Diskussion:Reichspfennigmeister

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von W. B. Jaeger in Abschnitt Anmerkungen
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Anmerkungen[Quelltext bearbeiten]

Ich muss immer noch darüber schmunzeln, dass das Reichskammergericht schon damals von Government Shutdowns betroffen war. ein lächelnder Smiley  Im Gegenzug für diese Freude ein paar Anregungen von mir:

Der Begriff „Legstadt“ wird einige Absätze vor seiner Erklärung verwendet. Wenn dieser Begriff erklärungsbedürftig ist, wäre die Erklärung schon bei der ersten Begriffsverwendung indiziert.

Der Artikel suggeriert, wenn ich nichts durcheinander gebracht habe, dass es nach 1557 zwei (2) Reichspfennigmeister gab, nämlich einen in Leipzig, einen zweiten in Augsburg und einen dritten am Reichskammergericht. (???) – Diese Unstimmigkeit sollte beseitigt werden. Viele Grüße --W. B. Jaeger (Diskussion) 16:14, 10. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Das mit den Legstädten verstehe ich nicht. Bei der ersten Erwähnung wird doch erläutert, dass in diesen Städten die Gelder eingesammelt wurden. Dass dazu später noch etwas mehr erklärt wird, sollte dem ja nicht hinderlich sein. Und ja, es gab drei Pfennigmeister auf Reichsebene. Völlig korrekt erkannt. Gruß Finanzer (Diskussion) 22:35, 18. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Hallo Finanzer, weil es Geschmackssache ist, wo man was am besten erklärt, habe ich Deinen hochinteressanten Artikel nicht einfach umgeschrieben. Es war, wie erwähnt, eine freundlich gemeinte Anmerkung, weil ich dachte, dass sich dadurch die Kohärenz/Lesbarkeit des Artikels noch steigern lässt. Es ist aber Deine Entscheidung …
Das Nachzählen der drei Reichspfenningmeister war eigentlich als nachträgliche Begründung dafür gedacht, dass ich die Passage "Wie bereits erwähnt war Amt des Reichspfennigmeister doppelt besetzt" gelöscht habe. Natürlich hätte ich diese Begründung schon zum Löschzeitpunkt geben sollen, hatte damals aber irgendwie zu schnell auf Änderungen veröffentlichen gedrückt, wofür ich mich entschuldige. Beste Grüße --W. B. Jaeger (Diskussion) 18:42, 24. Mai 2020 (CEST)Beantworten