Diskussion:Reichsritterschaft

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Diskussion:Reichsritterschaft[Quelltext bearbeiten]

Eine Angabe zur Anzahl der Reichsritter wære sehr interessant, zB zur Zeit der Aufløsung des HHR.
(Und noch eine kurze Frage hinterher: Da die Reichsritter reichsunmittelbar waren, muessen ihre Herrschaften doch streng genommen als – mehr oder weniger selbstændige – Staaten innerhalb des HHR angesehen werden, oder habe ich das falsch verstanden?) Hanno Sandvik 21:30, 6. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Zur Geschichte[Quelltext bearbeiten]

im Artikel heißt es:

"Im Zuge der Konsolidierung des Heiligen Römischen Reiches gelang es diesen Familien oftmals, sich aus der Abhängigkeit von ihren alten Herren zu lösen. Der ausgedehnte Grundbesitz solcher ehemaligen Dienstleute war die Grundlage eines raschen wirtschaftlichen Aufstieges. Nach der blutigen Niederschlagung der Bauern- und Bürrgerrevolten des frühen 16. Jahrhunderts erhielten viele Geschädigte zusätzlich hohe Entschädigungssummen, die zur Reparatur der alten Burgen, öfter aber zum Neubau repräsentativer Schlossanlagen verwendet wurden. Zahlreiche Reichsritter wurden zudem im 16. und 17. Jahrhundert in den Freiherrenstand erhoben."

Was ich jetzt schreibe ist aus dem Bauch und hängengebliebenes Halbwissen, weshalb ich es nicht direkt in den Artikel einbaue.

  1. Die große Anzahl der Reichsritter und Freiherren in Südwestdeutschland ist auf das Erlöschen der Dynastien der Staufer und Zähringer zurückzuführen.
  2. wer über ausreichenden Grundbesitz und Wohlstand verfügte, konnte sich zumeist im Freiherrenstand etablieren. Dies galt nicht für den einfachen Ritter, dessen (Bauern-) Hof meist von benachbarten etwas mehr bemittelten Nachbarn (Klöster, Freiherren, Grafen) bedroht war. Durch Kauf und Eheverbindungen konnten Namen und Titel erhalten werden und die Herrschaft in einer neuen Niederlassung fortgeführt werden, wenn der namensgebende (Burg)Hof bereits verkauft oder verpfändet war.
  3. Die Agrarkrise des 14. Jhds führte zusätzlich zu einer Verarmung einzelner Geschlechter, die sich als Freiherren, oder Besitzer größerer Güter hatten halten können. Durch den Arbeitskräftemangel in Folge der Pest konnten die Höfe nicht bewirtschaftet werden und die Absatzmärkte und damit das Einkommen viel weg.
  4. Um ihre Stellung zu halten und um Rechtsicherheit für sich zu gewährleisten schloss man sich zu genossenschaftlichen Bünden zusammen. Südlich des Bodensees, wo sich diese Genossenschaften gegen die Nachfolgedynastie der Habsburger durchsetzen konnten, entwickelte sich daraus eine, später sich vom Reich abspaltende, Staatlichkeit: Die Eidgenossenschaft. Nördlich des Bodensees konnten sich die Nachfolgedynastien etablieren (Habsburg, Württemberg, Baden, Zollern, Werdenberg, Montfort, Fürstenberg, Waldburg, Zimmern etc.) Wobei in dieser Aufstellung schon eine Abstufung aufgezeigt ist, von Geschlechtern, die sich auch später halten konnten und solchen, die keine erfolgreichen Überlebensstragien entwickeln konnten. Die erfolgreichen Reichsritter setzten auf Bildung und verdingten sich als Räte bei diesen Dynastien. Oder sie schlugen militärische Karrieren ein, indem sie als Ritter (Reiter) für diese Dynasten, oder für ihre Mitgenossen in deren Fehden kämpften, oder sich als Söldnerführer für die sich neu etablierende Streitmacht der Landsknechte und Reisläufer hervortaten.
  5. Burgen und Schlösser wurden nur von den wenigen erfolgreichen Geschlechtern gebaut. Die meisten Burgen verfielen.
  6. Entschädigungen aus dem Bauernkrieg im Sinne eines Reperationstopfes gab es nicht. Die Grundherren hielten sich an ihren (leibeigenen) Bauern schadlos. So gesehen gehört der dabei ausgeübte Ausbeutungsgrad zur wirtschaftspolitischen Überlebensstrategie der Adelsfamilie. Anders ausgedrückt, die wirtschaftliche Macht der heutigen Familienunternehmen Waldburg oder Fürstenberg beruht nicht auf Entschädigungszahlungen aus dem Bauernkrieg, sondern aus einer erfolgreichen Politik (Akquisition) gegenüber ihren weniger erfolgreichen Standesgenossen und dem historischen Glücksfall bereits von Napoleon entmachtet worden zu sein und so "Staatsbesitz" über die Revolution von 1918 als "Privatbesitz" retten zu können.

Vielleicht findet sich ja ein Fachmann, der die Entwicklung anhand von belegbaren Zitaten untermauern kann. --Wuselig 12:40, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Hallo, ein paar Aussagen aus dem heute eingefügten Abschnitt sehe ich auch skeptisch. Der bisherige Stand enthielt die Informationen, die ich meiner Literatur entnehmen konnte. Deshalb auch von mir ein paar Anmerkungen zu den Hinzufügungen:
  • Ein großer Teil der späteren Reichsritterschaft entstammte der ehemaligen Ministerialität der Hochstifte, Klöster und des Hochadels. Wen die Ministeriale der Kirche und des Adels waren, wie konnten die dann reichsunmittelbar werden. Wenn dann würde ich sagen, das waren die Ministerialen des Kaiser bzw. Königs. Dann erklärt sich auch ganz zwanglos die spätere Reichsunmittelbarkeit.
  • Was meint die Konsolodierung des Reiches? Wann soll die gewesen sein und was passierte da? Ist vll. die Reichsreform (HRR) gemeint?
  • Die Entschädigungen sehe ich ebenso wie Wuselig. Unser Artikel zum Bauernkrieg deutet auch eher die Aneignung von Besitztümern durch die siegreichen Adligen an.
Gruß --Finanzer 13:41, 18. Mai 2007 (CEST) P.S. Ich schau mal ob ich noch was zu den Rittern finden kann.Beantworten
  • Da sieht man mal wieder, wie viel Aufklärungs- und Nachholbedarf rund um das "Rittertum" nötig ist. Wie sollen sich denn die zahlreichen ursprünglichen "Reichsritter" jahrhundertelang den "Einverleibungsbestrebungen" der mächtigeren Feudaladels, der Klöster und Hochstifte erwehrt haben ? Das ging meist nur durch Unterwerfung oder den Abschluß eines Dienstvertrages. Beispiel: In meiner Heimat, den fränkischen Haßbergen, schreckte das Hochstift Würzburg auch vor fingierten Anklagen nicht zurück, um die Burgen der Edelfreien und Dienstmannen anderer Herren in seinen Besitz zu bringen. Manchmal wurde Wegelagerei behauptet, dann mal Totschlag einiger Stiftsbürger, auch Falschmünzerei. Dann fragte man beim Kaiser um Erlaubnis nach... und fertig. Und dass es keine Entschädigungssummen nach den Bauernkriegen gegeben haben soll.... Ich sehe schon, das wird eine schwere Geburt. Bin grade noch auf der Arbeit, habe deshalb erst am Montag Zeit, näher auf die "Kritikpunkte" einzugehen. (Das Wochenende ist bei mir Wikifrei). Ihr könnt ja in der Zwischenzeit mal bei einem oder mehreren Fachleuten nachfragen, wie die das alles sehen. Ich lerne auch gerne dazu. Grüße--Dark Avenger 15:04, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Nachsatz: Passend zum Beispiel: Siehe Artikel: Ritterkanton Baunach.--Dark Avenger 15:25, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich hoffe im "Aufklärungs- und Nachholbedarf" keinen missionarischen Eifer herauszulesen. Ich habe meinen Beitrag bewußt auf die Dikussionsseite gesetzt, weil ich in der oben zitierten Aussage bereits ansatzweise Theoriefindung sah und nicht mit ebensolcher von meiner Seite einen Editwar losbrechen wollte. Ich hoffe und freue mich aber auf eine konstruktive Diskussion aus der wir alle lernen können und dabei ganz nebenbei ein paar gute Artikel schreiben können. Mir liegt da noch das Thema Fehde am Herzen, das durchaus in diesen Diskussionskreis hinzugehört und wo ich seinerzeit abgebrochen habe um nicht mich dem Vorwurf der Theoriefindung auszusetzen. Auch die Raubritter fallen in diesen Themenkreis, von den Ritterbünden ganz zu schweigen. Dein oben aufgeführter Artikel-Stub Ritterkanton Baunach und die darin aktiv verlinkten Familien bestärken eigentlich den von mir dargestellten Sachverhalt. Herauszuarbeiten gilt es, wie und warum es zu einer Herausbildung einer Reichsritterschaft kam, warum dieses Phänomen in Südwestdeutschland seinen Ursprung nahm. Wie sich diese Reichsritter bereits im 14. Jhd zu Ritterbünden genossenschaftlich zusammenschlossen, wie diese Ritterbünde, insbesonders der Sankt Jörgenbund in den Schwäbischen Bund integriert wurden und wie die darin vertretenen Niederadeligen, zu denen sich nun immer mehr auch bisher abhängige Niederadelige, oder auch, ab Friedrich III und Maximillian für ihre politischen Dienste zu Rittern geschlagene und zu Freiherren erhobene Bürgerliche gesellten in die Reichsreform (HRR) von 1495 integriert wurden. --Wuselig 19:36, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten
  • Dir ist aber schon klar, das wir hier von einem spätmittelalterlichen bzw. frühneuzeitlichen Phänomen reden, das mit der hochmittelalterlichen Rittertum nicht mehr viel zu tun hat? Die Reichsritterschaft konnte sich nur in jenen Gebieten entwickeln, in denen eine starke Territorialmacht fehlte und die territoriale Zersplitterung am größten war. Es waren aber keineswegs nur die ehemaligen Dienstleute der Staufer, die sich ihre Unabhängigkeit bewahren konnten, sondern auch anderer Niederadel trat bei günstiger Gelegenheit in die Reichsritterschaft über. Dies liegt u.a. daran, daß sich ein loyaler bürgerlicher Beamtenapparat entwickelte, der die Dienste dieser Niederadelsschicht überflüssig machte. Die alten Lehen behielt man aber trotzdem gerne. Der Artikel muß in diesem Sinne kräftig erweitert werden, die alte Version war eben nur teilweise richtig. Ich würde das gerne machen, aber Du scheinst ja ein größeres Problem damit zu haben.--Dark Avenger 09:47, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten
  • Als Reichsritterschaft, nur vom Namen her geht die Tradition sogar bis in noch modernere Zeiten und wir müssen die Problematik parallel zum Thema der Ritterbünde behandeln. Deine letzte Aussage unterschreibe ich vollinhaltlich, bis auf den letzten Satz. Ich habe gar keine Probleme, wenn Du Dich um das Thema kümmerst, das mich zwar sehr interessiert, für das ich aber zur Zeit weniger Zeit habe, da ich mich viel auf Commons mit dem Hochladen von Bildern zum Thema commons:category:House of Württemberg beschäftige. Ich werde also Deine Bemühungen hier mit Wohlwollen begleiten und versuchen konstruktive Kritik einzubringen. Als da wäre:

