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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Machahn in Abschnitt Begriff jenseits des 19, Jahrhunderts
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Begriff jenseits des 19, Jahrhunderts[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff ist natürlich insbesondere für die preußischen Reformen und die napoleonischen Neuordnungen in den Rheinbundstaaten, aber auch für die Reichsgründung und partiell auch Sozialgesetzgebung weit verbreitet. Dies wird IMO auch durch Literaturangaben abgedeckt. Für Parlamentarisierungserlass und Übergang zur Weimarer Republik („Bündnisse“), 1918, Präsidialkabinette, 1930-33, Faschistische Herrschaft als „Verselbständigung der Exekutive“, 1933-45, Entstehung der BR Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (1945-49) sehe ich diese Selbstverständlichkeit nicht. Bitte genaue Literaturangaben dazu. Gar nicht durch ansatzweise durch angegeben Literatur abgedeckt sein kann Vereinigung, 1990. Machahn 23:22, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten