Diskussion:Rote Liste (Arzneimittel)

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Benff in Abschnitt Kostenlos?
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Ziemlich unvollständig zur Zeit (November 2012) - Ist den Pharmafirmen das Preisvergleichen zu einfach geworden?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin sehr erstaunt, wieviele Präparate offenbar nicht mehr in der Roten Liste zu finden sind. Z.B. im Bereich Phenoxymethylpenicillin. Ebenso erstaunlich ist, dass das von mir gesuchte Präparat in der Liste der Fachinformationen (fachinfo.de) noch zu finden ist, obowohl es sich um den gleichen Verlag handelt. Ich finde es unerhöhrt, dass der Verlag nicht auf diese NEUEN Lücken hinweist. (Vor ein paar Monaten noch war die gesuchte Firma mit ihrem Präparat vertreten.)

Auf die Lücken in der Roten Liste sollte im Wikipedia-Artikel mit einem eigenem Absatz hingewiesen werden.

Da werde ich wohl in Zukunft das Schweizer compendium verwenden. (Die "Gelbe Liste" gibt das von mir gesuchte Präparat auch nur aus, wenn man nach dem Markennamen sucht - nicht aber wenn man nach dem Wirkstoff sucht. Das ist also auch ziemlich unzuverlässig.)

Unglaublich.

P.S. Und das Schweizer compendium findet noch weniger. - Was ist da zur Zeit lost? Ist den Pharmafirmen das Preisvergleichen zu einfach geworden? (nicht signierter Beitrag von 82.113.99.236 (Diskussion) 13:43, 14. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Mir fiel auch auf, dass in der Roten List 2017 wesentlich weniger drinsteht als 2013. (Paracetamol-Präparate; Coffein, Antihypertensiva - speziell Sartane). Und kein Hinweis im Buch, dass die Rote Liste nicht mehr vollständig ist. Sollte im Artikel erwähnt werden.--91.61.28.190 10:34, 16. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Geheiminformation?[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte noch jemand, der sich auskennt, ein Wort dazu schreiben, wer diese Rote Liste einsehen / bekommen darf.

So wie ich das mitbekommen habe, ist in Deutschland das Informationswesen im Arzeinmittelbereich 'zensiert'.

Der 'dumme, unmündige Bürger' muß scheinbar vor Fachinformationen von verschreibungspflichtigen Medikamenten geschützt werden und nur Ärzte, Apotheker u. ähnliche Berufsgruppen dürfen sich (u.a. bei den Herstellern im Internet) dieser 'Geheiminformationen' nach Nachweis der Berufstätigkeit bedienen.

Gilt das auch für die Rote Liste ? -- 84.58.203.229 01:41, 23. Apr 2006

  • Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;-) -- 84.178.203.22 07:58, 24. Apr 2006 (CEST)

"...Der 'dumme, unmündige Bürger' muß scheinbar vor Fachinformationen von verschreibungspflichtigen Medikamenten geschützt werden..."
Ganz und gar nicht, lies mal nach im § 34 des AMG.
Zugriff auf die online-Version der Roten Liste hat man wie im Artikel beschrieben; wenn Du lieber Geld ausgeben möchtest, kannst Du Dir das Buch im Buchhandel kaufen. Unabhängig davon werden viele deutsche Mustertexte für Fach- und Gebrauchsinformationen auf der Internetseite des BfArM veröffentlicht, ganz öffentlich für jedermann einsehbar. -- 84.178.31.204 09:42, 24. Apr 2006 (CEST)

Die Herausgeberin der ROTE LISTE und des FachInfo-Services, die Rote Liste Service GmbH, informiert:

Sinn und Zweck der ROTE LISTE ist es, die Fachkreise (Ärzte, Apotheker) über die in Klinik und Praxis zur Verordnung oder Anwendung in Betracht kommenden Fertigarzneimittel und bestimmte Medizinprodukte zu informieren und zur Überschaubarkeit des Arzneimittelangebotes beizutragen. Demzufolge wird das Buch jährlich an Ärzte und Apotheker in einer Auflagenhöhe von 265.000 Exemplaren abgegeben - im Internet ist die Publikation, analog der Veröffentlichung von Fachinformationen, paßwortgeschützt, d.h. nur für Zugehörige der Heilberufe frei zugänglich. Das Buch kann im Fachhandel käuflich erworben werden.

Die Zugangsbeschränkung hängt mit dem Heilmittelwerbegesetz zusammen! Siehe Text. Dies ist in der Schweiz zum Beispiel nicht der Fall - das schweizer Pendant ist online für jeden zugänglich...

Wenn die Rote Liste angeblich nicht jedem zugänglich gemacht werden darf, wieso kann man sie dann zB bei Amazon oder ReBuy bestellen? Verstoßen diese Online-Händlder etwa gegen geltendes Recht? --2A02:908:1469:CEC0:1C79:75B3:A89E:D863 22:05, 4. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Was ist denn bitte die Rote Liste???[Quelltext bearbeiten]

Um was geht es da eigentlich in dieser Liste? Sollte eigentlich im ersten Satz stehen! Wenn man den Artikel gelesen hat kann man es sich denken - das ist aber nicht Sinn und Zweck. Wäre schön wenn das mal jemand mit Ahnung von der Materie einarbeiten könnte. Danke. --Troll Sockenpuppe 14:50, 23. Apr 2006 (CEST)

Zulassungsbeschränkung und Heilmittelwerbegesetz[Quelltext bearbeiten]

Die Herausgeberin der "Rote Liste" argumentiert, dass die Zugangsbeschränkung auf Fachkreise durch das Heilmittelwerbegesetz festgeschrieben ist. Auf welchen Paragraphen beruft sich die Herausgeberin da? Enthält die Rote Liste Werbung? Da es Firmen gesetzlich untersagt ist, innerhalb der Produktinformationen ("Summary of Product Characteristics") Werbung zu betreiben und diese Produktinformationen von den Behörden genehmigt werden, um dann mit der Zulassung veröffentlicht zu werden, sollte es vollkommen unkritisch sein, diese Produktinformationen allgemein zugänglich zu machen.

Die Rote Liste ist z.T. werbefinanziert und enthält Werbung. Werbung für rezeptflichtige Medikamente ist verboten laut HWG -> ergo kann die Rote Liste nicht verschenkt werden, es würde als Werbung gedeutet. Da man sich aber Werbung nicht kaufen kann, kann jeder die Rote Liste kaufen, weil es dann keine Werbung mehr ist. <ironie an>Super Regelung</ironie aus>. Entmündigung des Bürges auf Gesetz hin. Daniel 00:16, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Nein. Der Bürger hat rechtmäßig Anspruch auf die Einsicht der Fachinfo. Allerdings ist die Bundesdoberbehörde dafür zuständig (siehe auch § 34 AMG (1a) 1. „Die zuständige Bundesoberbehörde stellt der Öffentlichkeit Informationen über [...] Zusammenfassung der Produktmerkmale [...] unverzüglich zur Verfügung;“) und nicht ein kommerzieller Anbieter wie die Rote Liste Service GmbH. --217.95.228.119 00:02, 20. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Die Rote Liste enthält keinerlei Werbung. --Bin im Garten 21:28, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

Zum NPOV gehört auch etwas Kritik. Wer möchte etwas dazu schreiben? --House1630 (Diskussion) 20:45, 9. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Werbefinanzierung ist nicht korrekt[Quelltext bearbeiten]

Der folgende Satz ist nicht korrekt:

"Da die Angebote der Roten Liste werbefinanziert sind und nach dem Heilmittelwerbegesetz Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente nur gegenüber Fachkreisen zulässig ist, ist der Zugang zur Online-Datenbank durch Passwörter geregelt."

Die Angebote sind nicht werbefinanziert.

Zudem fehlen die Quellen für die behauptete Werbefinanzierung.

Sollte man ändern in:

Die Angebote der Roten Liste richten sich an medizinische Fachkreise, der Zugang zur Online-Version ist daher durch Passwörter geregelt. (nicht signierter Beitrag von Patrick Brunner (Diskussion | Beiträge) 11:48, 4. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Und wie finanziert sich das Projekt dann? Grüße --h-stt !? 18:18, 4. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Steht im Artikel: Der Eintrag in der Roten Liste ist für den Hersteller des eingetragenen Arzneimittels kostenpflichtig und richtet sich nach dem Umfang des Eintrags (nicht signierter Beitrag von 87.139.239.33 (Diskussion) 10:53, 5. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Und was ist der Unterschied zur Werbefinanzierung? Grüße --h-stt !? 16:55, 6. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Die Rote Liste enthält keine Werbung. Daher kann sie nicht "werbefinanziert" sein. Anders sieht es z.B. bei der Gelben Liste aus, deren Geschäftsmodell Werbung, Anzeigen, Beileger etc. beinhaltet. (nicht signierter Beitrag von Patrick Brunner (Diskussion | Beiträge) 11:49, 10. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Wenn die Eintragung bezahlt wird, ist das natürlich werbung, was denn sonst? --h-stt !? 18:51, 10. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Seriosität[Quelltext bearbeiten]

