Diskussion:Reizstoff

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Delabarquera in Abschnitt "sollte es dort zu Giftgasangriffen kommen" - Zwischenstufe
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Chemiewaffe[Quelltext bearbeiten]

Leute, schaut doch bitte mal nach, wenn ihr euch nicht sicher seid. Tränengas ist natürlich keine Chemiewaffe, erstens wäre das blödsinnig (der Chemiewaffen-Bann ist gegen heimtückische, verstümmelnde oder tötende Waffen, nicht gegen nichttödliche), zweitens wäre der Bann sonst am Veto von USA und Sowjetunion schon im Vorfeld gescheitert. --Dingo 20:04, 20. Mär 2004 (CET)

Zwar gut 6 Jahre im Verzug, aber dazu gibt es noch Grundsätzliches zu sagen. Chemiewaffen sind alle C-Kampfstoffe sowie Mittel (Munition, Sprühgeräte, pyrotechnische Sätze und der gleichen mehr) zu deren Ausbringung. Tatsache. Überprüfbar in der CWC, bei SIPRI usw. Dass alle Reizstoffe (Chloracetophenon, CS, OC, Dibenzoxazepin, Vanillamide und Morpholide höherer Carbonsäuren usw.) die in "Tränengasen" angewendet werden als C-Kampfstoffe gelten ist durch genannte Abkommen, Organisationen sowie umfangreiche Fachliteratur belegt und steht fest, ob es nun einen passt oder nicht. Hier liegt scheinbar die Fehlannahme zugrunde, dass als "Chemiewaffen" nur solche Kampfstoffe gelten, die den Gegner töten, schwer vergiften oder verstümmeln; dies ist aber ein Trugschluß, da man grundsätzlich die chemischen Kampfstoffe bzw. -Waffen u.a. in letal bzw. "dauerhaft gefechtsunfähig machend" und nicht-letal bzw. "vorrübergehend gefechtsunfähig machend" klassifiziert. In die erste Gruppe gehören v.a. die Nervenkampfstoffe, die Hautkampfstoffe, die Blutkampfstoffe sowie die Lungenkampfstoffe, in die zweite in erster Linie die Reizkampfstoffe (Lachrymatoren, Sternutatoren und Algogene) sowie die Psychokampfstoffe. Strittig ist lediglich die Klassifizierung der Brandkampfstoffen und militärisch eigesetzten Herbiziden als C-Waffen; die SIPRI sowie die traditionelle deutsche Militärchemie zählt diese ebenfalls zu Chemiewaffen, die CWC bzw. USA und weitere Länder nicht. Abschließend ist also festzustellen, dass "Tränengase" (polizeilich und übungsmäßig angewandte Reizkampfstoffe) sehr wohl (wenn auch primär nicht tödlich bzw. dauerhaft schädigend gedacht) nicht nur theoretisch, sondern auch völkerrechtlich als C-Waffen gelten (weshalb auch deren Einsatz im Krieg untersagt ist), diese aber für bestimmte Einsätze in Rahmen der Selbstverteidigung, Unruhebekämpfung sowie Ausbildung beschränkt zulässig sind. Gruß,--93.192.164.197 23:36, 20. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

hmm, das ist so natürlich nicht richtig: tränengas ist im krieg verboten, schade, dass unsere soldaten das nicht wissen. nebelkerzen sind keine waffen, bedenklich, dass unsere soldaten das nicht wissen. Herbye 22:18, 21. Mär 2004 (CET)

Ich zeig' Dir meins, Du zeigst mir Deins. Du fängst an.

Nach welchen Quellen ist Tränengas Chemiewaffe? Junge Freiheit und Telepolis zählt nicht, ich will Artikel in den Genfer Konventionen sehen. Bis dahin revert.

