Diskussion:Revierbewachung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 77.3.107.173 in Abschnitt Keine Angaben
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Keine Angaben[Quelltext bearbeiten]

Zu den fehlenden Quellenangaben finden sich weder hier noch in der Versionsgeschichte irgendwelche Anmerkungen. Daher Baustein sofort entfernen oder genauere Angaben machen 178.27.201.205 12:08, 23. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Von fehlenden Quellenangaben war in der Verlinkung zu QS vorher nicht die Rede. Diese Vorgehensweise von Benutzer Benutzer:Lutheraner ist destruktiv, weil sie keinen Beitrag dazu leistet, den Artikel zu verbessern. Entweder es werden genauere Angaben gemacht, oder alle Bausteine gehören entfernt. P.S. der Begriff Revierfahrer wurde intern verlinkt, obwohl doch aus dem Artikel hervorgeht, was ein Revierfahrer ist und was er so macht. Okay dann richten wir halt unter Revierfahrer einen Redirect auf diesen Artikel ein. Alles ist hier erklärt 178.27.201.205 12:12, 23. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
"Als Revierbewachung oder Revierdienst wird im Sicherheitsgewerbe die Tätigkeit eines Revierfahrers bezeichnet, der im Gegensatz zu stationär im Objektschutz eingesetzten Mitarbeitern... 178.27.201.205 12:17, 23. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Was soll zu fehlenden Nachweisen noch geschrieben oder erläutert werden? Das einzige, was einem Nachweis in etwa nahe kommt, ist ein Verweis auf die Webseite eines Sicherheitsdienstleisters - nicht gerade eine neutrale oder wissenschaftliche Quelle.--pistazienfresser 20:51, 23. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Mehr unter Wikipedia:Belege. Gegebenenfalls auf der Diskussion der Qualitätssicherung oder hier nochmals nachfragen.
--pistazienfresser 20:56, 23. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Hinweis: Es handelt sich hier nicht um ein wissenschaftliches Thema, hier die gleichen Maßstäbe anzusetzen wie für solche Artikel halte ich zwar für falsch, es gibt aber offensichtlich keine anderen Reichtlininen für nichtwissenschaftliche Artikel. Also wird sich IP auf die Suche nach anderen Quellen machen. Viel könnte man beispielsweise in den UVV zu finden, die aber nicht öffentlich verlinkbar sind (weil der Herausgeber damit Geld verdienen will) (nicht signierter Beitrag von 178.27.203.204 (Diskussion) 08:08, 24. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Was den Bereich Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen angeht,... scheint hier jemand den Leumund, mit dem Auszug aus dem Bundeszentralregister ( Polizeiliches Führungszeugnis ) zu verwechseln,.. der Leumund ist die Ansicht welche der Vorherige Arbeitgeber von demjenigen hat,.. also das Arbeitszeugnis.--77.3.107.173 09:41, 10. Aug. 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten