Diskussion:Renteneintrittsalter

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Rechtspolitik
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International?[Quelltext bearbeiten]

Informationen aus anderen Staaten wären nicht schlecht.

Die Quelle meiner Ergänzungen zur Situation in Deutschland ist der Weblink (Broschüre der Deutschen Rentenversicherung Bund).--Thomas S. DISK. QS-Mach mit! 20:54, 29. Jan 2006 (CET)

Weblink scheint nicht zu gehen[Quelltext bearbeiten]

da kommt aktuell nur ein 404-Fehler.

Aktualisiert. Danke für den Hinweis.--Thomas S.Postkastl 22:26, 27. Mär 2006 (CEST)

Es würde mich sehr interessieren welche Auswirkungen die Rente mit 67 auf den Arbeitsmarkt oder auf die Ausbildungsplätze in Deutschland hat.

Renteneintrittsalter = ungenau, Altersgrenzen = klar definierbar[Quelltext bearbeiten]

Hallo DocCü, sofern ich den Beitrag richtig gelesen habe, geht es dir eigentlich um die Darstellung der veränderten Altersgrenzen und ihrer Folgen. Sehe ich das richtig?

Das Lemma Renteneintrittsalter ist dafür recht ungenau. Denn üblicherweise (im Umfeld der Bevölk. und Rentenstatistik) wird wird unter Renteneintrittsalter das tatsächliche Verhalten der verschiedenen Personengruppen beobachtet und dargestellt. Also ob sich zB das Renteneintrittsalter von Männern in der früheren ArbeiterRV und das der Männer in der Angest.RV gleichförmig entwickelt oder nicht. Eine Ausssage über alle Bevölk.gruppen in der GRV ist zwar möglich, aber nicht besonders sinnvoll, weil für die Gruppen unterschiedliche Rechtsfolgen eintreten. Das wird sich in den nächsten JAhren nur für Fr und Mä ohne Krankheiten o.ä. allmählich auswachsen. Aber sobald wir es mit Arbeitslosigkeit oder Krankheiten zu tun haben, wird es auch künftig (wie bisher) ganz verschiedene Auswirkungen der diversen Altersgrenzen geben.

Dagegen ist das tatsächliche Renteneintrittsalter, soweit ich weiß, für alle Gruppen deutlich niedriger als die jeweilige gesetzlich Altersgrenze (bzw. vertragliche Grenze bei der PRV). Das liegt vor allem an der Frühverrentung der Mä (egal aus welchem der möglichen Gründe: Kündigung des AG, Pleite, Behinderg, Krankheit ....). Es gibt deutliche Unterschiede nach Berufsgruppen. Bei Fr gibt es eine Sonderbewegung bei den Frauen, die spät in den Arbeitsprozess eingetreten sind, um noch eine eigene Alterssicherung (nicht nur vom Partner abgeleitet) aufzubauen.

Vor der letzten Reform wurde etwa folgendermaßen gerechnet: Ein vorzeitiger individueller Rentenbeginn ist zwar auch bei einer späteren Altersgrenze möglich, führt aber zu einer Rentenkürzung von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat. Deshalb würde ein Hinausschieben der Altersgrenzen zwar wahrscheinlich nicht zu einem wesentlich höheren durchschnittlichen (faktischen) Renteneintrittsalter führen, aber durch höhere Abschlagsbeträge die Kassen entlasten. Drei Jahre spätere Altersgrenzen bringen dabei nach Modellrechnungen etwa 5% Beitragsreduzierung für alle BeitragszahlerInnen und eine Minderung der Rentenhöhe um 12% für die Betroffenen!

In den letzten Jahren haben ja viele Menschen diese Versicherungsarithmetik kennengelernt, wenn sie sich für die Entscheidung pro/contra Altersteilzeit die Folgen verschiedener Varianten ausrechnen ließen.

In vielen Artikeln wird zwi. beiden Begriffen nicht sauber unterschieden. Renteneintrittsalter wird oft für beides ( = unklar) verwendet. Nur der Begriff Altersgrenze in der GRV für Mä/Fr/etc.... ist eindeutig. Mein Vorschlag wäre: in der WP möglichst eindeutige Begriffe zu nützen und unklare Begriffe in der Einleitung möglichst klar zu definieren und unklare Nutzungen zu vermeiden bzw. als solche zu kennzeichnen. Diesen Artikel also dorthin (zB Altersgrenze in der GRV) zu verschieben. Sonst müßte, IMHO, hier noch relativ arbeitsaufwändig nachgelegt werden, wie sich das tatsächliche Renteneintrittsalter der verschiedenen Personengruppen in den letzten Jahrzehnten unter welchen gesetzl. Rahmenbedingungen verändert hat. Gute Statisken gibt es dazu beim Dachverband der GRV. Leider, soweit ich von früher weiß, nicht in einer WP-tauglichen Form aufbereitet.

