Diskussion:Rigorosum

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 89.28.241.205 in Abschnitt Noch gültig?
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Formulierung[Quelltext bearbeiten]

"In der Regel wird das Rigorosum vor dem Promotionsausschuss einer Fakultät oder in Anwesenheit dessen Vertreter dem Dekan der Fakultät abgelegt und zwar für die umfangreiche Form bestimmter mündlicher Doktorprüfungen, zumal solcher, zu denen die Zulassung ohne vorausgegangene Staatsprüfung erfolgt. "

Versteht jemand diesen Satz? Wie wäre es mit sinngebender Zeichensetzung?

Ich hoffe, jemand mit entsprechendem Hintergrundwissen überarbeitet diesen Artikel. (nicht signierter Beitrag von 88.134.146.69 (Diskussion) )

Wohl wahr. Ich habe den Satz durch kräftiges Streichen lesbar zu machen versucht. Die Promotionsordnungen unterscheiden sich mittlerweile nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Universität zu Universität. Das alles in einen Satz hineinpacken zu wollen, ist m.E. nicht sinnvoll. Deutlich werden sollte wenigstens die "Normalversion" des Rigorosums; über Feinheiten kann man sich noch Gedanken machen. --WAH 01:35, 25. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

"Doktorthese"[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mir erlaubt, "Doktorthese" durch "Doktorarbeit" zu ersetzen. Zwar ist "Thesis" der übliche Begriff im angelsächsischen Sprachraum. Aber man muß ja nicht immer alles übernehmen - vor allem dann nicht, wenn es sprachlich schief ist. Eine Doktorarbeit besteht in der Regel aus sehr viel mehr als nur einer "These". Hoffe, das ist in Ordnung so ...  ;-) --Ökonomikus 20:14, 7. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Noch gültig?[Quelltext bearbeiten]

Bei uns an der Uni (TU Chemnitz) ist seit neustem für das erreichen des Doktorgrades kein Rigorosum mehr notwendig (wird dann kompentsiert durch eine "open end" Diskussionsrunde im Anschluss an den Vortrag). Ich hab gehört, dass das per Gesetzt abgeschafft wurde, weiß aber nicht, ob das wirklich so stimmt. Ist das auch in anderen Bundesländer außer bei mir (Sachsen) so? --Martina2504 16:18, 8. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Nein. Nix Gesetz, das hängt an der jeweilig gültigen Promotionsordnung der Fakultät. --89.28.241.205 15:14, 27. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Spezialfall für Medizin und Zahnedizin?[Quelltext bearbeiten]

Ist das Rigorosum nicht ein Spezialfall für die Fächer Medizin und Zahnmedizin zur Erlangung des Doktorgrades, oder wird das Rigorosum auch in anderen Promotionsfächern gefordert? Dort ist soweit ich weiß eher eine Disputation üblich. --Max schwalbe (Diskussion) 10:16, 14. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

"Ob eher das Rigorosum oder eher die früher übliche Disputation [...]"[Quelltext bearbeiten]

Das kann man so nicht verallgemeinern, denn an meiner ehemaligen Universität (wie auch an anderen Hochschulen) stellte das Rigorosum bis zur Einführung der Disputatio die ältere - und mithin "früher übliche" - Prüfungsform dar.

Danke, habs korrigiert. --Freigut (Diskussion) 22:52, 6. Dez. 2023 (CET)Beantworten