Diskussion:Residualrecht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:E1:E71D:46CA:B1DA:4CEE:FB3B:475D in Abschnitt Rechnungswesen und Residualrecht
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Unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff ist mir völlig neu. Google hat 15 Treffer. Ist vielleicht der Begriff absolutes Recht gemeint? Zudem: Das Beispiel passt auch nicht zur Definition. --Forevermore 18:54, 11. Jan 2006 (CET)

Ist mir auch nicht bekannt: meine Quellen und mein Kopf geben jedenfalls dazu nichts her. --Pelz 22:10, 17. Jan 2006 (CET)


Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 08:22, 24. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Rechnungswesen und Residualrecht[Quelltext bearbeiten]

Das Residualrecht soll die Finanzierung von betrügerischen Buchhalter und ihrer Interessensverbände sichern, in dem Unkosten mit und ohne Buchhaltendem Koordinator vergleichen werden, und die Überschüsse den Managern zugestanden werden müssen, meistens Rechtsgelehrte ohne fachliche Kompetenz, die Rehtorisch gut darin sind, die Leistung andere klein zu reden.

Das ist gesetzlich so verankert, um die Ausbeutung der eigentlichen Koordinatoren, der Sekretärinnen zu optimieren, im katholisch misogynen Sinne.

Es steht abwendend gegenüber ErfolgsBonifikationen, die anteilig am Zusatzgewinn erfolgen, der in das Absolute einer Bilanz einträgt.

Bonifikationen sind steuerlich absetzbar, Residualboni nicht, da sie nach Abzug der Steuern erfolgen müssen.

Ein Antreiber über Erpressung, was hier gefördert sein soll, dient also der Erhaltung der Ungleichheitsschere zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer. (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:E71D:46CA:B1DA:4CEE:FB3B:475D (Diskussion) 11:44, 5. Nov. 2020 (CET))Beantworten