Diskussion:Reichsnotopfer

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Mineralsaskia in Abschnitt Begrifflichkeiten
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Begrifflichkeiten[Quelltext bearbeiten]

Ich muss noch etwas klarstellen und nochmals ändern. Der Fehler ist mir leider erst jetzt eingefallen. Das Reichsnotopfer war eine „Abgabe auf Vermögen“, vgl. Gesetzestext. Einer der Vorautoren des Artikels hat das möglicherweise missverstanden und den Link zu „Vermögensabgabe“ gesetzt. Nun gab es aber zum Zeitpunkt der Erhebung des Reichsnotopfers noch nicht die Differenzierung zwischen „Vermögensabgabe“ und „Vermögenssteuer“. Letztere wurde eben erst 1923 eingeführt. Kurz: Das Reichsnotopfer war keine „Vermögensabgabe“ im heutigen Sinne; sie wurde nicht einmalig, sondern wiederkehrend erhoben. 1920 erfolgte sogar eine Doppelbesteuerung, also für 1920 und rückwirkend für 1919.--Mineralsaskia (Diskussion) 02:23, 28. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Vorher stand auch der Satz "Abgabenpflichtig waren hohe Vermögen ...ab 5000 Mark". Das hat zu diesem Zeitpunkt fast jeder gehabt, denn durch die Inflation seit 1914 wies die Mark spätestens im Oktober 1921 noch ein Hundertstel ihres Wertes vom August 1914 auf, im Oktober 1922 nur mehr ein Tausendstel...spätestens ab da war jeder Millionär.--Mineralsaskia (Diskussion) 02:40, 28. Apr. 2016 (CEST)Beantworten