Diskussion:Reisevermittler

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Dionysos1988 in Abschnitt Sicherungsschein
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Deutschlandlastigkeit[Quelltext bearbeiten]

Ist mir jetzt nicht ganz klar, was mit "Deutschlandlastigkeit" gemeint ist. Ein Reisevermittler exisitiert einmal grundsätzlich überall auf der Welt. Der Begriff als solches findet sich logischer Weise nur im deutschen Sprachgebrauch und gilt sowohl in Deutschland als auch in Österreich.

Ob ein Wikipedia Deutschland die Aufgabe hat, den Begriff "Reisevermittler" auch ins Italienische, Französische oder Englische zu übersetzen und die jeweils dort gültige Definition ins Deutsche zu übersetzen, wage ich zu bezweifeln. Denn dann müsste man analog den Begriff aus dem Amerikanischen, Spanischen, Suaheli, Chinesischen usw. übersetzen und erklären.

Ich meine, es ist ausreichend, wenn sich Wikipedia Deutschland mit dem deutschen und österreichichen Recht in bezug auf Reisevermittler auseinander setzt meint --Peter 09:28, 12. Dez. 2007 (CET), Reiserechtsexperte für deutsches und österreichische RechtBeantworten

Gesamtumsatz Reisevermittler[Quelltext bearbeiten]

Mir ist da eines noch nicht so klar geworden.

Ist der Gesamtumsatz bei einem Reisevermittler der Gesamtpreis der Reise (incl. der Provision)? Oder nur die Provision an sich? Wie läuft dies steuerrechtlich ab? Dies würde nämlich recht schnell Einfluß darauf nehmen ob man noch ein Kleingewerbetreibender ist oder nicht.

Schreibe gerade meine Abschlussarbeit drüber und wäre dankbar für jeden Hinweis. (nicht signierter Beitrag von 93.132.206.109 (Diskussion) 16:30, 2. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Sicherungsschein[Quelltext bearbeiten]

Betrifft die EU-Richtlinie tatsächlich nur Online-Vermittler oder steht das nur im falschen Abschnitt? LG Stefan 23:22, 30. Sep. 2013 (CEST)Beantworten