Zu Siehe auch würde ich hinzufügen: Frührente, vorgezogener Altersrente, Vorruhestand, Übergangs aus dem Berufsleben in die Rente/Pension/Nichterwerbstätigkeit, Altersteilzeit in der Metallindustrie ua.

Werde jetzt akut nur beide Begriffe austauschen, wo es einfach ist unddie Eindeutigkeit sofort erhöht. Das Grundproblem wird bleiben.

Hoffentlich löse ich keine Kummerfalten aus. Gruß --Asdfj 15:16, 27. Jul. 2007 (CEST)

1) Kummerfalten entstehen nur infolge der jetzt dadurch kaputt gegangenen Grammatik!
2) Wir müssen das Wort "Renteneintrittsalter" besser bzw. doppelt definieren, denn es wird von "amtlicher" Seite als das Alter definiert, ab dem Altersrente ohne altersbedingte Abschläge oder Zuschläge gezahlt wird (Vorschlag: "gesetzliches R."); umgangssprachlich wird jedoch damit das Alter gemeint, an dem jemand Rente bezieht (Vorschlag: "tatsächliches R.").
--Dr.cueppers - Disk. 12:35, 28. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo DocCueppers, was spricht denn gegen eine komplette Verschiebung nach "Altersgrenze" (evtl. erweitert mit ...) "für den Rentenbezug"? Mit Redirects und BKL läßt sich der Rest elegant lösen.
wo gibt es die von dir genannte Definition? Die Gesetze sprechen nach m. Wissen von bestimmten Altersgrenzen. Täusche ich mich? Wenn nicht, brauchen wir nicht doppelt definieren. --Asdfj 18:07, 28. Jul. 2007 (CEST)
Dann das Wort "Renteneintrittsalter" nur noch für das "tatsächliche" verwenden ("das durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt bei xy Jahren").
Das Wichtigste ist aber jetzt, die vielen grammatikalischen und sachlichen Fehler zu entfernen (z. B. "Anhebung des Regelaltersrente" - die Rente ist erstens weiblich und wird zweitens nicht angehoben!)
Ein neues Lemma sollte im Plural stehen: "Altersgrenzen" oder eigentlich genauer "Altersgrenzen in der deutschen Rentenversicherung" (??)
An Änderungen kann ich mich aus Zeitgründen nicht beteiligen. Gruß--Dr.cueppers - Disk. 12:05, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Renteneintrittsalter (in der Zukunft) erst mit 70?[Quelltext bearbeiten]

ZDF-Video auf YouTube --The real Marcoman 22:04, 12. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Internationaler Vergleich[Quelltext bearbeiten]

Hier gibts ein paar Infos wie das so anderswo ist. ... die daten kommen wohl von der OECD. aber woher genau steht da leider nicht :( ...Sicherlich Post / FB 17:47, 23. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Frankreich[Quelltext bearbeiten]

"at a time when Reagan, Thatcher and Kohl were busy preparing their respective countries for the future, France was enduring an incredible series of economic blunders, for which the bill is still being paid. Retirement at 60? Twenty years later, the Ministry of Finance estimates that the measure has cost France 200 billion euros. Mass recruitment in the civil service? Another 100 billion euros. And not content with his forebear’s works, Lionel Jospin, ever the loyal disciple, concocted the 35 hour working week at a cost of a further 100 billion euros." Le Figaro, 2007) --Neun-x 07:23, 7. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Begriffserklärung[Quelltext bearbeiten]

Diese Passage weist Schwächen auf. Es wird behauptet, Renteneintrittsalter würde im allg. Sprachgebrauch Regelsaltersrente bedeuten. Erstmal ist das nicht zutreffend. wird überdies auch nicht belegt. Zweitens ist dann der Satzteil und der anderen Rentenformen unerklärlich. Der Satz gehört gestrichen. Nächste Schwäche: und für alle Personen vorgesehenen Altersgrenze identisch ist ebenfalls iRd gesetzlichen Vorgaben falsch. Ab 2012 werden Jahrgänge von 1947-1964 sukzessive an die Regelaltersrente 67 herangeführt. Dabei gilt für jeden Jahrgang eine eigene RAR. Habe wenigstens Glättungen vorgenommen! Die 2 Folgesätze ergeben für mich keine Logik. Der darauffolgende Absatz zum Eckrentner ist eigentlich auch falsch, denn es geht nicht um 45 Jahre Berufsausübung, sondern um 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten.--Stephan Klage 22:21, 25. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Rentenanwartschaft[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff wird verwendet, ist aber nebulos und hat keinen Artikel in WP. Solange das nicht der Fall ist und dadurch kein Link darauf möglich ist, sollte man ihn vermeiden bzw. durch einen klar definierten Begriff ersetzen. Was genau steigt um 0,5 % für nach dem dem 65. Lebensjahr eingezahlte Beiträge? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 13:21, 28. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Erl.; Absatz geändert. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 15:08, 28. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Der Begiff Anwartschaft ist zwar nicht nebulös, aber hier wohl dennoch nicht treffend, denn die Rentenanwartschaft erwirbt man, indem man eine rentenrechtlich relevante Zeit zurücklegt. Beansprucht man erst nach dem Erreichen der Regelaltersrente die Altersrente, bekommt man den Zuschlag deshalb, weil man die Rente dadurch insgesamt eine kürzere Zeit in Anspruch nimmt. Ob man zwischen dem Erreichen der Altersgrenze und dem Bezug der Rente noch Beiträge einzahlt, spielt keine Rolle. Insoweit ist die jetzige Darstellung, der Zuschlag sei gewissermaßen Belohnung für eine längere Beitragsleistung falsch, ebenso wie der Abschlag nicht Folge kürzerer Beitragsleistung, sondern längerer Inanspruchnahme der Rente ist. --Hearts vier 16:33, 28. Jan. 2012 (CET)
Das sehe ich nicht so: In die Gesamtkalkulation geht beides ein, sowohl die fehlenden bzw. zusätzlichen Beiträge als auch der verkürzte bzw. verlängerte Bezug: Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass das keine Rolle spielt, d. h. dass jemand, der mit 68 in Rente geht und zwischen 65 und 68 keine Beiträge mehr entrichtet, die gleiche Rente bekommt wie jemand, der in dieser Zeit Beiträge zahlt (dann würde ich mich fragen, warum ich so blöd war, zwischen 65 und 66 Beiträge zu zahlen). Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 16:55, 28. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Die Rentenhöhe ist natürlich auch abhängig von der Anzahl und der Höhe der gezahlten Beiträge, nicht jedoch davon, wann man die Beiträge gezahlt hat. Hier geht um den Zugangsfaktor. Dessen Höhe ist unabhängig von davon, wann, wie lange und wie hoch Beiträge gezahlt wurden und der höhere Zungansgfaktor ist keine Folge für Beiträge, die nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt wurden. --Hearts vier 17:09, 28. Jan. 2012 (CET)
Damit sind meine Zweifel nicht beseitigt: Beim Abschlag muss die Nichtzahlung von Beiträgen in dieser Zeit in den 0,3 % eingerechnet sein. Es gibt doch keine Regelung, dass die 0,3 % nur dann gelten, wenn die Beiträge in der bisherigen Höhe in der Zeit bis 65 weiterhin eingezahlt werden! Also gilt: Die Reduzierung um 0,3 % beruht erstens darauf, dass keine weiteren Beträge gezahlt werden und zweitens auf der längeren Rentenzahlung (= weniger Einnahmen und mehr Ausgaben).
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 18:25, 28. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Du solltest dir einmal die Rentenformel ansehen. Du stellst dir offenbar das Ergebnis der Berechnung, also die Höhe der monatlichen Rente, vor. Hier geht es aber zunächst nur um den Zugangsfaktor, also einem Faktor aus der Formel, der erst mit anderen Faktoren multipliziert wird, bevor das Ergebnis feststeht. Für Beiträge gibt es Entgeltpunkte (E), wer länger Beiträge zahlt, erwirbt dadurch mehr Entgeltpunkte. Der frühere oder spätere Rentenbeginn wird dagegen nnicht bei den Entgeltpunkten, sondern im Zugangsfaktor berücksichtigt. Es handelt sich um unterschiediche Faktoren der Formel, die sich zwar gegenseitig beeinflussen, denn sie werden ja miteinander multipliziert, die aber dennoch nicht das gleiche sind. Die Verringerung des Zugangsfaktors bei früheren Rentenbeginn oder seine Erhöhung bei späterem Rentenbeginn, hat also mit der Tatsache, ob weniger oder mehr Beiträge gezahlt worden sind, nichts zu tun.
Beipiel: 2 gleichaltrige Personen mit individueller Regelaltergrenze von 65. Beide haben bis zum 62. Geburtstag die selben Beiträge gezahlt. Der eine geht mit 62 in Rente der andere erst mit 65, zahlt aber von 63 bis 65 keine Beiträge mehr (und diese Zeit ist auch sonst keine zu berücksichtigende beitragsfreie Zeit). Bei dem früheren Rentner beträgt der Zugangsfaktor 0,892, bei dem Regelaltersrenter 1,000. Der frühere Rentner bekommt also 10,8% weniger Rente, aber nicht deshalb, weil er weniger Beiträge gezahlt hat, sondern weil er die Rente schon 36 Monate eher in Anspruch nimmt. Wenn beide gleichzeitig sterben, hat der eine drei Jahre länger Rente kassiert. Deswegen bekommt er die geringere Rente. --Hearts vier 19:15, 28. Jan. 2012 (CET)
10,8%: aber von was, von welcher Rentenhöhe)? --89.0.14.215 15:50, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Ganz richtig gesehen - ich stelle mir das Ergebnis der Berechnung, also die Höhe der monatlichen Rente, vor;
denn ganz genau so (!!) lautet doch jetzt die Aussage im Kapitel "Rentenhöhe", nämlich dass "die Rente" (also der monatliche Betrag) um 0,3 % niedriger ist, wenn man früher aufhört und nicht, dass "der Zugangsfaktor" 0,3 % niedriger ist! Wenn der "späte" Rentner diese drei Jahre weiter Beitrag zahlt (was ja bis 65 der Normalfall ist), dann ist also der Unterschied zwischen den beiden Rentenbeträgen größer als 0,3 %!
Dann stimmt die jetzige Aussage nicht, dass "die Rente" 0,3 % weniger beträgt und muss wohl lauten
"die Rente ist gegenüber einem Rentenbeginn im Regelalter erstens auf Grund des um 0,3 % je Monat niedrigeren Zugangsfaktors um diesen Anteil niedriger und darüber hinaus dadurch, dass ab der Rentenzahlung keine Beiträge mehr gezahlt werden".
Umgekehrt gilt für den "späten" Rentner:
Dann stimmt die jetzige Aussage nicht, dass "die Rente" 0,5 % mehr beträgt und muss wohl lauten
"die Rente ist ist gegenüber einem Rentenbeginn im Regelalter erstens auf Grund des um 0,5 % je Monat höheren Zugangsfaktors um diesen Anteil höher und erhöht sich darüber hinaus, wenn bis zur Rentenzahlung weitere Beiträge gezahlt werden".
Facit: Den normalen WP-Leser interessieren doch nur die effektiven Unterschiede im Gesamtergebnis (= Höhe der Rente) eines früheren oder späteren Rentenbeginns und er sieht nur so, was sich warum wie auswirkt.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 20:57, 28. Jan. 2012 (CET)Beantworten
@ Dr.cueppers, der jetzt bestehende WP-Eintrag (vorgenommen von hearts) ist aber das Ergebnis Eurer Diskussion. Deine Forderung: Den normalen WP-Leser interessieren doch nur die effektiven Unterschiede im Gesamtergebnis (= Höhe der Rente) ist jetzt verbaut, denn dieser normale WP-Leser muss sich jetzt in den Zugangsfaktor einlesen, um die Textpassage überhaupt zu verstehen. Das Verständnis um die Rentenformel lässt sich einfach darstellen, denn sie lautet im Regelaltersrentenfall: pers. E = E x Z x R x A. Eure Diskussion ging jetzt darum, ob fehlende/überschüssige E-Anteile in Z eingepreist sind, oder nicht?! Sind sie wie hearts darstellt, nicht. Denn Mehrarbeit geht wirtschaftlich auf den Faktor E und die Belohnung/Sanktion für die Inanspruchnahme einer verkürzten/verlängerten Rente geht auf den Faktor Z. Problem: Dem unbedarften WP-Leser ist insgesamt leider nicht geholfen. Gruß--Stephan Klage 10:55, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Dann müss(t)en wir (für den unbedarften Leser) die Fachbegriffe weglassen und schreiben
"Durch den früheren Rentenbeginn vermindert sich die Rente um 0,3 % je vorgezogenem Monat; eine zusätzliche Minderung ergibt sich daraus, dass in dieser Zeit keine Beiträge mehr entrichtet werden."
"Durch den späteren Rentenbeginn erhöht sich die Rente um 0,5 % je Monat; eine zusätzliche Erhöhung ergibt sich, wenn in dieser Zeit weitere Beiträge entrichtet werden."
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:06, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Womit weitestgehend dann wieder das dastünde, was vormals bereits stand und verständlich war--Stephan Klage 13:02, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Das Argument der Verständlichkeit ist natürlich nicht von der Hand zu weisen. Die letzte Version von Stephan Klage (28. Jan. 00:25 Uhr) halte ich für genauer als den obigen Vorschlag von Dr cueppers. Dennoch will ich noch mal für eine Version plädieren, die mehr ins Detail geht. Verständlichkeit erfordert nicht zwingend das Weglassen des Komplizierten. Im Idealfall wird das Komplizierte so verständlich dargestellt, dass es auch für den "unbedarften" Leser verständlich wird. Der "unbedarfte" Leser erhält dadurch die Chance, auch als Laie tiefer in die Materie einzudringen. Da ich meinen Beitrag nicht als für übermäßig mit Fachchinesisch überladen betrachte, schlage ich vor, zwei erläuternde Sätze hinzuzufügen, die ich nachfolgend mit Fettdruck herausstelle:
Das individuelle Renteneintrittsalter hat Einfluss auf die Rentenhöhe.
Wer vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Rente beansprucht, dessen Entgeltpunkte werden bei der Rentenberechnung für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um den Faktor 0,003 gekürzt.Dies führt zu einer Minderung der Rente um 0,3% je vorgezogenem Monat, da die Rentenhöhe von der Anzahl der Entgeltpunkte abhängt.
Umgekehrt werden die Entgeltpunkte für jeden Monat, für den trotz erfüllter Wartezeit die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wird, um den Faktor 0,005 erhöht. Die Rente fällt entsprechend höher aus.
Daneben wirkt es sich rentenmindernd bzw. rentensteigernd aus, wenn durch den früheren oder späteren Rentenbeginn mehr oder weniger rentenrechtliche Zeiten (z.B. Beitragszeiten) zurückgelegt werden, für die Entgeltpunkte zu ermitteln sind.
--Hearts vier 15:26, 29. Jan. 2012 (CET)
Sehr salomonisch gelöst und für die Umsetzung bestens geeignet. Wollte ich selbst eigentlich so vorschlagen, hatte das dann aber ganz vergessen, da ich mich an einer "Endfassung" im ANR ohnehin erst mal nicht vordrängeln wollte. Ansonsten sage ich schon auch, dass die derzeitige Version sicherlich niemanden überfordert.--Stephan Klage 15:50, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Hearts, ich habe mal Deine Fußnoten hier auf der Disk. rausgemacht, da ansonsten der tags-Fehler fortbesteht--Stephan Klage 15:54, 29. Jan 2012 (CET)
Es ist die richtige Idee, das sowohl verständlich als auch fachlich genau zu formulieren. Aber: Jeweils mit einer OMA-tauglichen Formulierung mit der Hauptaussage beginnen und den Text mit den Fachtermini in einer Begründung folgen lassen:
Das individuelle Renteneintrittsalter hat Einfluss auf die Rentenhöhe.
Wer vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Rente beansprucht, dessen Rente vermindert sich um 0,3 % je vorgezogenem Monat, weil die Entgeltpunkte bei der Rentenberechnung für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um den Faktor 0,003 gekürzt werden.< ref >
Zusätzlich wirkt sich rentenmindernd aus, dass in dieser Zeit keine Beiträge mehr gezahlt werden, wodurch keine weiteren Entgeltpunkte mehr zustande kommen.
Wer umgekehrt die Rente erst nach Überschreiten der gesetzlichen Altersgrenze in Anspruch nimmt, obwohl er die Wartezeit erfüllt hat, erhält für jeden späteren Monat eine um 0,5 % höhere Rente, weil die Entgeltpunkte um den Faktor 0,005 erhöht werden.< ref >
Zusätzlich wirkt sich rentenerhöhend aus, wenn in dieser Zeit weitere Beiträge gezahlt werden, die zu zusätzlichen Entgeltpunkten führen.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 18:26, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Dann konnte ja Konsens hergestellt werden. --Hearts vier 13:58, 31. Jan. 2012 (CET)

