Diskussion:Ruhreisenstreit

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Atomiccocktail in Abschnitt Aussperrung = Kündigung?
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Aussperrung = Kündigung?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, nachdem ich den Artikel als Fachfremder überarbeitet habe, drängt sich mir die Frage auf, warum eine Massenentlassung als Aussperrung bezeichnet wird! Es mag Wortklauberei sein, aber es sind doch eigentlich verschiedene Sachen, oder? Wer weiß es? --Wolli 10:37, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

In der Lit. zum Ruhreisenstreit wird davon gesprochen, dass in Massen gekündigt wurde. Klar ist den Autoren (wie den damaligen Arbeitgebern), dass nach Ende des Konflikts wieder eingestellt werden sollte. Das wird durchweg in der Lit als Aussperrung bezeichnet. Heutzutage ist es glaube ich so, dass Ausgesperrte zwar keinen Lohn bekommen, aber nicht entlassen sind. Sie müssen nicht Sorge haben, nach der Einigung arbeitslos zu sein. Das Arbeitsrecht mag hier in der Weimarer Zeit anders ausgesehen haben. Ich weiß es aber nicht genau. Etwas anderes: Vielen Dank für Deine Korrekturen. Grüße --Atomiccocktail 19:44, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten