Diskussion:Reservatrechte (Deutsches Kaiserreich)

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Wahldresdner
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Der Artikel enthält diverse Fehler, die zu korrigieren wären. Allerdings fehlen mir aktuell die entsprechenden Quellen, um nicht wieder neue Fehler einzubauen. Nur soviel: Nicht nur Bayern unterhielt Gesandtschaften im Ausland, auch andere größere Bundesstaaten hatten solche bzw. auswärtige Gesandtschaften in ihren Hauptstädten. Eisenbahnen blieben generell in Obhut der Bundesstaaten, abgesehen von den wenigen Kompetenzen des Reichseisenbahnamtes. Es sind eventuell noch mehr Fehler, die ich aber nicht erkenne...--Wahldresdner 19:42, 24. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Artikel wurde am 7.6.07 überarbeitet und um Quellenangaben ergänzt. Noch'n Dresdner.