Diskussion:Rothwald

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Blech in Abschnitt Wegegebot
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Rothwald (Schweiz)[Quelltext bearbeiten]

Für gleichnamigen Ort in der Schweiz wäre ein eigener Artikel anzulegen. Der Text hier erfüllt ganz bestimmt nicht unsere Richtlinien für Ortsartikel, sondern liest sich wie ein Auszug aus einer Werbebroschüre (Das kostbare Gut Wasser fliesst im Alpenraum glücklicherweise immer noch in Strömen...Wanderparadies...Unser Tipp: Wandern Sie vom Rosswald hinauf...usw.) Siehe bitte Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel --Herby 15:50, 22. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Flächenangabe irreführend[Quelltext bearbeiten]

"Der Rothwald (auch Rotwald) ist ein 40 km² großes, großteils naturbelassenes Waldgebiet...". Der eigentliche Rothwald ist jedoch nur 400ha groß, also 4km². Vom Artikel zum Wildnisgebiet Dürrenstein wird man im Abschnitt "Entstehung" folgendermaßen zum Artikel "Rothwald" weitergeleitet: "400 ha Wald des Kerngebiets, des Rothwaldes, ...". Aktuell wurde die Anerkennung von 5.800 ha des Wildnisgebiets Dürrenstein insgesamt als IUCN I Wildnessgebiet eingeleitet (siehe Artikel Wildnisgebiet Dürrenstein). (nicht signierter Beitrag von 141.76.105.32 (Diskussion) 11:47, 3. Nov. 2016 (CET))Beantworten

Wegegebot[Quelltext bearbeiten]

Vermute, dass Besucher zu Fuß vorhandene Wege nutzen müssen. Bitte erläutern.

Wie war die Rechtssituatoon des Urwalds früher? Helium4 (Diskussion) 11:13, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Wegegebot ist jetzt verlinkt. Spätestens seit Einrichtung des Schutzgebiets gilt es. --Blech (Diskussion) 11:39, 14. Mär. 2021 (CET)Beantworten