Diskussion:Reichskriminalpolizeiamt

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Allonsenfants in Abschnitt "Länderhoheiten"
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Fehlt in Gliederung[Quelltext bearbeiten]

Nach dem Artikel Werner Kirchert sollte es auch ein "Kriminalbiologischen Institut der Reichskriminalpolizei" gegeben haben. Dieses müsste irgendwie mit in die Organisationsstruktur aufgenommen werden. MfG URTh (Diskussion) 11:26, 2. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Es gab dieses Institut, Kurzform "KBI", im Organisationsrahmen des RKPA. Geleitet wurde es von Robert Ritter, begründet wurde es m. E. 1941. Es gibt dazu einiges an Literatur. Wer möchte, soll gerne einmal einen Artikel dazu schreiben. Ein Desiderat würde bearbeitet werden.--Allonsenfants (Diskussion) 16:14, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Die Regierung Hitler[Quelltext bearbeiten]

war eine Bündnisregierung, die aus der Harzburger Front hervorgegangen war und in der sich folglich Deutschnationale, Stahlhelm und Nazis miteinander verbunden hatten. Das sind die Fakten. Und das ist, auch wenn es vielleicht schmerzt, notwendig zu sagen, wenn man nicht die Fakten wegreden möchte.

Falls Zweifel an der Richtigkeit dieser Feststellung vorhanden sind und ihre Unrichtigkeit belegt werden soll, bitte ich um Fortsetzung der Diskussion unter Verweis auf die Belege hier auf der Diskussionsseite. --Allonsenfants (Diskussion) 15:57, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten

"Länderhoheiten"[Quelltext bearbeiten]

Es gab im Deutschen Reich auch der Weimarer Jahre keine "Länder", sondern Bundesstaaten. Es gab folglich auch keine deutsche Staatsangehörigkeit, sondern nur eine des jeweiligen Bundesstaats. Die deutsche Staatsbürgerschaft wurde erst 1934 von den Nazis eingeführt.--Allonsenfants (Diskussion) 16:21, 29. Dez. 2021 (CET)Beantworten