Altersdurchschnitt / Durchschnittsalter[Quelltext bearbeiten]

7 Neurentner sind 59, 60, 61, 62, 63, 64 und 65 Jahre alt.
Der Altersdurchschnitt beträgt genau 62,0000 Jahre.
Das Durchschnittsalter beträgt genau 62,0000 Jahre.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 21:25, 28. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Diese Aussage ist mathematisch korrekt. --Hearts vier 00:32, 29. Jan. 2012 (CET)

Rentenhöhe[Quelltext bearbeiten]

schlage den Zusatz: ...dessen bis dahin erwirtschafteten Entgeldpunkte werden ...Dann weiß man, dass nicht die Vollrentehöhe gemeint ist, die um die Monate vermindert wird.89.0.14.215 18:21, 29. Jan. 2012 (CET)Beantworten

wenn das erste mal 0,3% auftaucht muss erklärt werden, auf welche Zahl sich die 0,3% beziehen. Das ist die bis dahin, zum vorzeitigen Termin der Inanspruchnahme erwirtschaftete Rentenhöhe (Entgeldpunkte).--89.0.63.54 15:44, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Tabelle falsch[Quelltext bearbeiten]

Die Tabelle rechts oben mit dem Renteneintrittsalter 2006 Deutschland kann so nicht stimmen, der Gesamtwert muss näher am Westwert sein, da die Westbevölkerung viel größer ist. Wurde evtl. Ost und West vertauscht? (nicht signierter Beitrag von 213.188.99.208 (Diskussion) 09:30, 31. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Ja - da ist wohl genau das passiert.
Ich habe die Werte neu aus dem Internet geholt, die Tabelle geändert und die Quelle dazu angegeben.Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 14:01, 31. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ich verstehe den Sinn dieses Artikels nicht. Ich tendiere beinahe dazu, einen Löschantrag zu stellen. Er behandelt das gleiche Thema wie Rentenalter(was ein grund zum löschen wären) - aber auf Deutschland reduziert - und wesentlich unsortierter (was kein Grund zum löschen ist).

Jedenfalls hat es wenig Relevanz, unsortiert über das Renteneintrittsalter zu schwadronieren. Zumal der Artikel sehr unsortiert ist. Denn Renteneintrittsalter ist nicht definiert (oder nennt mir eine Definition). Und bedeutet ganz sicher nicht 'Regelaltersrente' oder überhaupt nur Altersrente. Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten haben auch einen Renteneintritt. Sie werden auch mit durchschnittlichen Zugangsaltern in der Statistik ausgewiesen.

