Diskussion:Rezipientenfreiheit

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Fl.schmitt in Abschnitt Lemma
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Jofi, mir ist nicht klar was daran redundant sein soll, wenn auf zwei verschiedene Sites verwiesen wird. Aber wenn Du bessere Quellen hast: her damit!

In welchem Gesetzesartikel ist in Österreich die Rezipientenfreiheit geregelt? --Tobias b köhler 17:03, 6. Okt 2006 (CEST)

Beispiel Jugendschutz[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Artikel: "Ein bekanntes Beispiel für eine Einschränkung der Rezipientenfreiheit ist der Jugendschutz in Deutschland, durch den bestimmte Medien Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden dürfen." Imho ist das eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, schließlich wird den Jugendlichen ja nicht verboten diese Medien zu konsumieren, man darf sie ihnen nur nicht zugänglich machen, oder? --h3ndrik 20:46, 16. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Falsch. Da greift der Jugentschutz. Der Jugendschutz schützt die Jugend vor den falschen Sachen. Das gibts aber auch für die "Großen". Desshalb ist z.B. das Original von Hitlers "Mein Kampf" verboten. Zumindest unkommentiert. Das schützt die Erwachsenen vor den falschen Sachen. Nur kann man bei diesem Beispiel kein Alter erreichen, in dem man Reif genug für diese Sache ist um sich eine Meinung zu bilden. Aber das hat auch andere Gründe. -- 83.135.90.36 00:21, 3. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Hitlers "Mein Kampf" ist doch nicht verboten? Ich dachte da ist lediglich noch Copyright drauf, weswegen man das nicht unkommentiert verbreiten darf?! --h3ndrik 13:41, 3. Nov. 2009 (CET)Beantworten

"Im Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte ist das "Recht ... Informationen und Gedankengut jeder Art ... sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben" verankert. Die Vereinten Nationen sehen die Verwaltungstransparenz als Menschenrecht an. Dieses wird in der Praxis von vielen Staaten anerkannt." In Deutschland ist es gefährlich sich "Informationen und Gedankengut jeder Art" zu beschaffen. Schnell ist man ein Verbrecher. (nicht signierter Beitrag von 83.135.90.36 (Diskussion | Beiträge) 00:25, 3. Okt. 2009 )

Die Aussage möchte ich so nicht stehen lassen, es ist schlicht und ergreifend nicht wahr. Deswegen gibt es Rezipientenfreiheit. --h3ndrik 13:50, 3. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Tautologie?[Quelltext bearbeiten]

Wenn eine Quelle allgemein zugänglich ist, können sich alle ungehindert daraus informieren. Eine Quelle, aus der sich nicht alle ungehindert informieren können, ist keine allgemein zugängliche Quelle. Was haben die sich dabei gedacht?--87.162.47.230 17:21, 25. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Sperrungen im Internet und Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Die aktuelle Diskussion über Sperrungen im Internet wird im Artikel nicht wirklich angesprochen. Wenn man es machen wollte, wäre das schon einen eigenen Abschnitt wert. Z.Z sind die beiden angegebene Weblinks aber nicht passend zu dem Artikel. Ich entferne sie daher. --B-greift 23:17, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Hallo allerseits, ich halte die derzeitige Verteilung der Inhalte auf die einzelnen Lemmata nicht gerade für geglückt und habe daher unter Portal_Diskussion:Recht/Archiv_2011-III#Informationsfreiheit_und_.22Rezipientenfreiheit.22 mal eine Diskussion zu der Thematik angeregt. Für konstruktive Beiträge wäre ich sehr dankbar. --Fl.schmitt 13:45, 15. Jul. 2011 (CEST) edit: --Fl.schmitt 20:09, 11. Aug. 2011 (CEST)Beantworten