--Dingo 18:39, 22. Mär 2004 (CET)

ich kenne weder das eine noch das andere, scheint sich um lieblingsliteratur im uffz-lehrgang zu handeln?? (... ach so, junge freiheit is' so'n pds-blättl, richtig? dreck ist das, darauf brauche ICH mich nicht beziehen) Herbye 18:43, 22. Mär 2004 (CET)

hier: [1] - zitat daraus (hervorhebung von mir): Nicht verboten sind: industrielle, landwirtschaftliche, forschungsmäßige, medizinische, pharmazeutische oder andere friedliche Zwecke; Schutzzwecke gegen C-Waffen; militärische Zwecke, nicht im Zusammenhang mit C-Waffen; nationale Regelungen zu Reizkampfstoffen (als Mittel zur Kriegsführung aber nicht erlaubt). Die Hoffnung, Reizkampfstoffe in nationalen Konflikten zu verbieten, hat sich nicht erfüllt. traenengase (genauer CN, CS, BN) sind tatsächlich im krieg NICHT erlaubt (auch wenn das etwas paradox erscheint, wenn man bedenkt WAS erlaubt ist, und dass sie aber für polizeiaufgaben erlaubt sind) Herbye 19:27, 22. Mär 2004 (CET)

hab mal geforscht und das Chemiewaffenübereinkommen von 1993 gefunden (englischer text hier ): 5. Each State Party undertakes not to use riot control agents as a method of warfare. Wobei "7. Riot Control Agent means: Any chemical not listed in a Schedule, which can produce rapidly in humans sensory irritation or disabling physical effects which disappear within a short time following termination of exposure. Würde ich interpretieren: im Sinne der Konvention keine chemische Waffe nichtsdestrotz trotzdem völkerrechtswidrig. southpark 20:27, 22. Mär 2004 (CET)

genau das Herbye 20:28, 22. Mär 2004 (CET)

Southpark: Vielen Dank für den Link, hast mir eine Stunde Arbeit gespart. ;-) Herbye, hättest Du das Abkommen mal genau (oder überhaupt) gelesen, dann hättest Du vielleicht den Punkt gesehen. Dein Text war:

zählen sie doch eigentlich zu den grundsätzlich völkerrechtlich verbotenen Chemiewaffen

Chemiewaffen sind:

1. "Chemical Weapons" means the following, together or separately:
(a) Toxic chemicals and their precursors, except where intended for purposes not prohibited under this Convention, as long as the types and quantities are consistent with such purposes;
(b) Munitions and devices, specifically designed to cause death or other harm through the toxic properties of those toxic chemicals specified in subparagraph (a), which would be released as a result of the employment of such munitions and devices;
(c) Any equipment specifically designed for use directly in connection with the employment of munitions and devices specified in subparagraph (b).

Ich spare mir, Southparks Zitat nochmal abzuschreiben, was Riot-Control-Agents sind.

Die Tatsache, daß Tränengas nicht zur Kriegführung eingesetzt werden darf, hat nichts, aber überhaupt nichts, mit der Einstufung als Chemiewaffe zu tun.

--Dingo 21:45, 22. Mär 2004 (CET)

LOL, nunja, tränengase sind im krieg nicht erlaubt, DAS wolltestu ja nicht glauben, von wegen Wissen, Begleitschaden, Ausdemfensterlehnen und so ... rausgefallen wie voraussehbar, begleitschaden ebend ... Herbye 21:59, 22. Mär 2004 (CET)

Man sollte mE noch die Todesfälle durch Tränengas erwähnen, die meistens durch Lungenödeme auftraten und anschließend konsequent geleugnet oder totgeschwiegen wurden. Und dass Tränengas unter die Haager Landkriegsordnung fällt: Art 23: "Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten ist namentlich untersagt: a) die Verwendung von Giften oder vergifteten Waffen. b) die Verwendung von Waffen, Geschossen und Stoffen, die geeignet sind, unnötige Leiden zu verursachen. c) die Verwendung von Geschossen, deren einziger Zweck ist, giftige oder erstickende Gase zu verbreiten. Die Splitterwirkung muss immer die Giftwirkung übertreffen." --gast

