Diskussion:Rudolf Hollinger

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Bei Biographieartikel werden normalerweise die historischen Ortsnamen zum jeweiligen Zeitpunkt hingeschrieben, insbesonders bei Geburts- und Sterbeort. Immanuel Kant ist eben nicht in Kaliningrad geboren, da er schon lange vor der Geburt von Herrn Michail Iwanowitsch Kalinin gestorben ist. Wir schreiben in so einem Fall also nicht: geboren in Kaliningrad (deutsch: Königsberg), sondern geboren in Königsberg (mit Wikilink). Bei historischen Ereignissen und Artikeln über längst verstorbene Personen verwenden wir die historischen Ortsnamen. Auszug aus den Wikipedia:Namenskonventionen: Es soll darauf geachtet werden, dass bei vergangenen Ereignissen, etwa der Geburt einer Persönlichkeit, die Bezeichnung verwendet wird, die zum Zeitpunkt des Ereignisses üblich war. Beispiel: Rudolf von Auerswald (* 1. September 1795 in Marienwerder.

Rudolf Hollinger ist laut Geburtsurkunde in Temesvar geboren. Das sollten wir respektieren.--Špajdelj (Diskussion) 23:09, 19. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Die amtliche Bezeichnung war von 1898 bis 1919 "Temesvár" stimmt. Hatte es davor falsch gemacht und bei der Korrektur vergessen. Sry. Bei "Kindheit" war noch die alte deutsche Bezeichnung, habe es korrigiert. MfG Seader (Diskussion) 01:18, 20. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Die Hinweise auf Quellen fehlen in diesem Artikel, der zudem mehrere Sachfehler emthält. Z.B. Hollinger sei "von 1942 bs 1944 auch als Direktor der Deutschen Knabenmittelschule der Banatia" tätig gewesen. Die Banatia erhielt während der Nazizeit den Namen "Prinz-Eugen-Schule". Dass Hollinger Kulturamtswalter und Mitglied der NSDAP der DViR war, wird ebenfalls nicht erwähnt.(nicht signierter Beitrag von 2003:c8:f3d6:ef04:e59b:c817:f8ad:4c50 (Diskussion) 9. Februar 2018, 21:17 Uhr)

Im Oktober 1926 von Bischofsadministrator Augustin Pacha zum Direktor der Banatia ernannt, wurde Prof. Josef Schütz am 27. Juni 1942 vom Schulamt in Kronstadt aus diesem Amt entfernt und durch Anton Valentin ersetzt.(nicht signierter Beitrag von Špajdelj (Diskussion | Beiträge) 20. Februar 2018, 08:33 Uhr)

Mitglied der NSDAP[Quelltext bearbeiten]

Nach Johann Böhm besaß die NSDAP über die DViR weitgehende Kontrolle über den Freizeitbereich der Deutschen Bevölkerung in Temesvar. Wer also ein Amt in der DViR inne hatte, war doch nicht automatisch Mitglied der NSDAP.--Špajdelj (Diskussion) 19:55, 19. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Hier ist ein Einblick in NS-Vergangenheit von Rudolf Hollinger (S.17/18) nach Böhm und Popa. --DVvD |D̲̅| 08:44, 21. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Rumänisches Dekretgesetz betreffend der Rechtsstellung der deutschen Volksgruppe in Rumänien vom 20. November 1940[Quelltext bearbeiten]

  • Art. 1. Die Deutsche Volksgruppe in Rumänien wird unter der Bezeichnung „Deutsche Volksgruppe in Rumänien“ (DViR) zur juristischen Person öffentlichen Rechts erklärt…
  • Art.2. Der DViR in Rumänien gehören alle rumänischen Staatsbürger an, deren deutsche Volkszugehörigkeit auf Grund ihres Bekenntnisses zum Deutschen Volk von Seiten der Volksgruppenführung anerkannt wurde….
  • Art.3. Nationaler Willensträger der DViR ist die NSDAP
  • Plus weitere ….Art.4, Art.5, Art.6,

(Quelle: Dokumente der Deutschen Politik, Berlin 1943, Bd.8/1, S. 410)--Špajdelj (Diskussion) 21:44, 20. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]