Diskussion:Residenzpflicht (Beruf)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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widersprüchlich[Quelltext bearbeiten]

"Die heutigen Beamtengesetze von Bund und Ländern kennen keine Residenzpflicht. Es gibt jedoch die Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Insbesondere zu Beginn einer Ausbildung."

Gerade in den Nachrichten gefunden:

http://www.sozialticker.com/verfassungsbeschwerden-gegen-die-erhebung-von-zweitwohnungsteuer-bei-einer-residenzpflicht-fuer-beamte-und-in-einem-kinderzimmerfall-nicht-zur-entscheidung-angenommen_20100323.html --RootBoot 11:28, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Bürgermeister Graz (A)[Quelltext bearbeiten]

Hatte meines Wissens vor ein paar Jahren Residenzpflicht. Wurde anlässlich Nagl in Medien diskutiert. Unsicher ob Stadträte, Gemeinderatsmandatare auch. Helium4 12:38, 5. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Residenzpflicht für Ärzte[Quelltext bearbeiten]

Die Residenzpflicht für Ärzte in Deutschland wurde zum 01.01.2012 abgeschafft.

Quelle: GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG) (nicht signierter Beitrag von 146.52.155.230 (Diskussion) 12:37, 12. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 23:22, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten