Diskussion:Rettungsfachpersonal

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Funki87 in Abschnitt Referentenentwurf Notfallsanitäter
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Wie wäre es, trotz mangelnder Ausbildung, auch Volontäre im Punkt Ausbildung miteinfließen zu lassen? lg Christoph.kueberl 23:35, 7. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Ärzte überhaupt mit aufnehmen?[Quelltext bearbeiten]

Da die Ärzte grundsätzlich nicht zum Rettungsfachpersonal gehören, sondern eine andere Qualifikationsgruppe darstellen (und auch berufsrechtlich etc komplett anders gestellt sind) schlage ich vor, sie auch in den Bereichen "Österreich" und "Schweiz" komplett rauszustreichen und stattdessen einen Hinweis "gehören nicht dazu" weiter oben anzubringen. Ich lass den Hinweis mal hier ein paar Tage stehen, falls ich die Situation in AU und CH komplett falsch einschätze bitte korrigieren. --der_Tobi 17:36, 4. Feb. 2011 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Der-Tobi (Diskussion | Beiträge) )

Was dem Artikel völlig fehlt, ist eine kurze Darstellung der Berufsvereinigungen und beruflichen Situation im Rettungsfachpersonal. Bitte um Hilfe! --der_Tobi 17:55, 4. Feb. 2011 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von Der-Tobi (Diskussion | Beiträge) )

Referentenentwurf Notfallsanitäter[Quelltext bearbeiten]

Mittlerweile liegt in Deutschland der Referentenentwurf für ein neues Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters vor und befindet sich in der Anhörung. Neben einer dreijährigen Ausbildung, geregelten Kompetenzen und der Möglichkeit für Rettungsassistenten eine Eignungsprüfung abzulegen enthält das Gesetz eine Reihe neuer, angeoasster Regelungen. Sollte dieser Sachverhalt bereits aufgenommen werden? --Funki87 (Diskussion) 09:06, 5. Jun. 2012 (CEST) Quellen: S+K Verlag feuerwehrleben.de rettungsdienst.deBeantworten