Diskussion:Rundfunkkommission der Länder

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Rundfunkkommission der Länder illegitim und antidemokratisch[Quelltext bearbeiten]

Die Rundfunkkommission der Länder ist eine illegitime, antidemokratische Veranstaltung. Seit der Einführung des Privatfernsehens in Deutschland (1984), spätestens aber seit der Einführung des World Wide Webs in Deutschland (1993), erst recht seit dem web 2.0., gibt es keinen Grund mehr für eine "Grundversorgung" der Bürger, erst recht nicht zwangsfinanziert über eine Gebühr. Dazu kommt das Überangebot von Koch-, Quiz- und anderen Unterhaltungssendungen, sowie immer mehr Spartensendern - das hat alles nichts mit einer Grundversorgung zu tun. Obwohl der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk Deutschlands defakto eine Bundesangelegenheit ist - alle Haushalte und alle Unternehmen sind betroffen, wird er förderal, also über die Bundesländer geregelt. Das erschwert nötige Strukturreformen vor dem Hintergrund der bereits äußerst fragwürdigen Existenz dieses Systems. Dass das Bundesverfassungsgericht dieses antidemokratische, illegitime Rundfunksystems Deutschlands nicht längst verurteilt hat, ist ebenso äußerst fragwürdig.

Darum geht es hier ja nicht. WP zeigt ja nur den Stand der Dinge ohne Wertung. Wenn du nun eine veritable Quelle zu deinen Thesen findest, kannst du das natürlich in den Artikel einbringen. --TechArtGer (Diskussion) 10:56, 9. Dez. 2020 (CET)Beantworten