Diskussion:Retarder

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von 91.42.55.80 in Abschnitt folgende Formulierung....
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Power take off ≠ Retarder[Quelltext bearbeiten]

>>Im Englischen als PTO (Power take off) bezeichnet.<< Das ist falsche Information, Power take off ist der Nebenabtrieb, durch Nebenabtrieb kann man andere Maschinen wie zB. Kipper operieren.
(Der vorstehende Beitrag stammt von 88.247.80.153 – 15:39, 26. Jun. 2006 (MESZ) – und wurde nachträglich signiert.)

Bremsleuchten[Quelltext bearbeiten]

Bei einer gesetzeskonformen Installation des Retarders MÜSSEN die Bremsleuchten aufleuchten, da damit Verzögerungswerte von mehr als 0,5m/s^2 erreicht werden können. 79.209.190.194 08:14, 15. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo, siehe auch drei Abschnitte weiter unten - dort (in § 53 (2) StVZO) ist bisweilen nur von einer "Darf-Regelung" die Rede. Wenn Du eine einen Gesetzestext oder aktuellere Bauartvorschriften hast, aus dem das hervorgeht, dann her damit! =) Gruß, --Paettchen (Diskussion) 15:57, 19. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Bremswirkung[Quelltext bearbeiten]

Hallo,
könnte mir jemand sagen ob der retarder nur auf die antriebsachse wirkt oder auf alle achsen?
danke!!!
liebe grüsse Andi
(nicht signierter Beitrag von Andi10637 (Diskussion | Beiträge) 12:26, 26. Sep. 2010 (CEST))Beantworten

sowohl als auch: auf alle angetriebenen Achsen. =) Da dieser ja - wie im Artikel steht - im Antriebsstrang zwischen Getriebe und Differential platziert ist, wirkt er damit im Antriebsstrang. Wenn ich eine Antriebs-Doppelachse habe (18-26t), dann wirkt er - je nach Zuschaltung - auch auf das Doppelachsaggregat. Bei Allrad-LKW wäre dies nur der Fall, wenn dieser zwischen Schalt- und Verteilergetriebe sitzt (z.B. direkt im/am Getriebe sitzenden Intarder). Ansonsten sind lose laufende Achsen (Vorderachse, Vorlauf-/Nachlaufachse, zumeist auch Anhänger, sofern nicht mit eigenen E-Retardern ausgerüstet) auch nicht über einen Retarder gebremst. Das ist technisch schwer zu lösen, denn sie bräuchten dazu erst mal eine durchgehende, rotierende Radsatzwelle (Rohrachse), um einen Retarder irgendwo anschließen zu können. Konstruktionsbedingt ist das nicht überall gegeben. Zum zweiten wird ja auch bei Einsatz auf glattem Untergrund gewarnt, da das Fahrzeug mit nur teilweise gebremsten Achsen ausbrechen kann. Hoffe (knapp 3 Jahre später) geholfen zu haben. Gruß, --Paettchen (Diskussion) 12:24, 18. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Gleisbremse[Quelltext bearbeiten]

Anlässlich jener Diskussion ist mir wieder eingefallen, das Retarder als Bremselemente im Gleis nichts mit einem Voith-Retarder o.ä. zu tun haben. Ein paar Sätze zum Dowty-Retrader fallen zwar in Gleisbremse#Gefälleeausgleichsbremsen dazu ab, weitere Informationen dazu wären aber hier in einem eigenen Abschnitt wünschenswert. Zu mehr als einem ergänzenden Einleitungssatz fehlen mir noch Quellen. Das Foto ist jedenfalls informativ. --grixlkraxl 18:05, 25. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Da von zwei verschiedenen Objekten, einmal von Retardern in LKWs oder Bussen, das andere nal von Eisenbahntechnik die Rede ist, gibt's jetzt Dowty-Retarder.
Somit ist auch eine BKS Retarder nötigt. Dieser Artikel hier sollte auf Retarder (Kraftfahrzeug), analog zu Bremse (Kraftfahrzeug) verschoben werden. Andere Meinungen? --grixlkraxl 15:48, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Nach ein paar Blicken auf Spezial:Linkliste/Retarder halte ich eine BKL2-Lösung, also Anlegen von Retarder (Begriffsklärung) für die bessere Lösung. --grixlkraxl 16:56, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

folgende Formulierung....[Quelltext bearbeiten]

... Wird der Retarder bei neueren Fahrzeugen zur stärksten Stufe gezogen, schalten sich auch die Bremsleuchten ein. Somit kann der Retarder auch zum starken Abbremsen z. B. vor Ampeln oder auch bei Stopp-Straßen, des Fahrzeugs genutzt werden, was von verschiedenen Fahrzeugbauern, wie z.B. Mercedes oder MAN oder andere zwingend empfohlen wird.

Der erste Teil mag richtig sein (daß sich die Bremsleuchten einschalten), das zweite bezweifle ich. Retarder an Fahrzeugen wirken ausschließlich auf die Antriebsachsen, weil nur dort eine Verbindung zum Antriebsstrang besteht (Ausnahme sind - eher selten vorkommende - Telmabremsen bei Anhängern). Eine grundsätzliche Empfehlung, den Retarder - sogar nur ausschließlich zu benutzen - kann es schon deshalb nicht geben, weil in den Fahrzeugen Schilder vor Benutzung bei Glätte warnen. Zum zweiten besteht bei ausschließlicher Nutzung des Retarders die Gefahr verglaster Bremsen, die im Falle des notfallmäßigen Gebrauchs (Gefahrbremsung) durch die Aushärtung nicht genügend Bremsleistung entwickeln. Eine Benutzung in Kombination ist (in den meisten Fällen) sinnvoll und technisch ja auch realsiert (Retarder schaltet sich automatisch beim Betätigen der Betriebsbremse mit ein), aber vor ausschließlicher Nutzung - allein bei glattem Untergrund - wird gewarnt. Ob Mercedes, MAN oder andere das "zwingend empfehlen", würde ich gern irgendwo nachlesen, ansonsten diesen Satz eher löschen, weil er verwirrt. Gruß, --Paettchen (Diskussion) 12:14, 18. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Ergänzung: Gesetzesgrundlage für das Aufleuchten oder Nicht-Aufleuchten von Bremslichtern ist § 53 (2) StVZO. Danach dürfen Bremsleuchten auch bei Betätigung des Retarders aufleuchten, müssen es nach diesseitiger Formulierung also nicht (siehe auch Beiträge im Disk-Abschnitt Bremsleuchten). Selbst wenn ein Retarder Verzögerungswerte der normalen Betriebsbremse erreicht (-0,5m/s² oder mehr) und der nachfolgende Verkehr bei ausbleibendem Bremslicht zu bösen Auffahrunfällen verleitet werden kann, ist die Zuschaltung der Bremsleuchten eine Kann-Regelung. Umso mehr sollte dem Fahrer die Beachtung des nachfolgenden Verkehrs beim Ziehen des Retarders (oder auch der Handbremse = ebenfalls kein Bremslicht!) bewußt sein. Im Falle eines Unfalls macht man sich mit haftbar, wenn ohne jegliche Bremslichtwarnung "der Anker geschmissen wird". --Paettchen (Diskussion) 14:59, 19. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Dir ist bekannt, das in diesem Zusammenhang nicht nur die StVZO gilt? Du bist scheinbar kein Jurist - ich auch nicht, aber ich bin mit einer Juristin verheiratet. Die Tatsache, das etwas nicht explizit im Gesetz erwähnt wid, heißt nicht, dass es nicht dennoch gilt! Aktuell ist es so, das ab einer Verzögerung von 0,7m/s² (früher 0,5m/s²) die Bremsleuchten aufleuchten können/sollen und ab 1,3m/s² aufleuchten müssen. Dabei ist es nicht von Belang, wie diese Verzögerung zustande kommt (Bremse, Intarder, Retarder, Motorbremse, Rekuperation bei E-Autos). Diese EU-Regelung (Frau sucht sie am Montag raus - hoffe sie denkt daran) gilt parallel zu StVZO! Im Gegensatz zur Handbremse zählt der Retarder zu den Betriebsbremsen und bei unseren Fahrzeugen leuchtet übrigens das Bremslicht auch bei Betätigung der Handbremse - aber nur bei Betätigung während der Fahrt, nicht bei Betätigung im Stillstand. 91.42.55.80 21:56, 8. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Was fehlt: Nutzen[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt eine Information, warum man diese Systeme zusätzlich zu anderen Bremssystemen verbaut und benutzt. --Superbass (Diskussion) 13:48, 21. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Nutzfahrzeuge ab einer gewissen Gewichtsklasse _müssen_ mit einer zweiten, von der normalen Betriebsbremse technisch unabhängigen Dauerbremse ausgerüstet sein. Ich meine, es steht im § 41 StVZO und betrifft Busse ab 5,5 und LKW ab 9t. Es gibt Vorgaben, dass bestimmte Geschwindigkeiten bei Gefällefahrten nicht überschritten werden dürfen. Bei längeren Gefällestrecken würden bei Betätigung der normalen mechanischen Backenbremse selbige irgendwann anfangen Flammen zu schlagen, weil sie durch die Dauerbeanspruchung heiß laufen. Daher gibt es Dauerbremsen, die "berührungsfrei" arbeiten und damit längeres Dauerbremsen erlauben. Die einen drosseln per Abgasrückstau den Motor und damit dessen Drehzahl (und heißen dann Motorbremse), andere wirken hydronamsich oder elektromagnetisch auf den Antriebsstrang. Die Fragestellung wird ja aber auch unter Dauerbremse behandelt, daher weiß ich nicht, ob die erneute Erklärung des Nutzens nicht zu Redundanzen führt... --Paettchen (Diskussion) 19:21, 3. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Verschleissfrei??? & Wirkungsgrad?[Quelltext bearbeiten]

