Diskussion:Ring politischer Jugend

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Jergen in Abschnitt gesetzliche Grundlage in den Längern
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gliederung des RPJ[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens gibt es nicht "den" RPJ, sondern diverse auf Landes- und Kommunalebene und dort arbeiten auch nicht stets die im Artikel genannten Gruppen mit. Teilweise ist solid' dabei, dafür häufig die Jungdemokraten nicht. --172.144.98.199 15:24, 27. Sep 2004 (CEST)

Das ist inzwischen im Artikel berücksichtigt. --Extensive 00:18, 7. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Schreibweise "RPJ"[Quelltext bearbeiten]

Im Web habe ich ausschließlich die Schreibweise "RPJ" angetroffen, deswegen habe ich die im Artikel bisher uneinheitliche Schreibung RpJ/RPJ zu RPG vereinheitlicht. --Extensive 00:18, 7. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Nicht-Aufnahme von ['solid] auf Bundesebene[Quelltext bearbeiten]

Materialsammlung:

--Extensive 00:18, 7. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Rückforderungen[Quelltext bearbeiten]

"Auf die CDU, CSU, FDP und Grüne kommen, sollte das Urteil bestand haben, Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe zu." => Was ist mit der SPD? Falls sie nur aus versehen fehlt nachtragen, ansonsten im Artikel begründen! 92.196.106.77 19:24, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten

  • a) fehlen dann tatsächlich die jusos und möglicherweise jd/jl b) sind vermutlich nicht die parteien sondern die jugendverbände JU, JuLis et al. da formal von den mutterparteien unabhängig in der rückzahlungspflicht c) fehlt da ein link/quellenangabe für das urteil Bunnyfrosch 20:55, 12. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Belege[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel scheint soweit korrekt zu sein, er ist aber nicht belegt. Das sollte nachgeholt werden. --Excolis (Diskussion) 17:31, 2. Dez. 2014 (CET)Beantworten

gesetzliche Grundlage in den Längern[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht die gesetzliche Grundlage für Ringe politischer Jugend in den Ländern und Kommunen aus? Die SGB-Regelung bezieht sich nur auf überregional tätige Jugendorganisationen. --Excolis (Diskussion) 17:48, 1. Feb. 2019 (CET)Beantworten

SGB VIII § 83 regelt nur die Förderung von Jugendorganisationen. Grundlage für die Bildung von Vereinen ist GG Art. 9. --jergen ? 10:25, 1. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Meine Frage war auch bezogen auf die Förderung von Jugendorganisationen durch Länder und Kommunen. --Excolis (Diskussion) 17:56, 2. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Dann schreib das doch bitte.
Hier [1] findest du die Antwort für Hessen, die auf andere Bundesländer und Kommunen übertragbar sein sollte: Das ist eine Angelegenheit der Landes- bzw. Kommunalhoheit. --jergen ? 12:09, 3. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
+ Bayern, aber schon älter: [2]. --jergen ? 12:13, 3. Sep. 2023 (CEST)Beantworten