"Der ausgedehnte Grundbesitz solcher ehemaligen Dienstleute war die Grundlage eines raschen wirtschaftlichen Aufstieges": Sicherlich gab es einige Niederadelige die sich territorial ausbreiten konnten. Dies waren auch meist jene, denen es gelang in den Freiherrenstatus oder gar Grafenstatus aufzusteigen. Für die Mehrzahl galt dies nicht. Im Gegenteil, ihr Territorium zersplitterte, ihre Stammsitze waren oft schon an Standesgenossen oder an mächtigere Territorialherren, z.B. auch der Kirche, verpfändet, oder verkauft. Durch Heirat und Erbschaft konnte man sich aber anderenorts niederlassen. Durch Erbteilungen splitterten sich Familien, die ein hohes Machtpotential hätten haben können bis zur Bedeutungslosigkeit hinunter. Gutes Beispiel die Werdenberger und Montforts als Erben der Pfalzgrafen von Tübingen. Es war also eher der wirtschaftliche Niedergang und die Rechtlosigkeit wegen des Fehlens einer übergeordneten Gerichtsbarkeit, die Erbstreitigkeiten und Expansionsbestrebungen zu Fehden anwachsen lies. Dem versuchte man entgegenzuwirken, indem man im Verwandschaftskreis sich schiedsgerichtlich einigte. Dies wurde ausgedehnt, indem sich Standesgenossen, wie der Namen schon sagt, genossenschaftlich, zu Ritterbünden, Bauernbünden, Städtebünden zusammenschlossen. Es kam also bereits zu Mitte des 14. Jhds zur Bildung erster Ritterbünde. Schlegler u.a. Städtebünde, Schwäbischer Städtebund und der Kern der alten Eidgenossenschaft, sogar noch ein Jahrhundert früher. Diese Bünde bekämpften sich mit wechselnden Koalitionen gegenseitig. Ritterbünde mit Städten gegen Eidgenossenschaft, Städte gegen Ritterbünde, Ritterbünde gegen mächtigere Territorialherren. Die Entstehung der Reichsritterschaft muss also in diesem Zusammenhang dargestellt werden.

