Diskussion:Ruhrgebiet-Gesetz

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Hopman44 in Abschnitt Interessant ist,
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§§ 5 und 20[Quelltext bearbeiten]

Die §§ 5 und 20 können in der im Artikel vorliegenden Form nicht Bestandteil des Ruhrgebiet-Gesetzes gewesen sein. Tatsächlich wurde Gladbeck in die Stadt Bottrop eingegliedert. Erst mit Wirkung vom 1. Juli 1976 wurde Gladbeck in den Kreis Recklinghausen eingegliedert und Kirchhellen kam letztlich doch zu Bottrop. --Harry8 16:00, 19. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

§ 7[Quelltext bearbeiten]

Sowohl Holzen als auch Lichtendorf wurden nicht ganz nach Dortmund eingemeindet. Gebietsteile der ehemaligen Gemeinden wurden nach Schwerte eingemeindet. Harry8 20:33, 5. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

§ 10[Quelltext bearbeiten]

Hamm wurde nicht komplett nach Marl eingemeindet. Zumindest der Ortsteil Bossendorf wurde in die Stadt Haltern (jetzt Haltern am See) eingegliedert. Harry8 20:35, 5. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

§ 11[Quelltext bearbeiten]

Das waren (siehe § 10) nicht nur Grundstücke, die in die Stadt Haltern eingegliedert wurden, sondern zumindest der gesamte Ortsteil Bossendorf. Harry8 20:37, 5. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

§§ 14 und 15[Quelltext bearbeiten]

Wenn schon die anderen Amtsauflösungen Erwähnung finden, müsste hier auch die Auflösung des Amtes Bork stehen. Harry8 20:39, 5. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Interessant ist,[Quelltext bearbeiten]

dass es Ruhrgebiet-Gesetz heißt, dann aber von einer Gebiet s reform und Gebiet s Änderungen gesprochen wird. Das nur am Rande. --Hopman44 (Diskussion) 16:13, 27. Jun. 2019 (CEST)Beantworten