Nachdem die Rote Liste seit längerem nicht mehr vollständig ist, hat sie nun auch reine Placebos aufgenommen, die allerdings nicht als solche gekennzeichnet werden, sondern mit Werbeversprechen einer darüber hinausgehenden Wirkung, die nicht nachgewiesen ist. Der Verlag hat sich somit endgültig von der Seriosität verabschiedet. https://www.carstens-stiftung.de/artikel/homoeopathische-arzneimittel-in-die-rote-liste-aufgenommen.html --Anvilaquarius (Diskussion) 11:28, 2. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Man muss kein Fan von Homöopathie sein, um die Zulassung von homöopathischen Medikamente als mögliches Aufnahmekriterium nachvollziehen zu können. Deine Position ist für die Wikipedia nicht von Bedeutung. Grüße --h-stt !? 15:03, 5. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Querverweis[Quelltext bearbeiten]

Könnte bitte jemand oben einen Querverweis einfügen zur Roten Liste der gefährdeten Arten. Wenn ich bei Google "Rote Liste" eingebe, bekomme ich nur die Rote Liste der Arzneimittel angezeigt. Wenn jemand nicht weiß, dass man Rote Liste gefährdeter Arten als Suchbegriff eingeben muss, kommt er da nicht hin. Sciencia58 (Diskussion) 11:11, 24. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Bei Klammerlemmata machen wir das nicht. Das ist ein Google-Problem, nicht unseres. Wir haben Rote Liste und so soll es ja auch sein. Grüße --h-stt !? 16:39, 24. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Kostenlos?[Quelltext bearbeiten]

Die Rote Liste wird den Fachkreisen in gedruckter Form und online jeweils kostenlos zur Verfügung gestellt

[1] ISBN-13: 978-3-946057-84-0 (Einzelausgabe € 109,00)

?? -- Toni 19:21, 28. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Das ist ein Widerspruch. Zudem ist es aber falsch, dass die Einträge für die Hersteller kostenpflichtig sind, denn es werden auch anderen Quellen wie z.B. das BfArM benutzt. --Kulturkritik (Diskussion) 19:39, 12. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Hier [2] wurde es geändert, in der Einleitung jedoch vergessen. Habe es angepasst und den unbelegten Hinweis auf „Integration in diverse Datenbanken“ (welche sollen das sein?) entfernt. --Benff 17:02, 13. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Rezente Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Dass die Rote Liste keine vollständige Repräsentation der DE-zugelassenen Arzneimittel bietet, halte ich für bedeutsam genug, um im Artikel erwähnt zu werden. Die Entfernung wurde nicht nachvollziehbar begründet [3] weswegen ich sie wieder eingesetzt habe. Hier [4] steht „Die Einträge erfolgen durch die pharmazeutischen Unternehmen auf freiwilliger Basis. Daher ist der Umfang umfassend aber nicht vollständig.“ Zur Kostenpflichtigkeit der Einträge heißt es in den AGB Geschäftsbeziehungen zwischen der RLS und den Auftraggebern (=pharmazeutische Unternehmen oder Zulassungs-/Registrierungsinhaber) betreffend „Die Preise für Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag bzw. der Anlage zum Dienstleistungsvertrag.“ [5]. Warum AGB eine unzulässige Quelle sein sollten, erschließt sich nicht. Überhaupt nicht nachvollziehbar ist, warum der Siehe-auch-Link auf das Arzneimittelgesetz, welches die Inhalte für die Arzneimittelinformationstexte der Pharmaunternehmen festlegt (§§ 10 bis 11a), durch einen Link auf das BfArM ersetzt wurde, das nun nichts mit den Geschäften oder Tätigkeiten der RLS zu tun hat und kein Zusammenhang erkennbar ist. Habe den daher entfernt. --Benff 16:58, 13. Dez. 2023 (CET)Beantworten