Diskussion:Rolf Gindorf

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Björn Siebke in Abschnitt Unstimmigkeit erstes Paar
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Der Artikel verfehlt meine Selbstdarstellungs-LA-Reizschwelle nur ganz knapp. Unter dieser hält ihn die Kooperationsbereitschaft von IP und BeautifulBrain. Wenn Du/Ihr jetzt noch die Huldigungen entfernen könntet ... --Gf1961 11:07, 17. Jul 2006 (CEST)

Schon geschehen (obwohl dadurch ja auch eine Menge Informationen verloren geht). --BeautifulBrain 10:41, 19. Juli 2006 (CEST)

Gute Wikifizierung! --BeautifulBrain 14:44, 19. Juli 2006 (CEST)


Gemeinsam klagten sie sich mit ihrem Heiratswunsch durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht, das zwar die Klage nicht zuließ, aber dem Gesetzgeber aufgab, für heiratswillige Schwule und Lesben ein Rechtsinstitut zu schaffen.

Das BVerfG kann dem Gesetzgeber nichts aufgetragen haben, wenn die Klage gar nicht erst zugelassen wurde. Soweit ich weiß hat es in seiner Begründung nur die Möglichkeit geäußert, dass in Zukunft ein Rechtsinstitut geschaffen wird. --Prolinesurfer 17:34, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Unstimmigkeit erstes Paar[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage, Rolf Gindorf und sein Partner hätten sich als erste in Deutschland verpartnert, steht im Widerspruch zu diesem Artikel und auch zum Inkrafttreten des Gesetzes zwei Monate vor dem angegebenen Datum. Gibt es eine Quelle für die Behauptung? --Björn 17:37, 27. Jul. 2011 (CEST)Beantworten