"Nach der blutigen Niederschlagung der Bauern- und Bürgerrevolten des frühen 16. Jahrhunderts erhielten viele Geschädigte zusätzlich hohe Entschädigungssummen, die zur Reparatur der alten Burgen, öfter aber zum Neubau repräsentativer Schlossanlagen verwendet wurden." Hier stehe ich weiterhin zu meiner obigen Aussage:

  1. Burgen und Schlösser wurden nur von den wenigen erfolgreichen Geschlechtern gebaut. Die meisten Burgen verfielen.
  2. Entschädigungen aus dem Bauernkrieg im Sinne eines Reperationstopfes gab es nicht. Die Grundherren hielten sich an ihren (leibeigenen) Bauern schadlos. Hoben dabei auch durchaus alte Privilegien auf. So gesehen gehört der dabei ausgeübte Ausbeutungsgrad zur wirtschaftspolitischen Überlebensstrategie der Adelsfamilie.

"Zahlreiche Reichsritter wurden zudem im 16. und 17. Jahrhundert in den Freiherrenstand erhoben." Diese Entwicklung hatte bereits viel früher eingesetzt. Im 16. und 17. Jahrhundert finden wir viele loyale Bürgerbeamte, wie Du sie nennst, die in den Fürstenstand erhoben werden. Dieser neue Adel schloss sich der Reichsritterschaft und auch späten Ritterbünden auch aus Gründen der Akzeptanz willig an, und betrieb deren Traditionspflege, wie viele Spätkonvertierte mit doppelter Energie weiter.

So jetzt werde ich polemisch, jetzt hör ich auf. --Wuselig 11:05, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

...und ich werde langsam ganz schön wuselig, Meister Wuselig. Ich werde den Artikel mal etwas erweitern , um die Zusammenhänge näher darzulegen. Danach mag noch mehr Kritik auf mich "Theoriefinder" herniederprasseln. Gab sich etwa nicht die schwäbische Ritterschaft im Jahre 1560 eine Ordnung, die aber von den meisten Rittern erst angenommen wurde, nachdem die Territorialmächte Pfalz und Württemberg signalisiert hatten, den Lehnsmännern die Lehen deshalb nicht zu entziehen ? Ist nicht gerade im deutschen Südwesten die Beamtenschaft der eigentliche Bewahrer des "Nationalbewußtseins" ? Und im Bauernkrieg: standen da etwa nicht auch Städte und gar Adelige im Lager der Aufständischen ? Geschichte ist halt meist etwas kompliziert. Deshalb gibt es ja auch nur so wenig gute Literatur zum Thema, da wären erst mal jahrelange Quellen- und Archivstudien nötig. Die Arbeit mag sich aber offenbar niemand machen.--Dark Avenger 11:32, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Sprach ich nicht etwa von wechselnden Koalitionen? Was Du in Deinen letzten beiden Entgegnungen geschrieben hast ist soweit richtig, ändert aber nichts an den Verallgemeinerungen die Du bisher beim Artikel beigetragen hast und die bei der Kompliziertheit der Materie so nicht stehen gelassen werden können. Leg erst mal los und freu Dich doch einfach, dass es hier Benutzer gibt, die sich für dieses Thema interessieren und Anteil daran nehmen. Der Grund, weshalb ich beim Artikel Fehde nicht mehr weiterkomme ist, dass mir das Feedback von interessierten Mitbenutzern fehlt. Ich verspreche ich kritisiere erst wieder, wenn Du mindestens eine Bildschirmseite hinzugefügt hast. Dies sollte Dir Gelegenheit geben Sachverhalte und Gedankengänge in Deinem Sinne ausreichend darleegen zu können ohne dass gleich wieder Kritik herniederprasselt. Möglicherweise hast Du auch schon eine Art roten Faden oder eine Gliederung im Kopf,die Du vorab in die Diskussion einstellen willst. Das könnte anderen Benutzern helfen, aus ihrem Literaturfundus Dinge beizutragen, die Dir vielleicht noch fehlen. Also, packs an und denke nicht ich will Dich entmutigen. --Wuselig 13:53, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Lexikon des Mittelalters[Quelltext bearbeiten]

Um einer weiteren, ausufernden Diskussion vorzubeugen, erlaube ich mir mal einen dezenten Hinweis auf das angesehene "Lexikon des Mittelalters": Artikel: Reichsritterschaft. Grüße--Dark Avenger 15:59, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Da komm ich erst morgen drann. Aber ich hab mal etwas gegoogelt:

  1. http://lexikon.meyers.de/meyers/Reichsritterschaft
  2. http://www.adelsrecht.de/Lexikon/R/Reichsritterschaft__freie/reichsritterschaft__freie.html
  3. http://ortenau.genealogy-bw.de/index.php?n=Territorium.Reichsritterschaft (Stichwörter zum Thema Burgunderkriege heranziehen. Klären ob Begriff hier im richtigen Zusammenhang benutzt wird)
  4. http://www.lexexakt.de/glossar/reichsritter.php?PHPSESSID=a40b766fa47b4a390ebcd5d34176275f
  5. http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/kinder/expedition-wissen/expedition-wissen_ritter/index,page=1223454.html
  6. http://susi.e-technik.uni-ulm.de:8080/Meyers2/seite/werk/meyers/band/13/seite/0685/meyers_b13_s0685.html
  7. http://www.uni-tuebingen.de/IfGL/veranst/ifgl/weitenburg2004/weitenburg2004.htm
  8. http://www.swissgenealogie.ch/GHGZ/aktiv/veranstaltung/0512vortrag.htm (in einigen Details stereotype Fehler (Niedergang des Rittertums wegen Feurwaffen; falsch! Richtig: Trotz Feuerwaffen)
  9. http://www.kindergottesdienst-baden.de/reformation/kraichgau/kraichg.htm
  10. http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/schwabn.htm wenn hier Streit entsteht nehmen wir Histo als Schiedsrichter!
  11. http://www.schloss-zeilitzheim.de/geschichte.htm
  1. Bücherei, oder Fernleihe:

Haug-Moritz, Gabriele, Ritterschaftliche Organisation zwischen Westfälischem Frieden und Ende des Alten Reiches, in: Kurt Andermann/Sönke Lorenz (Hgg.), Zwischen Stagnation und Innovation. Landsässiger Adel und Reichsritterschaft im 17. und 18. Jahrhundert (zum Druck angenommen)

(Horst Carl gemeinsam mit S. Lorenz), Gelungene Anpassung? Adelige Antworten auf gesellschaftliche Wandlungsvorgänge vom 14. bis zum 16. Jahrhundert. Zweites Symposion „Adel, Ritter, Reichsritterschaft vom Hochmittelalter bis zum modernen Verfassungsstaat“ 2001 Schloss Weitenburg (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 53), Ostfildern 2005

Der lange Weg zur Reichsritterschaft – Adelige Einungspolitik am Neckar und Schwarzwald vom 14. bis zum 16. Jahrhundert, in: Horst Carl/Sönke Lorenz (Hgg.), Gelungene Anpassung? Adelige Antworten auf gesellschaftliche Wandlungsvorgänge vom 14. bis zum 16. Jahrhundert (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 53), Ostfildern 2005, S. 27–66.

  1. HS Die Reichsritterschaft in Franken und Schwaben (Prof. Ullmann)

Mi, 11.00-12.30 Uhr, UA 135, 7,5cp Der reichsunmittelbare Adel Frankens und Schwabens gehört zu den herrschafts- und sozialgeschichtlichen Besonderheiten dieser beiden historischen Landschaften; zugleich zählt er zu den verfassungsrechtlichen Kuriositäten des Alten Reiches: Die Angehörigkeiten dieses Standes konnten sich zwar mittels kaiserlicher Privilegien vor einer Eingliederung in die landesfürstlichen Staaten schützen, erlangten aber keine Reichsstandschaft. Sie blieben Sonderglieder im Reichssystem, erfüllten aber zugleich dort so wichtige Funktionen, dass sie in einer pointierten Formulierung als der „Mörtel des Reiches“ (v. Aretin) beschrieben wurden. Das Hauptseminar erschließt den Sonderstatus dieser Adelsgruppe aus einer reichsgeschichtlichen und einer landesgeschichtlichen Perspektive. Behandelt werden dabei u.a. die folgenden politik-, sozial- und kulturgeschichtlichen Themenfelder: Klientelbeziehungen zum Wiener Kaiserhof; Memoria, Repräsentationsmittel und Selbstverständnis; Landbesitz und wirtschaftliche Verhältnisse; Kavalierstouren und Akademisierung, Konfessionalisierung und Kirchenpfründe. Vor dem Hintergrund des regionalen Vergleichs mit dem landsässigen Adel Altbayerns wollen wir dabei auch der Frage nachgehen, inwieweit die reichsritterschaftlichen Familien als eine eigene soziale Gruppe mit einem eigenen ‚Kulturmodell’ zu fassen sind.

Einführende Lektüreempfehlung

Rudolf Endres, Adel in der Frühen Neuzeit (Enzyklopädie deutscher Geschichte 18), München 1993. Volker Press, Kaiser und Reichsritterschaft, in: Rudolf Endres (Hg.), Adel in der Frühneuzeit. Ein regionaler Vergleich, Köln, Wien 1991, S. 163-194.

  • Also, wo ist Dein Problem ? Bereits Dein erster Link bestätigt doch "meine" angebliche Theoriefindung. Bei uns in Bayern gibt es da den kleinen Nils von Antenne Bayern. Irgendwie erinnerst Du mich an diesen Knaben. Oder bist Du in Wirklichkeit Frank Elstner? Zeit hast Du ja offensichtlich genug, dann beteilige dich halt einfach am Ausbau des Artikels.--Dark Avenger 09:27, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten
  • Ja? Wo steht [[1]] das: Der ausgedehnte Grundbesitz solcher ehemaligen Dienstleute war die Grundlage eines raschen wirtschaftlichen Aufstieges. Nach der blutigen Niederschlagung der Bauern- und Bürrgerrevolten des frühen 16. Jahrhunderts erhielten viele Geschädigte zusätzlich hohe Entschädigungssummen, die zur Reparatur der alten Burgen, öfter aber zum Neubau repräsentativer Schlossanlagen verwendet wurden. Zahlreiche Reichsritter wurden zudem im 16. und 17. Jahrhundert in den Freiherrenstand erhoben.

Die Links sollen übrigens der Recherche dienen. Für Dich, für mich und für alle anderen interessierten Benutzer. Ob der Inhalt aller Links dem Stand der historischen Wissenschaft entspricht wage ich übrigens zu bezweifeln. Wie bei jeder Recherche ist es immer notwendig zu hinterfragen. Nicht alles was im Internet steht ist korrekt. Wenn ich bei Google Reichsritterschaft eingebe erscheint an erster Stelle dieser Artikel.

Aber hör endlich mal auf das beleidigte Lieschen zu spielen! Ich sehe Recherche durchaus als notwendige Voraussetzung an bevor man losschreibt. In diesem Sinne betrachte ich meine Tätigkeit hier als Beteiligung. Bei meinem jetzigen Wissenstand möchte ich vorschlagen die Beschreibung der Reichsritterschaft in drei Teile zu gliedern.

