Diskussion:Richtlinie 80/181/EWG

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Taste1at in Abschnitt Abschnitt "Urteile"
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Einzelnachweise[Quelltext bearbeiten]

Der Link unter Einzelnachweise führt ins Nichts. Ich denke der richtige Link lautet jetzt: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32009L0003. Irgendwelche Einwände bevor ich ihn anpasse? --IchBinEuerHeld (Diskussion) 20:10, 18. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Änderung umgesetzt. --IchBinEuerHeld (Diskussion) 09:24, 19. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Die Bezeichnung „Einheitenrichtlinie“ ist mir unbekannt. Google findet zu diesem Begriff auch nichts Substanzielles. Deshalb schlage ich vor, das Lemma zu ändern, und zwar entweder in Richtlinie 80/181/EWG oder in Richtlinie 80/181/EWG über die Einheiten im Messwesen. --Forevermore 18:31, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Letztere Form hat noch weniger Treffer. Bei den Büchern gibt es einige (wenige) Treffer ohne Nummer und ohne Artikel. "Einheitenrichtlinie" wird immerhin vom deutschen Bundesrat und dem österreichischen Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen gebraucht. Meine Überlegung bei der Wahl des Lemmas war erstens, dass ein Kurztitel in Klammern offenbar üblich ist [1], dass zweitens "Einheiten im Messwesen" den Zweck der Deskriptivität nur mangelhaft erfüllt, da nicht nur das Messwesen betroffen ist, und dass drittens so auch die Vorgängerrichtlinie (deren Inhalt ich in einem historischen Teil noch zu ergänzen gedenke) im Lemma abgedeckt ist. Früher war mal in vergleichbaren Fällen der Volltitel als Lemma üblich, aber das scheint sich gewandelt zu haben, und der Volltitel ist hier extrem sperrig. Systematische Gründe sprechen gegen einen Klammerzusatz und eigentlich auch gegen das Wort "Richtlinie" im Lemma, sondern für den Volltitel (mit oder ohne Nummer) oder nur 80/181/EWG. Die Kurztitel allein sind als Hauptlemma zu wenig gebräuchlich. Letztlich ist mir das Lemma aber ziemlich egal. --84.151.15.1 01:08, 12. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Ich verstehe nicht, warum systematische Gründe gegen das Wort „Richtlinie“ im Lemma sprechen. Könntest du das erläutern? --Forevermore 18:59, 12. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Normalerweise tauchen Gattungsnamen im Lemma nur dann auf, wenn sie Bestandteil einer festen Benennung sind oder das Lemma sonst mehrdeutig wäre. --84.151.16.216 20:31, 12. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Europäische Richtlinien werden sowohl umgangssprachlich als auch in amtlichen Dokumenten stets als „Richtlinie xy“ bezeichnet und nicht als „xy“. Insofern trifft die von dir genannte Alternative 1 zu. Da dir das Lemma egal ist (wie du oben schreibst) und sich sonst niemand zu Wort gemeldet hat, werde ich den Artikel jetzt nach Richtlinie 80/181/EWG verschieben. --Forevermore 08:07, 13. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Dass dabei "Richtlinie" deskriptiv und nicht terminologisch verwendet wird (soweit nicht als Bestandteil des Volltitels), belegen allerdings die häufigen Zusätze "EG-Richtlinie" oder "EU-Richtline" bzw. die Nachsätze "des Rates" oder "über ..." (in uneinheitlicher Ausformung). --84.151.28.128 16:28, 13. Mär. 2010 (CET)Beantworten
EU-Richtlinie ist nur umgangssprachlich, korrekt ist Richtlinie (EU) bzw. Verordnung (EU). Ich finde, dass man sich unter Richtlinie 80/181/EWG nichts vorstellen kann, insbesondere der unbedarfte Laie und Wörterbuchbesitzer. Die englische Bezeichnung European units of measurement directives finde ich deutlich sprechender. --Gunnar (Diskussion) 16:35, 8. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Aufhebung der Richtinie 2011 ?[Quelltext bearbeiten]

Artikel 8 und Anhang II A in dem folgenden Dokument – Europäisches Parlament, Rechtsausschuss: Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Einheiten im Messwesen. In: Amtsblatt der Europäischen Union. 11. Mai 2011 (europa.eu [PDF] CELEX-Nummer: 52011AP0209). – lese ich so, dass damit die Richtlinie 80/181/EWG ersetzt wird. Kennt sich hier jemand genauer mit der Rechtssituation aus? ArchibaldWagner (Diskussion) 17:08, 8. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Abschnitt "Urteile"[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt Urteile sollte überarbeitet oder gelöscht werden. Er behandelt nur eine einzige Detailfrage zu den Maßeinheiten und bezieht sich hauptsächlich auf Fragen des deutschen Rechts.

1) Das OLG Hamm hat deutsches Recht ausgelegt, nicht das Unionsrecht. Die Auslegung von Unionsrecht wäre ausschließliche Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes.
2) In Deutschland sind Verstöße gegen das Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG) nach § 10 EinhZeitG mit Bußgeld bewährt. Das Oberlandesgericht Hamm hat nicht entschieden, ob ein Bußgeld nach dieser Vorschrift zu verhängen wäre. Es hat entschieden, ob ein Verstoß gegen das (deutsche) Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegt. Das Oberlandesgericht Hamm hatte das EinhZeitG als Vorfrage anzuwenden und dabei festgestellt, dass eine ausschließliche Angabe von Zoll ein Rechtsverstoß ist. Alle anderen Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Wettbewerbsrecht und betreffen daher den Artikelgegenstand nicht.

--Taste1at (Diskussion) 20:43, 28. Aug. 2023 (CEST)Beantworten