Diskussion:Rudolf Gleye

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 91.33.167.228 in Abschnitt Vater?
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Fußnote 2[Quelltext bearbeiten]

Lieber Autor(in),

in der Fußnote 2 fehlt eine Angabe zum Archiv (nur die Archivnummer ist angegeben). In welchem Archiv kann man den selbstverfassten Lebenslauf von Rudolf Gleye finden? (nicht signierter Beitrag von Yasmin Renges (Diskussion | Beiträge) 16:08, 13. Jun. 2014 (CEST))Beantworten

Vater?[Quelltext bearbeiten]

Der (laut Centralblatt der Bauverwaltung) 1899 zum herzoglich braunschweigischen Regierungsbaumeister ernannte Friedrich Gleye kann auf keinen Fall der Vater des 1880 geborenen Rudolf Gleye gewesen sein, da diese Ernennung zum Regierungsbaumeister (= Assessor) unmittelbar auf das Zweite Staatsexamen erfolgte, bei dem man üblicherweise zwischen 27 und 30 Jahre alt war. (19 Jahre + mindestens vier Jahre Studium + drei Jahre Referendariat, außerdem eventuell ein Jahr Militärdienst) Es könnte sich also höchstens um einen älteren Bruder oder Vetter des zu diesem Zeitpunkt 18jährigen Rudolf Gleye oder einen (ganz erheblich) jüngeren Bruder des Vaters gehandelt haben – sofern beide überhaupt verwandt waren, wofür es keinen Beleg gibt.
Andersherum: Sollte Rudolf Gleyes Vater tatsächlich den Vornamen Friedrich gehabt und (irgendwann) den Titel eines Regierungsbaumeisters getragen haben, kann er nicht erst 1899 ernannt worden sein – also müssen andere Belege dafür existieren und genannt werden. --91.33.167.228 19:36, 12. Mai 2019 (CEST)Beantworten