Diskussion:Right-of-way

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von NearEMPTiness in Abschnitt Right-of-Way
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Right-of-Way[Quelltext bearbeiten]

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Der Begriff Right-of-Way ist in den Vereinigten Staaten und Großbritannien üblich, um die Rechte für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn zu beschreiben. Im deutschen Artikel Straßen- und Wegerecht wird er nicht erwähnt. Daher vermute ich, dass das Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahn- und Wasserstraßenrecht diese Thematik beschreibt, über die es bis heute noch keinen Artikel gab. Inzwischen bin ich mir aber nicht sicher, ob es sich doch um ein Wegerecht handelt und bitte um Prüfung/Korrektur des neu erstellten Artikels. Dieser soll bitte weiterhin vor allem den im anglo-amerikanischen Begriff Right-of-Way behandeln, und nur nebenher die Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz erläutern, falls es signifikante Unterschiede gibt. --NearEMPTiness (Diskussion) 21:07, 12. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Wollen wir hier diskutieren oder auf der Artikeldiskussionsseite? Vielen Dank erst einmal für die Mühe. Der Artikel überzeugt mich leider überhaupt nicht, den er erweckt den Eindruck "Right of Way" sei auch in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum ein üblicher Begriff. Das ist indes nicht der Fall. Überhaupt wirft der Artikel verschiedenes durcheinander. Eine "Untergruppe des Straßen- und Wegerechts" ist das "Right of Way" zum einen deshalb nicht, weil das Straßen- und Wegerecht Schienenwege nicht erfasst und weil zum anderen "Right of Way" kein Rechtsgebiet ist, sondern ein Rechtsinstitut in Gestalt einer Dienstbarkeit. In Deutschland ist es wohl so, dass der Eigentümer ein Nutzungsrecht einräumen (vgl. § 21 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz) und der Schienen- bzw. Wasserweg zudem gewidmet werden muss. Gert Lauken (Diskussion) 00:30, 14. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
@Gert Lauken: Danke. Ich habe bereits gemerkt, dass das nicht ganz so einfach ist, wie ich ursprünglich dachte. --NearEMPTiness (Diskussion) 21:21, 16. Aug. 2018 (CEST)Beantworten