Insgesamt erscheint mir dies hier unsortiert. Da ich nicht genau weiß, wie nun am Besten damit umgehen, habe ich erstmal den überarbeiten Baustein gesetzt und würde mich über konstruktive Ideen sehr freuen. Vielleicht lassen sich ja einige Artikel strukturiert zusammentragen und neu sortieren, ohne alles zu löschen. Grüße --Bojar (Diskussion) 17:43, 10. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Rentenalter (= gesetzliches Alter für die "Regelaltersrente", z. Zt. 65) ist etwas völlig anderes als Renteneintrittsalter (= individuelles bzw. statistisches, tatsächliches Alter bei Rentenbeginn). Also ist es gerade "nicht dasselbe" und deshalb kein Löschgrund.
Da jedoch dieser falsche Eindruck entstanden ist, habe ich den Artikel mal dementsprechend ein wenig überarbeitet.
Nun werde ich noch Rentenalter ansehen - vielleicht muss dort auch in diesem Sinne etwas repariert werden.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 19:56, 10. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Ja, zumindest scheint es mir nun etwas sinnträchtiger. Richtig glücklich bin ich aber noch nicht. Zumal zwei Dinge vermischt sind: 1) Das statistisch ermitteltet Zugangsalter ud 2) die Frage der individuellen Möglichkeiten, Grenzen und Kosten eines von der Regelaltersgrenze abweichenden Rentenbeginns. Bei 1) bin ich mir nicht sicher, ob es so losgelöst von Relevanz ist. Bei 2) bin ich mir nicht sicher ob die orientierung auf die (Regel)Altersgrenze und die Abweichung hiervon sinnvoll unter diesem Lemma steht. Einerseits sind die Ab/Zuschläge im Rahmen des Zugangsfaktors zu erklären. Die Möglichkeiten eine Rente in Anspruch zu nehmen hängt ja von vielen Faktoren ab und wäre einen eigenen Artikel wert. Die Regelaltersrente ist lediglich eine Rentenart unter vielen. Der Renteneintritt ist ja nicht immer freiwillig (EM, teilweise auch AR). Ich werde mir den Artikel hier mal in Verbindung mit den Anderen Artikeln anschauen. Zum teil überlappen sich da auch passagen. Vielleicht fällt mir eine zielführende Sortierung ein mit Entsprechenden Haupt und unterartikeln... Aber danke schonmal für die Änderungen, finde es ist besser geworden... --77.23.180.143 20:52, 10. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Also ich finde die Einleitung schwierig. Sie führt nicht sinnvoll. Es wird zu wenig differenziert zwsichen der Frage Renteneintrittsalter als statistischer Wert aufgrund des tatsächlichen Verhaltens und dem individuellen Eintrittsalter, welches maßgeblich aus Rentenrechtlichen und persönlichen Gründen determiniert ist.

Die Ergänzung von Carolin, "In Abgrenzung zum Begriff des Renteneintrittsalters wird in Deutschland das Lebensalter, ab dem eine Person dem Grunde nach eine Altersrente oder eine Pension beziehen kann ohne eventuelle Möglichkeiten für eine vorzeitige Altersrente im Sinne einer mit Abschlägen behafteten Frührente bzw. Frühpension im Vorruhestand in Anspruch zu nehmen, als Rentenalter oder Pensionsalter bezeichnet." ist in sich nicht schlüssig. Bzw. ich verstehen nicht, was sie mir sagen soll? Die Erläuterung der Abgrenzung macht nun mehr aus als die restliche Einleitung. Dies erscheint mir nicht sinnvoll

Ich würde die Einleitung grundsätzlich neu formuliern. Sie müsste beispielsweise klarstellen, dass das Renteneintrittsalter

  1. ein statistischer Wert
  2. zweitens (sofern das sinn macht in Abgrenzung zu Rentenalter) das individuelle Verhalten widergibt

Außerdem wäre es (zumindest als durchschnitt) der tatsächlichen Beginn einer Rente, je nach Gestaltung

  1. Zugänge in Altersrenten
  2. zugänge in Versichertenrenten (also Alter und EM)
  3. Zugänge in alle Renten, einschließlich der Hinterbliebenerenten umfassen kann

Keine dieser Abgrenzungen ist für sich erstmal richtig oder falsch, weshalb sie entsprechend darzustellen wären.

Ich bezweifel auch, dass dies ein "deutsches Stichwort" ist, denn beispielsweise die OECD veröffentlicht regelmöäßig daten zum durchschnittlichen Rentenzugangsalter (hier also Eintrittsalter).

Ich würde den teil "erstmals" streichen, da es durchaus ein erneuter Zugang sein kann, wenn zuvor eine hinreichend lange Unterbrechung vor lag (beispielsweise befristet EMR und später erneut eine solche oder eine AR).

Dann bleibt die frage der Abgrenzung des Lemmas zum Thema Rentenarten/Rentenalter (bzw. Altergrenzen der selbigen). Denn für sich alleine wäre das Lemma "Renteneintrittsalter" lediglich eine Erläuterung für einen Statistischen Begriff, i.d.S. würde es dann denke ich wenigsten ein wenig sinn machen, wäre aber ein gänzlich anderer Artikel. Dann müssten die Abgrenzungen und Auswirkungen erläutert werden. Eventeulle ein Grafik über die historische Entwicklung (in Deutschland oder OECD) usw.

Desweiteren sind die verwendeten Daten erheblich überaltert. Allein schon die Tabelle rechts beinhaltet fast zehn Jahre alte Daten.

Alles in allem immernoch ein sehr wenig hilfreicher Artikel. Da ich den Sinn darin nur wenig erkennen kann, fehlt mir aber ein wenig die Motivation, den zu verbessern (ich persönlich würde ihn weiterhin eher löschen lassen wollen).

