Diskussion:Rose-Rosahl-Fall

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Kuebi in Abschnitt Und außerhalb von D?
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so selten?

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sind solche Fälle wirklich so selten dass sich zwischen 1858 und 1990 nichts wesentliches ereignet hat? --Itu 19:45, 3. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Interessante Frage für eine Forschungsarbeit mit viel Fallauswertungen. Aber man könnte mal abschätzen: Wie viele Morde und Anstiftung dazu gab es in dem Zeitraum? Wie oft erschießt jemand den Falschen etc.? Wie oft wird beides kombiniert auftreten? Und wie oft werden die Angeklagten bzw. ihre Verteidiger zugeben, dass der falsche erschossen wurde (zudem sich aus dem Grund oft ein [zusätzliches] Mordmerkmal wie Habgier ergeben dürfte)? Und würde der Verteidiger wohl überhaupt annehmen, dass die Richter überhaupt in einem solchem Fall selbst bei Anwendung der Lösungen über den Versuch von der Möglichkeit der Strafmilderung Gebrauch machen würden oder einfach den Versuch wie die Vollendung bestrafen würden? -- pistazienfresser 20:40, 3. Jan. 2010 (CET)Beantworten
ah, ich hatte hier an den aberratio ictus gedacht, dass hier die Anstiftung diese Problematik noch ausweitet hatte ich quasi übersehen. OK, diese Kombination wird durchaus seltener sein, das sehe ich jetzt ein. --Itu 00:27, 5. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Diese Kombination wird in der Lehre als Beispiel genannt, dass es keine reinen Lehrbuchproblemfälle gibt. Wenn eine Fallkonstellation in der Vergangenheit bereits aufgetreten ist, wird sie wieder auftreten. So etwa Christian Fahl: Kann die Aussetzung eines Kopfgeldes durch Notwehr gerechtfertigt werden?, JA 2014, 808. 213.214.8.142 11:25, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Und außerhalb von D?

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Wie wird das in anderen Ländern, insbesondere im angelsächsichen Raum gehandhabt? --Kuebi [ · Δ] 13:03, 10. Dez. 2021 (CET)Beantworten