Diskussion:Richtlinie 2001/29/EG (Urheberrechtsrichtlinie)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Pajz in Abschnitt Harmonisierungsrichtlinie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Warum erfolgte denn die Verschiebung auf das Lemma mit Klammerzusatz? -- Nina 14:27, 25. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Heise-Link[Quelltext bearbeiten]

Was hat denn der Heiseartikel vom 7. Februar 2008 mit der Richtlinie von 2001 zu tun? (nicht signierter Beitrag von 89.14.196.84 (Diskussion) 22:08, 24. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Harmonisierungsrichtlinie[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Harmonisierungsrichtlinie" wirkt zu allgemein, um als Kurzbezeichnung für diese eine Richtlinie gelten zu können. Wo wird das denn ohne weiteren Kontext so verwendet? --2001:A61:2610:DD01:D1D3:C4C8:CC30:5752 00:46, 30. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Na ja, irgendwo zu Beginn wird in einem einigermaßen gut gemachten juristischen Text ja typischerweise immer mal die RL-Nummer genannt, aber später wird die Richtlinie teilweise schon auch bloß noch als „Harmonisierungs-RL“ bezeichnet (nach meiner Kurzrecherche etwa in vielen Arbeiten von Schack – u.a. in Urheber- und Urhebervertragsrecht, 8. Aufl. 2017 –; Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel, 3. Aufl., § 42a Rn. 3–5; Christian Berger, Urheberrechtliche Erschöpfungslehre und digitale Informationstechnologie, in: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Bd. 104, Nr. 3, 2002, S. 198–203; usw.). Ist nicht sehr häufig und m.E. auch keine sinnvolle Kurzform, aber kommt schon vor, gefühlt vor allem in früheren Texten, mittlerweile haben sich ja eher andere Kurzformen etabliert (eben v.a. Info-RL und InfoSoc-RL). Gruß, — Pajz (Kontakt) 18:42, 30. Jun. 2018 (CEST)Beantworten