Sorry für die harten Worte, grüße Bojar (Diskussion) 10:08, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Ergänzung: Wer mal dem Link auf "schweiz" Rentenalter folgt, stellt fest, dass dort über die gesetzlichen Altersgrenzen (deutsche Regelaltersgrenze) geschrieben wird. Der Verweis auf Österreich ist da ähnlich. Dies alleinmacht deutlich, dass der Artikel für sich wenig Sinn ergibt, da er künstlich eine neue Begrifflichkeit definiert, die nicht aus dem Rentenrecht sondern der Statistik stammt. --Bojar (Diskussion) 10:13, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Bin ganz eins mit deiner Aussage: "Es wird zu wenig differenziert zwsichen der Frage Renteneintrittsalter als statistischer Wert aufgrund des tatsächlichen Verhaltens und dem individuellen Eintrittsalter, welches maßgeblich aus Rentenrechtlichen und persönlichen Gründen determiniert ist.".
Meine Ergänzung zur Einleitung war schlichtweg als erster Versuch zur Abhilfe gedacht.
Ich wollte gerade schreiben: nur zu und verbessere die Einleitung! da las ich, dass du eher in Richtung "löschen" tendierst. In gewissem Sinn wäre das schade, da ein Artikel zum Renteneintrittsalter als statistischem Wert aufgrund des tatsächlichen Verhaltens eben auch von Interesse wäre. Aber dass hier Begrifflichkeiten nur unscharf voneinander abgegrenzt werden, trifft zu. Mir persönlich wäre es lieber, wenn es einen (weltweiten und nicht nur auf Deutschland bezogenen!) Artikel zum Renteneintrittsalter als statistischem Wert gäbe. Aber auch ich bin zu diesem Thema nicht sehr motiviert, also mach es, wie du meinst. --Carolin (Diskussion) 21:14, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Wie rechnet der homo oeconomicus?[Quelltext bearbeiten]

Scheinbar ergibt sich aus meiner zuletzt eingefügten Rechnung die Schlussfolgerung, dass man so früh aus dem Erwerbsleben ausscheiden sollte, wie es der Gesetzgeber zulässt. Insbesondere gilt das dann, wenn man die Logik anwendet, die dem Begriff „Ein-Euro-Jobber“ zugrunde liegt: „Für Arbeit bekomme ich x €; fürs Nichtstun bekäme ich y €. → Wenn die Differenz zwischen y und x nur 1 € beträgt, dann lohnt es sich angesichts des massiven Verlusts an frei verfügbarer Zeit nicht zu arbeiten.“
Abgesehen davon, dass der homo oeconomicus nur eine von vielen Stimmen im „Konzert der inneren Stimmen“ (Friedemann Schulz von Thun) realer Menschen ist, fehlt in der o.a. Rechnung die Frage, ob ein Rentenempfänger von der reduzierten Rente leben kann. Bei einem niedrigen und weiter sinkenden Rentenniveau ist die Frage immer öfter zu verneinen. Richtig ist aber auch, dass, ausreichend Bescheidenheit vorausgesetzt, bei höheren Beträgen die von mir eingefügte Rechnung durchaus einen (Fehl-)Anreiz darstellt, früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden.
Nach wie vor gibt es eine Gruppe, deren Größe ermittelt werden müsste, die nicht bis zur gesetzlichen Altersgrenze arbeiten will, obwohl sie es von der Gesundheit und anderen Rahmenbedingungen her könnte und obwohl niemand auf ein Ausscheiden der Betreffenden drängt. --CorradoX (Diskussion) 12:03, 20. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Rechtspolitik[Quelltext bearbeiten]

Der Satzanfang "Das Rentenalter steigt ..." ist nicht ganz eindeutig. Steigt das durchschnittliche Rentenalter oder das früheste Rentenalter oder beides? Ohne eine Präzisierung ist diese Aussage wertlos. Hodsha (Diskussion) 14:49, 11. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

In der Tat irritiert der Satz. Da Rentenalter aber kein (definierter) Rechtsbegriff ist, kann nur der statistische Wert gemeint sein. Das entspräche dann auch der Satzlogik. Sollte tatsächlich klarer formuliert werden. --Stephan Klage (Diskussion) 19:03, 11. Jul. 2020 (CEST)Beantworten