Diskussion:Reichsstände

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Gegenleser123 in Abschnitt Lemma
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

um einer Plural/Singular-Diskussion zuvorzukommen, tue ich gleich mal kund, daß geschichtlich immer von den Reichsständen die Rede war. Den Singular verwendete man eigentlich nie, weil man dann meist gleich den entsprechenden Stand (z.B. die Reichsstadt oder so) verwendete. Deswegen habe ich den Text wider besseren Wissens auch unter dem Plural-Begriff eingeordnet. ;-) --sansculotte 22:09, 17. Aug 2003 (CEST)

In Valentino Frichtern:Ritter-Lexikon. Johann Friedrich Gleditsch, Leipzig 1742 wird von Reichsstand gesprochen. Grüße, --Castellan 14:14, 6. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Lesen Sie die Quelle und Sie werden fündig: Johann Jacob Moser. "Von den Teutschen Reichs-Ständen...". Frankfurt/Main 1767. --Gegenleser123 (Diskussion) 11:00, 11. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Freiherren[Quelltext bearbeiten]

Die Grafen stimmten im Rahmen ihrer Grafenbanken. Wie stand es bei den Freiherren? --Cosal 03:32, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Zur Antwort lesen Sie die angegebene Quelle (die einzige Literaturangabe dieses Wikipedia-Artikels, die genauere Antworten gibt, soweit ich es überblicke):
Johann Jacob Moser. "Von den Teutschen Reichs-Ständen...". Frankfurt/Main 1767, S. 12 §16: "eine Person, die ein Gut besizet, welches einen höheren Character hat, als der Besitzer selbst", am Beispiel eines Freiherren, der eine Grafenherrschaft mit Grafenschloss in Besitz hatte und ausnahmsweise als Freiherr auf der Grafenbank der Reichsstände Platz nehmen durfte (beschlossen zufolge des Reichsabschieds von 1582).
Mit diesen Ständen ragt das Mittelalter tief in die neuere deutsche Geschichte. Das Moderne im damaligen Deutschland waren die Städte, und denen hat das ständische Kleinstaaterei- und Feudal-Deutschland im Dreißigjährigen Krieg einen schweren Rückschlag verpasst (wie es u. a. Fernand Braudel, Sozialgeschichte, ausdrückt). --Gegenleser123 (Diskussion) 10:53, 11. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Reichsabschied[Quelltext bearbeiten]

Der „Reichsabschied“ kommt nicht „zustande“. Vielmehr ist der Abschied das, was man auch heute als verabschieden bezeichnet: die Entlassung der versammelten Stände durch den Kaiser. Das vom Reichstag als Beratungsergebnis erstellte Dokument ist das Reichsgutachten durch die Zustimmung des Kaisers wird daraus ein Reichsschluß. Die Summe der Reichsschlüsse wurde im Abschied zusammengefasst. --Hvs50 22:48, 12. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Mittelalter[Quelltext bearbeiten]

Gab es im Mittelalter keine Reichsstände?--93.208.201.226 10:54, 9. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Begriff: Warum wurden sie "Reichsstände" genannt?[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff sollte am Beginn erklärt werden. Warum wurden diese Fürsten und Stadtvertreter "Reichsstände" genannt? Hat das mit "stehen" zu tun? --Mehlhaus (Diskussion) 10:36, 4. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Um den Begriff "Reichsstände" besser einordnen zu können, noch eine konkrete Frage: Gehörten z.B. die Reichsstädte zu den Reichsständen, oder die Delegierten dieser Reichsstädte? --Mehlhaus (Diskussion) 18:37, 12. Mai 2022 (CEST)Beantworten