Unverständliches[Quelltext bearbeiten]

Was ist denn das bitte für ein Satz: "Sie werden bei der Polizei als Reizstoffe bezeichnet. Nach den Polizeirechten der Länder wird der Reizstoff z. T. als Waffe, überwiegend oder als Hilfsmittel der Ausübung körperlichen Gewalt bezeichnet.". Das ist doch absolut unverständlicher Kauderwelsch! Außerdem fehlt jeglicher Hinweis auf die immer noch im Handel erhältlichen CS-Abwehrspray, die ein Prüfzeichen haben müssen. Überhaupt ist der Artikel nicht besonders gut. --Oliverk71 14:40, 21. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

  • Tränengas und Reizstoffe werden bunt durcheinander gemischt.
  • Die Fakten im Abschnitt Völkerrecht sind schon richtig aber die Formulierungen sind tendenziös
  • Im Abschnitt Alternativen taucht Link auf Augenkampfstoff als Hauptartikel ???
  • Redundanz zu Augenkampfstoff fast 100%

-- Avron 21:01, 14. Nov. 2009 (CET)Beantworten

  • Die Informationen zur Neutralisation sind ungenügend und anscheinend nur ein Vorwand um die "Quelle" Bio-shield.de verlinken zu können. Ich denke die Quelle sollte entfernt werden da es sich nicht um eine solche handelt, die verlinkte Seite enthält keinerlei relevanten Inhalt, sondern nur einen Shop.

--Frank Gorgas-Waller 21:04, 1. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

"nicht schädigende (Augen-, Nasen-Rachen-, Reiz-)Kampfstoffe"[Quelltext bearbeiten]

