Diskussion:Religionsedikt vom 9. Juli 1788

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Geschichtsfanatiker in Abschnitt Verständnisproblem
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Der Artikel „Religionsedikt vom 9. Juli 1788“ wurde im Februar 2018 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 16.03.2018; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Landesherrliches Kirchenregiment[Quelltext bearbeiten]

Das Grundproblem könnte noch deutlicher herausgearbeitet werden, nämlich dass die protestantischen Konfessionen kein „kirchliches Lehramt“ hatten, das im Zweifelsfall über die Einhaltung oder Verletzung des konfessionellen Glaubenskonsenses entschied. Das hatte man den Landesfürsten überlassen, die sich ihrerseits auf Universitätstheologen ihrer Wahl stützten. Das königliche Religionsedikt lag durchaus in der Konsequenz dieser Tradition. --Rabanus Flavus (Diskussion) 16:05, 8. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Guter Hinweis, vielen Dank. Wenn du einen Beleg dafür hast, in dem auch das Edikt vorkommt, dann bau das doch bitte ein. Beste Grüße --Φ (Diskussion) 17:24, 8. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Tja, einen Beleg, in dem beides vorkommt, werde ich wohl nicht finden. Das Edikt wird vermutlich überall aus der modernen Perspektive gelesen, wie du ja auch darstellst, und dann ist es nur ein staatskirchlicher Anachronismus. Dass die Lücke des fehlenden Lehramts wirklich da war, dass die Lehre der protestantischen Konfessionskirchen in Konturlosigkeit zu zerfasern drohte, dass eine Bestreitung des Schriftprinzips durch Amtsträger der Kirche (und es wurde ja nicht nur die Verbalinspiration bestritten) dem Protestantismus seine selbstgewählte Grundlage entzog, das interessiert keinen modernen Historiker... Gruß, --Rabanus Flavus (Diskussion) 20:44, 8. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Uta Wiggermann ist Theologin. Ich könnte mir vorstellen, dass in deren ziemlich grundschürfender Diss dazu was stehen könnte. Wenn du die rankämest, wäre das klasse. Grüße --Φ (Diskussion) 21:55, 8. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Verständnisproblem[Quelltext bearbeiten]

Danke für diesen wirklich sehr interessanten Artikel! Folgender Satz ist meines Erachtens unverständlich: „Das Religionsedikt wurde durch die Gründung des sogenannten Oberschulkollegiums veranlasst, das im März 1788 einer Reform zustimmte, die die Schulen aus der Aufsicht der Geistlichkeit löste.“ Die Gründung „veranlasste“ das Edikt, das geht nicht. Vielleicht wird hier auch zuviel Information auf engstem Raum zusammengefasst. Wieso wurde denn das Oberschulkollegium gegründet und wann? Ich nehme an, der Punkt ist, dass die Reform vom 1788 den Zugriff des Staates auf die Schulen erleichterte? Oder ist etwas anderes gemeint? Da ich selbst recherchieren müsste, überlasse ich eine Klärung gerne dem Ersteller. Gruß, --= (Diskussion) 11:50, 26. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Du siehst den Satz nicht im Zusammenhang mit dem Nachfolgenden. Ich schlüssel es aber gerne nochmal auf: Zedlitz aufklärerische Politik, die Geistlichkeit mithilfe des Oberschulkollegiums aus dem Schulwesen zu drängen (vgl. Tendenz der Säkularisierung), nutzt Woellner als Vorwand, um Zedlitz vor dem König als vom wahren Glauben abgekommenen Sünder zu diffamieren und somit selbst dessen Posten zu übernehmen. Erst als Woellner das Geistliche Departement übernimmt, kann das Religionsedikt ausgearbeitet werden, was unter Zedlitz nicht möglich gewesen wäre. Weil der Streit um den Beschluss des Oberschulkollegiums zum Vorwand für die Entlassung von Zedlitz und Einsetzung von Woellner wurde, ist dieses Ereignis zugleich der Ausgangspunkt für die Entstehung des Religionsediktes. Nichts anderes sagt der Satz aus. Ist die Unklarheit damit ausgeräumt? --Geschichtsfanatiker (Diskussion) 12:57, 26. Feb. 2018 (CET)Beantworten