Diskussion:Rheinfähre Bingen–Rüdesheim

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Reinhard Dietrich in Abschnitt Geschichte
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Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Die Angaben, die in dem entsprechenden Abschnitt zum Verhältnis zwischen Reichsbahn und den privaten Interessenten am Fährbetrieb gemacht werden, können so nicht stimmen. Noch 1931 wird der „Besondere Tarif für die Reichsbahnfähre über den Rhein zwischen Rüdesheim und Bingen“ durch die Reichsbahn geändert (Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (Hg.): Amtsblatt der Reichsbahndirektion Mainz vom 28. Februar 1931, Nr. 12. Bekanntmachung Nr. 161, S. 73; Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (Hg.): Amtsblatt der Reichsbahndirektion Mainz vom 23. Mai 1931, Nr. 25. Bekanntmachung Nr. 394, S. 187; Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (Hg.): Amtsblatt der Reichsbahndirektion Mainz vom 21. November 1931, Nr. 53. Bekanntmachung Nr. 755, S. 345). -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 10:01, 28. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Im Artikel wird gesagt, dass der Rechtsstreit zwischen Bahn und Fährgesellschaft erst 1933 beigelegt war. Also klar, dass die Bahn bis dahin noch Fährtarife hatte. --Brühl (Diskussion) 12:59, 29. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Im Artikel heißt es aber auch: „Im Kampf gegen die Reichsbahn erstritten die Fährleute im Sommer 1930 zunächst einen Fährpachtvertrag“. Verpächter könnte eigentlich nur der bisherige Inhaber gewesen sein, also die Reichsbahn. Die Zweifel ließen sich vielleicht beseitigen, wenn die Darstellung präziser und mit Einzelbelegen versehen wäre. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 21:41, 29. Apr. 2020 (CEST)Beantworten