Bitte um Meinungen dazu ob diese m.E. nach überflüssige Bezeichnung wirklich so im Artikel stehen soll. Dass man Reizkampfstoffe, die polizeilich und zivil de facto aus einer (Völkerrechts-) Gesetzesausnahme her im Rahmen der Verhältnissmäßigkeit eingesetzt werden können auch abgesondert von den "ursprünglich gedachter" Anwendung im Kriege hier in einem separaten Artikel abhandelt ist zwar verständlich, aber man sollte dabei die Butter bei den Fischen belassen. Es gibt sehr wohl Gründe wieso die Bezeichnung dieser Stoffe als "nicht schädigend" irreführend und falsch ist; erstens sind diese Stoffe schon eben deshalb schädlich, weil sie schon in geringsten Mengen bzw. Konzentrationen stark reizend sind (eine Reizwirkung ist sehr wohl eine schädliche Wirkung, weshalb auch "rein" reizende Stoffe ohne weitere Giftwirkungen als Gefahrstoffe mit dem Symbol Xi bezeichnet und entsprechend rechtlich behandelt sind), zweitens sind für die allermeisten Reizkampfstoffe auch cancerogene, mutagene und weitere gesundheitsschädliche Wirkungen belegt oder zumindest angenommen, letztens ist meiner Meinung nach völlig überflüssig diese Mittel, die de facto Waffen sind, dermaßen zu beschönigen. Reizstoffe sind nunmal keine Spielzeuge oder etwa Unterhaltungsartikeln die eben zu Unruhenbekämpfung oder Selbstverteidigung zufällig mal so gut geeignet sind, sondern Mittel der Gewalt, Waffen, die in etwa einem Schlagstock oder Elektroparalyser mit anwendungsabhängig flächendeckenden Wirkung gleichzusetzen sind. Wieso ist denn wohl eine nicht berechtigte Anwendung/Mißbrauch dieser Mittel als Körperverletzung geahndet? Gruß,--93.192.166.208 02:32, 21. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Die Unterscheidung kommt aus der Geschichte. Im ersten Weltkrieg wurde auch eine dauerhafte Erblindung durch Augenkampfstoffe hingenommen; das ist heute nicht mehr so. Dass Reizstoffe nicht harmlos sind und auch zu dauerhaften Gesundheitsschädigungen oder Tod führen können steht schon in der Einleitung. -- Avron 09:37, 21. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Eine dauerhafte Erblindung durch Augenkampfstoffeinwirkung kam selbst im ersten Weltkrieg selten vor. Dauerhafte Erblindung durch Kampfstoffeinwirkung war i.d.R. die Folge des Einsatzes der Hautkampfstoffe (LOST, DICK, Pfiffikus). Dass bei Kriegseinsatz "weniger letalen Waffen" eine dauerhafte, irreversible Schädigung des Feindes allgemein bereitwilliger hingenommen wird als bei der Unruhebekämpfung durch die Polizeikräfte oder bei der Selbstverteidigung ändert nichts an den Punkten die ich weiter oben aufgeführt habe. Es ist absolut unnötig und irreführend diese Waffen als nicht schädigend zu bezeichnen, da sie schon alleine durch ihre (gewünschte und vorrübergehende) Wirkung schädigend sind. Nochmals: eine Schädigung ist nicht gleich dauerhafter, irreversibler Verstümmelung, Verletzung, Organschädigung o.ä.. Wenn Du oder weitere Benutzer anderer Meinung bist/sind, bitte ich höfflich (ohne Sarkasmus) darum, dass meine Argumentation widerlegt wird. Danke und gruß,--93.192.174.104 15:45, 21. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Gibt es dann überhaupt irgend einen Unterschied zwischen Augen-, Nasen-Rachen-Kampfstoffen und Reizstoffen? Ich vermute stark der Begriff Augenkampfstoff bedeutet dass es ein Kampfstoff ist, der die Augen oder über die angreifft. Ob er jetzt zum Tode führen oder "nur" reizen soll steht auf einem anderen Blatt. Wie gesagt; die Begriffsbestimmung ist hier irgendwie schwierig. Wenn du das besser beschreiben kannst, dann nur zu: WP:Sei mutig. -- Avron 11:24, 23. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Reizstoffe bzw. Reizkampfstoffe sind ein Überbegriff und beinhalten die Augenkampfstoffe (reizen schon in Schwellenkonzentrationen hptschl. die Augen, es sind also nicht alle Kampfstoffe die Augen angreifen, sondern eben die, die sie schon in geringsten Konzentrationen reizen, klassischer Beispiel wäre das Chloracetophenon/CN) sowie Nasen-Rachen-Kampfstoffe (reizen schon in Schwellenkonzentrationen hptschl. die oberen Atemwege, klassischer Beispiel die Chlorarsinkampfstoffe wie etwa Diphenylchlorarsin/CLARK I oder das Adamsit); außer diesen zählen zu den Reizkampfstoffen noch die sogenannten Algogene (Schmerzen verursachende Reizkampfstoffe, wie Methoxycycloheptatrien oder Capsaicinoide). Bei den heutzutage benutzten Reizkampfstoffen wie z.B. CS, CR und OC verschwimmen großteils diese Unterschiede, diese "modernen" Reizkampfstoffe reizen i.d.R. schon in geringsten Konzentrationen in etwa gleichermaßen die Augen, obere Atemwege sowie nasse Haut und Schleimhäute. Für diese, heute am häufigsten eingesetzten Reizkampfstoffen ist also die Sammelbeziechnung Reiz(kampf)stoff tatsächlich am zutreffendsten. Bei nächstbester Gelegenheit versuche ich mitsamt Quellenangabe/Fachliteratur dies einzuarbeiten. Gruß,--93.192.173.126 15:12, 23. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

formale Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mir mal erlaubt, den Artikel hinsichtlich Ausdruck, Orthographie und Interpunktion zu überarbeiten. Mir taten beim zufälligen Drüber-Stolpern die Augen weh... ;) -- 83.171.155.72 23:43, 11. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