  1. Die historischen Wurzeln im südwestdeutschen Raum mit seiner Sonderstellung im Reich, d.h. der Möglichkeit für kleine Adelsgeschlechter eine gewisse Unabhängigkeit und Autonomie zu bewahren. Tradition Ritterbünde. Verbot einerseits, aber ab Sigmund und Friedrich III. bereits Tendenzen sie in eine Reichsreform zu integrieren
  2. Reichsreform 1495ff: Schaffung der Institution Reichsritter und Kreisbildung
  3. Die Zeit zwischen Westfälischem Frieden und Mediatisierung

Es fällt nämlich auf, dass die Reichsritter sich erst so nannten, als sie ihre Unabhängigkeit bereits verloren hatten, dass sie aber vor allem im letzten Abschnitt und ihre Nachfahren auch heute noch, ideologisch, nostalgisch, wie man es sehen will, auf den ersten Abschnitt Bezug nehmen. --Wuselig 17:43, 22. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Urheberrechtsverletzung ?[Quelltext bearbeiten]

Habe grade gesehen, daß große Teile des "alten Artikels" einfach von hier http://www.fiskalvorpost.de/mglossar.html kopiert wurden. Können wir das so einfach übernehmen, oder soll ich's umschreiben ? Oder hat die andere Seite nur den Wiki-Artikel verwendet ?--Dark Avenger 09:21, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Habe mir gerade die Ursprungshomepage des Glossars angeschaut: http://www.fiskalvorpost.de Es scheint ein Händler und Sammler eines philattelistischen Sonderbereichs zu sein (Stempel und Siegel etc.) und das Glossar ist als Service eingefügt. Kurz, es ist anzunehmen, dass er von Wikipedia abgeschrieben hat und nicht umgekehrt. Wir (Du) sollten also so weitermachen wie bisher. Habe mir vorgestern in der Bibliothek den Artikel aus dem Lexikon des Mittelalters photokopiert, sowie einiges zum Thema aus dem Gebhardt: Handbuch der deutschen Geschichte Bd 9, Bd. 10 und Bd. 12. An Literatur scheitert es also nicht, aber an Zeit. Königreich Württemberg und seit gestern der Theuerdank und meine Arbeit auf Commons beschäftigen mich voll. Deshalb mach weiter, wie Du denkst und seh meine gelegentlichen Einmischungen als konstruktive Mitarbeit. --Wuselig 12:51, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Bildwarnung[Quelltext bearbeiten]

Die unten genannten Bilder, die in diesem Artikel verwendet werden, sind auf Commons gelöscht oder zur Löschung vorgeschlagen worden. Bitte entferne die Bilder gegebenenfalls aus dem Artikel oder beteilige dich an der betreffenden Diskussion auf Commons. Diese Nachricht wurde automatisch von CommonsTicker erzeugt.

-- DuesenBot 16:34, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

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erste Bildunterschrift[Quelltext bearbeiten]

könnte jemand die übersetzen?--Der Spion 18:42, 7. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ich nehme an, Sie sprechen von den Observationes Illustres Juridico-Equestres. Was ist daran nicht zu verstehen? "Zweiter Teil, in dem hauptsächlich die reichsunmittelbare Ritterschaft des Heiligen Römischen Reiches aus Schwaben, Franken, am Rhein und aus dem Elsass (abgebildet ist bzw. behandelt wird)." -- Von Hochtraben 11:16, 18. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Ulrich von Hutten[Quelltext bearbeiten]

… ist bildlich dargestellt, aber ohne Erwähnung im Fließtext. Ein Zusammenhang zum vorliegenden Lemma wird aber in seinem Artikel hergestellt. -- Peter 09:23, 8. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Satzbau[Quelltext bearbeiten]

""die im Falle von kaiserlichen Standeserhöhungen mit gleichzeitiger Aufnahme in die Reichsstände den Güterbestand der Reichsritterschaft durch die „Mitnahme“ der Territorien bedeutet hätte" - "die ... den Güterbestand ... bedeutet hätte" ergibt keinen Sinn. --77.8.219.126 11:58, 31. Okt. 2019 (CET)Beantworten