Verschleissfrei? So viel ich weiss, muss das Oel so um Ca. alle 100`000 Km gewechselt werden. In diesem Sinne kann doch nicht von verschleissfrei gesprochen werden.

Wirkungsgrad? Ich gebe es zu, ich bin nicht mehr up to date, aber früher war es doch so, dass bei einer Geschwindigkeit, wenn ich recht erinnere, von unter 25 Km/h keine Funktionswirkung mehr vorhanden war. Wirkt der Retarder heute etwa wirklich bis auf Null hinunter? (nicht signierter Beitrag von 2A02:120B:2C0F:6C0:C62C:3FF:FE05:897B (Diskussion | Beiträge) 17:33, 29. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Ich glaube, das ist heute noch so. Ganz bis auf "Null" geht nicht. Gerade die Ölstrom-Retarder brauchen hohe Drehzahlen, um möglichst hohen Öldruck und damit Bremswirkung zu erzeugen (bin aber selbst nicht "up to date" ^^ ). --Paettchen (Diskussion) 19:27, 3. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Es gibt einen Unterschied zwischen verschleißfrei und wartungsfrei. Verschleißfrei bedeutet, das es zu keiner Abnutzung im System kommt. Der Austausch von Betriebsstoffen ist keine Reparatur und sie zählen auch nicht zu den Verschleißteilen. Des Weiteren soll der Retarder die Betriebsbremse entlasten und ergänzen, sie aber nicht ersetzen. Ein Abbemsen bis zum Stillstand ist nicht der Sinn des Retarders. 91.42.55.80 21:25, 8. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Erfinder[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel zu Hugo Junkers wird diesem die Ehre zugewiesen die erste Wasserwirbelbremse und damit die Urform des Retarders entwickelt zu haben. Hier wird aber ausschließlich die Firma Voith genannt. Gibt es dafür einen Grund oder sollte Junkers hier nicht auch gewürdigt werden?--WerWil (Diskussion) 14:18, 29. Apr. 2016 (CEST)Beantworten