht allzu viele angegehende Abiturienten zitieren diese Seite. Hitler war der letzte Reichskanzler der Weimarer Republik. Er wurde legitim zum Kanzler ernannt und übernahm die Regierung. Alles danach (Tod Hindenburgs) lässt sich geschichtswahr und richtig als Reichskanzler unter Nationalsozialismus einordnen. Wasmich besonders stört, dass immer wieder vesucht wird die hinterher so verblödet genannte Machtergreifung keine war, sondern demokratisch (so traurig das ist) abgesegnet war. Bitte in der Tabelle berichtigen und klarstellen (zur Not mit Fußnote)! Merci! (nicht signierter Beitrag von 78.35.212.119 (Diskussion) 22:04, 19. Jul 2012 (CEST))

Bitte um Belege aus der geschichtswissenschaftlichen Literatur, dass es dort ebenso gesehen würde, wie du es hier behauptest. --Benatrevqre …?! 19:41, 20. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Die Verfassung wurde nicht außer Kraft gesetzt (hier) und die Ämtervereinigung war sogar erst 1934 (hier). Somit war Hitler tatsächlich noch Reichskanzler der Weimarer Republik, welche erst durch das GG (23. Mai 1949) bzw. der VerfDDR (7. Oktober 1949) vollständig ersetzt wurde. In der Geschichtsschreibung ist es allerdings (aufgrund des extremen Wandels) üblich, mit der – demokratisch ermöglichten – Machtübernahme von einer neuen Zeit (Zeit des Nationalsozialismus, Drittes Reich usw.) zu sprechen. Somit ist es nicht unbedingt notwendig, eine Anpassung vorzunehmen, aber eine Fußnote o. ä. wäre schon denkbar. Grüße, --Urgelein (Diskussion) 22:27, 30. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Selbst heute ist die Weimarer Verfassung nicht ersetzt, sondern einzelne Artikel gelten weiterhin und sind Bestandteil des Grundgesetzes. --Benatrevqre …?! 11:44, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Der Begriff "Reichskanzler der Weimarer Republik" ist ein politisches Oxymoron und gehört eh in den Bereich der historischen Realsatire. --88.66.67.175 18:08, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Bullshit. Einfach mal in die Literatur schauen! Benatrevqre …?! 19:28, 28. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Schwerin von Krosikgs Parteizugehörigkeit[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht dass SvK parteilos war (und damit der letzte parteilose Kanzler), in der Tabelle dagegen steht NSDAP. WAs stimmt nun?--Alexmagnus Fragen? 21:47, 22. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Habe die Informationen mit DHM-Quelle abgeglichen. 109.43.192.130 19:56, 4. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Adenauer? Nach Kanzlerschaft noch Ministeramt?[Quelltext bearbeiten]

Erst einmal war Adenauer Bundeskanzler, nicht Reichskanzler. Außerdem hat er nach seiner Kanzlerschaft kein Ministeramt in der Bundesregierung mehr übernommen, sondern während derselben (in seinem Fall das Außenministerium), was auch frühere Reichskanzler desöfteren getan hatten. Bei Bundeskanzler Schmidt traf es auch zu, dass er während seiner Kanzlerschaft noch zusätzlich das Außenministerium übernahm, nachdem er vor seiner Kanzlerschaft mehrere Ministerposten auf Bundesebene bekleidet hatte - aber auch nicht mehr hinterher.--93.132.119.144 12:15, 4. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Ich lese im Artikel nirgends, dass Adenauer als Reichskanzler bezeichnet wird.
Die Aussage bzgl. Adenauer und nachträgliches Ministeramt habe ich korrigiert resp. Adenauer aus dem fraglichen Satz entfernt. Benatrevqre …?! 12:58, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Suche nach Heinrich Brüning schlägt fehl...?[Quelltext bearbeiten]

Ein Artikel über Reichskanzler ist schon arg unpräzise, wenn man darin nicht einmal den Vornamen von Brüning findet. Also bitte...

Die Wikipedia ist doch eigentlich da, um wissen zu vermitteln bzw. um daraus zu lernen. Was bringt es denn, wenn nicht einmal die Vornamen genannt werden ? Die Wikipedia ist nicht einfach nur so da, damit's da ist, sondern um wissen zu vermitteln. Als nächstes findet man in der Wikipedia den Vornamen von Hitler nicht mehr... (nicht signierter Beitrag von 2A02:120B:7FA:AEF0:215E:EF6B:E288:1C06 (Diskussion) )

Hier geht es um das Amt und weniger um den Amtsträger. Schau im Artikel Weimarer Republik nach. Benatrevqre …?! 19:43, 6. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Wer zu faul ist, die erforderlichen Ergänzungen zu liefern, sollte sich auch die besserwisserische Antwort sparen. Ich hab das Gesuchte ergänzt, mfG --Φ (Diskussion) 21:32, 6. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Das ist kein Argument gegen meine Begründung. Ich war mir nicht zu "faul", sondern ich sah keine Veranlassung. Wenn Du das machen willst, gerne. Du darfst gern den Oberlehrer machen und – wie nun geschehen – deiner Meinung nach erforderliche Vornamen ergänzen. Dazu brauchte es aber keinen PA. Nun passt die Sache ja. Benatrevqre …?! 21:49, 6. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Dass im Artikel Reichskanzler die Namen der Reichskanzler weder vollständig angegeben noch verlinkt waren war für dich keine Veranlassung. Aaah-ja. Man fragt sich, warum es diese anlasslosen Links überhaupt gibt, können die Leute nicht anständig recherchieren? Na, wenigstens hast du diesmal nicht revertiert („nicht zwingend erfoderlich“). Schönes Wochenende --Φ (Diskussion) 22:03, 6. Okt. 2017 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 19:43, 6. Okt. 2017 (CEST)

" Im Kaiserreich dauerte (vor dem Ersten Weltkrieg) die kürzeste Kanzlerschaft vier Jahre (Leo von Caprivi). "[Quelltext bearbeiten]

was ist das denn für eine widersinnige Auslegung? Also, wenn schon Kaiserreich, dann bitte AUCH mir der Zeit des ersten Weltkrieges,in dem es ja das Kaiserreich noch gab!!! Sonst müssen die Reichskanzler ab 1939 (WK II) auch "abgezogen" werden....

Also Max von Baden. Dann folgt die auch recht kurze Amtszeit von Georg Michaelis (nicht signierter Beitrag von 185.75.148.2 (Diskussion) 20:52, 19. Dez. 2019 (CET))Beantworten