Diskussion:Ronald Clark O’Bryan

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Pilawa in Abschnitt Qualität
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Der Artikel „Ronald Clark O’Bryan“ wurde im Oktober 2015 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 31.10.2015; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Müsste es nicht heißen: "mit einem Kaliumcyanid-getränkten Pixy Stick"? Stix bezeichnet ja (umgangssprachlich) den Plural. Man würde ja auch zB nicht sagen: "mit einem Kaliumcyanid-getränkten Kartoffel-Chips", sondern "mit einem Kaliumcyanid-getränkten Kartoffel-Chip".--95.117.166.53 08:05, 31. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Geändert in "Süßigkeit (Handelsname: Pixy Stix)". --Distelfinck (Diskussion) 09:53, 31. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Giftmörder[Quelltext bearbeiten]

"Er war ein Giftmörder." - Nur weil ein paar Pappnasen von Geschworenen es so glaubten, ist es nicht bewiesen. Vielleicht glauben die Vögel sogar noch an Götter oder sonstigen Quatsch. Der Text sollte schleunigst geändert werden, etwa in: "Er war Optiker, welcher in einem reinen Indizienprozess zum Tode verurteilt wurde." (nicht signierter Beitrag von 93.229.238.42 (Diskussion) 11:28, 31. Okt. 2015 (CET))Beantworten

Er wurde rechtskräftig verurteilt und gilt damit als Mörder. Ob in einem Indizienprozess oder nicht, ist genauso irrelevant wie Deine persönliche Ansicht dazu - auch wenn Du meinst, diese im Pöbelton vortragen zu müssen. Der Text ist also genau richtig so, wie er da steht.194.96.97.255 19:16, 31. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Qualität[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist leider schlecht, oft falsch, lückenhaft und sehr lieblos aus der englischen WP übersetzt.--Pilawa (Diskussion) 10:27, 26. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Der Einzelnachweis unter 1) ist ebenfalls kritiklos aus der enWP übernommen, er ist in Deutschland gar nicht abrufbar, insofern ist die Datumsangabe "abgerufen am 30. Juli 2014" schlicht gelogen, jedenfalls für Deutschland. --Pilawa (Diskussion) 10:52, 26. Mär. 2021 (CET)Beantworten