Diskussion:Remonstration

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Karl-Hagemann in Abschnitt Allgemeiner Begriff
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Vertiefender Link für das Jura-Studium[Quelltext bearbeiten]

Vorschlag für Link zum Artikel: "Wie remonstriert man?" - für das Jurastudium, mit vertieften Infos zu Vorgehen, Form und Inhalt auf einem Jurastudenten-Portal. Nachdem es nun von Benutzern BKSlink und Peter_Putzer unter dem Verweis, Links zu Foren seien nicht gestattet (es ist aber kein Forenbeitrag!), gelöscht wurde, habe ich nun keine Lust mehr, Änderungen vorzunehmen, da die Links scheinbar eh gleich wieder unter die Zensur fallen. Insbesondere nachdem das nach der ersten Löschung diskutiert wurde. Mögen nun andere entscheiden, ob der Artikel hilfreich ist. Für mich ist das Thema damit jedenfalls abgeschlossen. (nicht signierter Beitrag von Spectas (Diskussion | Beiträge) 19:07, 3. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Einen besonderen Mehrwert kann ich in dem Link nicht erkennen, insbesondere ist völlig unklar, wer diese Tips gibt und wie weit sie Deutschland weit anwendbar sind (ich gehe davon aus, daß das Prüfungsrecht wie die meisten anderen Dinge im Hochschulbereich Ländersache ist). Bzgl. Deiner Diskussion mit BKSlink - woher sollte ich die bitte kennen? Solche Dinge mußt Du schon hier ausdiskutieren, wenn Du möchtest, daß auch andere als die unmittelbar Beteiligten sie zur Kenntnis nehmen. --pep. 19:41, 3. Dez. 2009 (CET) Beantworten

Student/Studentin[Quelltext bearbeiten]

Kann bitte dieses alberne "Studentin bzw. Student", "Remonstrantin bzw. Remonstrant" etc. entfernt werden? Oder wenn schon, dann auch durchgängig im gesamten Artikel: "Beamtin bzw. Beamter" "Dozentin bzw. Dozent", "der bzw. die Vorgesetze" etc.

Also irgendwo wird es nur noch lächerlich und der Text völlig unleserlich!

Visa[Quelltext bearbeiten]

Remonstrieren ist eine der Möglichkeiten mit der der Ablehnung der Erteilung eines Visums entgegengetreten werden kann: http://www.auswaertiges-amt.de/EN/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/13-Ablehnung.html?nn=480902. -- Ferrydun 21:58, 5. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Remonstrationspflicht auch für Nichtbeamte?[Quelltext bearbeiten]

Gilt Remonstrationspflicht auch für Nichtbeamte, z.B. für GEZ-Mitarbeiter ("Beitragsservice"), die Briefe an Gebührenzahler schreiben? (nicht signierter Beitrag von 2.240.22.176 (Diskussion) 17:46, 11. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Dopplung mit Gegenvorstellung[Quelltext bearbeiten]

Beide Lemmata sind wohl nicht aufeinander abgestimmt. --Karl-Hagemann (Diskussion) 12:25, 17. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Allgemeiner Begriff[Quelltext bearbeiten]

Remonstration oder Gegenvorstellung düften allgemeine Rechtsinstitute sein, die nationalstaatliche ihre entsprechenden Regelungen gefunden haben.

Auch für das kanonische Recht wird eine Remonstrationsrecht diskutiert, wenn es auch im CIC nicht positiviert ist,
vgl. Gregor Bier: Einführung in das Kirchenrecht. In: Clauß Peter Sajak: Praktische Theologie. Modul 4. Schöningh, Paderborn 2012 (UTB; 3472), ISBN 978-3-8252-3472-0, S. 148
--Karl-Hagemann (Diskussion) 12:28, 17. Sep. 2017 (CEST)Beantworten