2010! Sehr lange her. Aber warum sagt es denn keiner: "Sehr verdienstvoll!" Seien wir mal ehrlich: Expertentum im Punkt chemische Kampfstoffe muss nicht notwendig mit perfekten Rechtschreib- und Zeichensetzungskenntnissen einhergehen. Deshalb ist die WP als Gemeinschaftprojekt erfolgreich. ;-) --Delabarquera (Diskussion) 09:23, 11. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Tipps zu Gegenmaßnahmen[Quelltext bearbeiten]

Ich finde es nicht unproblematisch durch die Textpassage "Um die Wirkung von Tränengas subjektiv abzumildern, kann eine Schwimmbrille verwendet werden, die die Gase von den Augen fern hält. Auf Kontaktlinsen sollte dabei verzichtet werden." quasi eine Bedienungsanleitung für Leute zu geben die sich polizeilichen Maßnahmen widersetzen wollen. Natürlich wird man solche Hinweise im Internet zuhauf finden wenn man sie sucht, in ein Lexikon gehören sie wohl kaum. -- ThorsZorn 14:32, 19. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Warum nicht? In einer Enzyklopädie geht es schließlich um Wissen und nicht um die Vermeidung eben dessen. Vielmehr würde mich interessieren ob man so einen Behälter isolieren kann, sobald aktiv. Beispielsweise durch Sauerstoffentzug oder Versiegelung in einem Behälter. Gruß, --Rabenkind·geschr. mit neo 20:05, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Naja, vor allem mit der Formulierung "Auf Kontaktlinsen sollte dabei verzichtet werden." habe ich so meine Bedenken, klingt halt nicht so sehr nach Enzyklopädie sondern eher nach "Straßenkampf für Anfänger", um das mal überspitzt zu sagen. ThorsZorn (Diskussion) 16:22, 10. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Hierbei unter ausdrücklichem Verweis auf Was Wikipedia nicht ist, Nr. 9 ThorsZorn (Diskussion) 16:29, 10. Dez. 2013 (CET)Beantworten

"sollte es dort zu Giftgasangriffen kommen" - Zwischenstufe[Quelltext bearbeiten]

Ich bin von dieser Tagesmeldung hierher gekommen:

"Wird die Bundeswehr in Syrien eingesetzt, sollte es dort zu Giftgasangriffen kommen?" (zeit.de)

Frage: Gibt es zwischen Giftgas und Tränengas nicht eine militärisch genutzte Zwischenstufe, die nicht-tödlich ist, aber den Einsatz von Giftgas unnötig macht? Ich habe im Artikel nichts zu dieser Frage gefunden. Wenn was überlesen: freundlichen Hinweis, bitte! --Delabarquera (Diskussion) 09:19, 11. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

@Delabarquera: Es gibt Ansätze für "less-than-lethal"-Kampfstoffe. Wie gut das funktioniert, kann man zum Beispiel hier nachlesen: Geiselnahme im Moskauer Dubrowka-Theater. Das Problem bei sowas ist die Dosierung: Es gibt bei jedem Gift, ob nun VX, Fentanyl, oder Koffein einen Dosisbereich, in dem es Wirkung zeigt, aber noch nicht tödlich ist, die sogenannte Therapeutische Breite. Wenn ich alle tot haben will, ist das ganze einfach: Viel hilft viel. Beim Einsatz in offenem Gelände kann man aber die Dosis, die ein einzelner abbekommt unmöglich vorhersagen. Wenn man also einen "less-than-lethal"-Kampfstoff, wie in dem Theater, an einem offenen Kriegsschauplatz einsetzen würde, gäbe es entweder sicher tote, oder es gäbe kaum eine Wirkung.
Also kurz: Prinzipiell ist das denkbar, in der Praxis aber nicht anwendbar. Ist zumindest mein Wissensstand. --Nothingserious (Diskussion) 11:08, 11. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Alles klar. Vielen Dank! --Delabarquera (Diskussion) 18:20, 12. Sep. 2018 (CEST)Beantworten