Diskussion:Rosinentheorie

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von KaanKayhan in Abschnitt Inhaltlicher Fehler bei Beispiel 2.
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Rechtschreibfehler[Quelltext bearbeiten]

Hab ein paar Rechtschreibfehler korrigiert! (nicht signierter Beitrag von RoRoRommel (Diskussion | Beiträge) 11:32, 7. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Inhaltlicher Fehler bei Beispiel 2.[Quelltext bearbeiten]

Meiner Meinung nach liegt ein inhaltlicher Fehler bei der Beantwortung des Beispiels 2 vor. Richtig ist, dass sich A gerade nicht einmal auf die wahre und einmal auf die fiktive Rechtslage berufen kann. Er kann sich NICHT die für ihn passenden Rosinen heraussuchen! (nicht signierter Beitrag von 37.49.52.112 (Diskussion) 18:37, 22. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Die würde doch aber nur gelten, wenn der Rosinentheorie gerade nicht gefolgt würde. (nicht signierter Beitrag von 130.133.8.114 (Diskussion) 14:08, 23. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Genau. Der BGH und hM (K. Schmidt, HandelsR, § 14 Rn. 57) wenden dort die Rosinentheorie an, sodass A sich die passenden Rosinen heraussuchen kann. Die Rosinentheorie geht aber nicht so weit, dass sich der Dritte beim gleichen Tatbestandsmerkmal einmal auf die wahre Rechtslage und zugleich auf § 15 I HGB berufen kann (Bitter, HandelsR, § 4 Rn. 40 f.). Beispiel: wie Beispiel 2, aber Fahrzeug ist mangelhaft und O rechnet mit Schadensersatz aus §§ 437 Nr. 2, 280 BGB auf. Wenn A Kaufpreiszahlung von O verlangt, kann er der Aufrechnung von O dann nicht entgegenhalten, dass O ausgeschieden oder nicht vertretungsbefugt war. Das kann man vielleicht noch in den Artikel aufnehmen. 2A02:8071:697:EE00:4C82:6785:E8D9:B3CA 10:47, 5. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Das ist dich eben die Rosinentheorie laut BGH. Der Dritte kann sich beim TB-Merkmal Vertretungsmacht und persönliche Haftung für jeweils verschiedene Ergebnisse in der gleichen Lösung entscheiden, nämlich ausscheiden + UND -. KaanKayhan (Diskussion) 15:55, 8. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Definition[Quelltext bearbeiten]

"Die Rosinentheorie ist eine pseudowissenschaftliche Bezeichnung dafür, in einem juristischen Konflikt selektiv nur die rechtlich vorteilhafte Auslegung von Rechtsvorschriften gelten zu lassen. Sie wird gemeinhin abgelehnt, da sie zu Rechtsunsicherheit führe."

Ich bin juristischer Laie, aber es kommt mir so vor, als ob das falsch formuliert ist. Da steht, dass die Bezeichnung abgelehnt wird, weil sie zu Rechtsunsicherheit führt. Aber gemeint ist doch wohl, dass die Vorgehensweise, die mit diesem Wort bezeichnet wird, abgelehnt wird, oder?

Außerdem ist das Wort "pseudowissenschaftlich" in diesem Zusammenhang verwirrend. Zunächst mal: ist denn Rechtsprechung eine Wissenschaft? Zweitens: ist wirklich die Bezeichnung pseudowissenschaftlich und nicht die Vorgehensweise? Wenn es die Bezeichnung ist, dann sollte dazugesagt werden, welches die korrekte Bezeichnung dafür ist. Und drittens: gibt es eine Quelle für die Pseudowissenschaftlichkeit?

Noch etwas: Die Wendung "dogmatisch anerkannt" kommt sowohl hier als auch im Artikel Günstigkeitsprinzip vor. Gibt es einen Artikel, in dem erklärt wird, was das bedeutet und wer das entscheidet, und den man an dieser Stelle verlinken könnte?

Übrigens gibt es inzwischen einen Artikel Rosinenpicken. Ich weiß nicht, ob und an welcher Stelle der hier verlinkt werden sollte. --Hob (Diskussion) 18:30, 4. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Habs verbessert, der Bearbeiter hat sich an einer anderen Meinung festgenagelt und deswegen den Artikel eher unsachlich geschrieben. KaanKayhan (Diskussion) 15:52, 8. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Völlig richtig. Dank. --Stephan Klage (Diskussion) 15:52, 8. Aug. 2020 (CEST)Beantworten