Diskussion:Rote Waldameise

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Garinger in Abschnitt Rechtliches
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Kennzeichnung Die Rote Waldarmeise hat ein hinter teil dass unbehaart ist,der kopf der waldarmeiseist gerade undhat geknickte Fühler

kurze Frage: Unter "Arbeitsteilung" steht im Artikel: "Die Rote Waldameise dient dem Lerchensporn auch als Bestäuber, da sie von den Düften seiner Spornkörner angezogen wird und diese als angemessene Nahrung in ihr Nest trägt. Bei dem Transport gehen aber oftmals ein paar Körner verloren, aus welchen dann ein neuer Lerchensporn entsteht." Müsste es hier statt "Bestäuber" nicht eher "Samenverbreiter" o.ä. heißen? Wenn ich das richtig verstehe, tragen die Ameisen ja die fertigen Samen weg, "aus welchen dann ein neuer Lerchensporn entsteht", und nicht die Pollen.

Da hast du Recht, ich werde es ändern. --Of 09:19, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Rechtliches[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal bei N 24 Auf Streife gesehen wie eine Person in einem Gehege die Ameisen der roten Waldameis in einem Ameisenhaufen angefasst hat um sie zu studieren und von Ordnungshütern erwischt wurde und eine Geldstrafe zahlen mußte, obwohl die Person das Nest nicht beschädigt hatte. Es war ein Biologiestudent. Warum jetzt diese Strafverfolgung dieser Art.

Philipp Mevius 16.05.2007

Hört sich realistisch an. [1], so siehts wohl aus. Ja, ich finde es auch schizophren, das ich meinen Wald hier komplett abholzen dürfe, aber beim einzigen Waldameisenhügel hier keine Artbestimmung durchführen darf, da ich mich, mangels Sondergenehmigung, strafbar mache. Eine Person könnte allerdings so handeln: wo kein Kläger da kein Richter. dumm sowas vor einem Aufpasser zu machen. --Garinger 18:07, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe mich nochmals schlau gemacht. Die Waldameisen sollen sehr empfindlich sein, klar sie beißen und verspritzen Säure, können aber nicht einstecken. Wenn man ihre Nester zerstört, kann es den Tod dieser Kolonie bedeuten, und daher ist eine strengere Reglung begrüßenswert.

Philipp Mevius 20.05.2007

Moment: Erst ging es um das Anfassen einzelner Tiere, worauf sich meine Äusserung bezog. Richtig, Nester sollte man nicht zerstören, irgendwie logisch oder? Andererseits ist ein zerstörter Hügel auch kein Freifahrtsschein "um mal schnell ein paar Königinnen einzusacken". Die Selbstheilungskräfte eines Waldameisenvolkes sollte nicht unterschätzt werden. --Garinger 10:39, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

P.S.: sollte auch alles unter Waldameisen nachzulesen sein, falls was dort was fehlt bitte drauf hinweisen :)

Im Artikel Waldameisen wird zum Schutz nur die Bundesartenschutzverordnung erwähnt. Die hier besprochene Problematik wird aber im Bundesnaturschutzgesetz behandelt (§ 42: Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, ...). Danach kann ein "engagierter" Gesetzeshüter das obige Vorgehen bestrafen. Übrigens wird auch das Fotografieren von z.B. Wanderfalkennestern als "Nachstellen" ausgelegt, ich hoffe, dass das nicht auch für Waldameisennester gilt. --Of 11:08, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Danke für den Hinweis, habe mal versucht, den entsprechenden Abschnitt in Waldameisen zu verbessern. --Garinger 13:36, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten