Diskussion:Rundfunkstaatsvertrag

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Albert Magellan in Abschnitt fehlender 21.RStV
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Zustand des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Die Rundfunkstaatsverträge und die Historie ihrer Änderungen durch Rundfunkänderungsstaatsverträge ist hier völlig unzureichend dargestellt. Ohne eine Liste zu den Verträgen von Nr. 1 bis (derzeit, 2008) Nr. 12 mit den entsprechenden Gegenständen geht es nicht. Vielleicht setze ich mich mal daran. --89.53.90.168 09:54, 3. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Abschaltung Analogfernsehen[Quelltext bearbeiten]

15. Wie ist die Abschaltung des analogen Fernsehens beim Übergang auf das digitale Fernsehen geregelt? Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglicht der Rundfunk-Staatsvertrag die schrittweise Einstellung der analogen Verbreitung und zwar unter angemessenen Bedingungen für die Nutzer. Der private Rundfunk kann die Entscheidung über die Abschaltung im Prinzip selber fällen, da es sich um eigenständige Firmen handelt.


Quelle: [1]

Verbot dauerhafter Web-Archive[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand, im wievielten Änderungs-Staatsvertrag das geregelt werden soll? Gibt es für den Entwurf eine Quelle? --JensMueller 13:39, 17. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Es geht um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Veraltet[Quelltext bearbeiten]

Sollte man nicht darauf achten, ein wenig auf dem laufenden zu bleiben? http://www.google.com/search?hl=de&rlz=1C1CHMB_deDE291DE303&num=100&q=rundfunkänderungsstaatsvertrag&btnG=Suche&lr= --Historiograf 15:50, 6. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Drittsendelizenz[Quelltext bearbeiten]

Ich würde gern noch das Thema Drittsendelizenzen hinzufügen. --80.64.180.83 00:32, 27. Mär. 2010 (CET)Beantworten

PDF-Version[Quelltext bearbeiten]

Hi, ist das normal, daß die PDF-Version nicht aktuell ist oder hat sich da irgendwo ein Fehler eingeschlichen? -- BaBax (nicht signierter Beitrag von 84.133.167.16 (Diskussion) 23:25, 3. Jul 2011 (CEST))

erledigt. --Hvd69 (Diskussion) 17:21, 5. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Abschnitt "Kritik"?[Quelltext bearbeiten]

Mich wundert, daß es keinen Abschnitt Kritik gibt, speziell zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, da die haushaltsbezogene Pauschalabgabe (eigentlich Steuer) von mehreren Seiten als nicht rechtskonform kritisiert wird und auch Klagen dagegen angestrebt (und schon eingereicht?) wurden. --92.225.44.194 14:22, 29. Jan. 2015 (CET)Beantworten

PS: Hä??? Wo enthält meine Bearbeitung externe Links, daß ich deshalb ein Chaptcha ausfüllen müsste? --92.225.44.194 14:22, 29. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Soweit ich lesen kann, ist sowohl schon in der Einleitung als auch im Abschnitt "15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag" ganz korrekt zum Artikel "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" verlinkt, gegen den sich die Kritik und die (inzwischen gescheiterten) Klagen gerichtet haben. Wo ist das Problem? --Hvd69 (Diskussion) 14:28, 29. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Zusammenlegen mit zweitem Wikipedia-Artikel zum selben Thema[Quelltext bearbeiten]

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvertrag_%C3%BCber_den_Rundfunk_im_vereinten_Deutschland#cite_note-8

Sonst entsteht Wirrnis!

Copy und Paste reicht insoweit. Dann hätte man auch endlich einen Abschnitt mit fundamentaler Kritik.

Aktiver Link zu dem dort genannten, kritischen Urteil mit u.a. Prof. Paulus:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html

Michael Fosheim

16. Rundfunkstaatsvertrag[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird darauf verwiesen, dass ein 16. Rundfunkstaatsvertrag 2015 "überwiegend" in Kraft getreten sei. Es scheint sich dabei um einen Geheimvertrag zu handeln, dessen Wortlaut unter Androhung längerer Haftstrafen nicht veröffentlicht werden darf. Hat jemand dazu nähere Informationen, ob der Verfassungsschutz den Vertrag als Staatsgeheimnis eingestuft hat? Oder gibt es doch irgendwo einen Link zu einer illegalen Veröffentlichung des Vertragstextes? 87.163.34.31 22:53, 1. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Hier ist zwar nicht die Auskunft, aber einfaches Googlen führt manchmal sofort zum gesuchten Ergebnis: 16. RStV (PDF). --Hvd69 (Diskussion) 17:38, 4. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Ist der Rundfunkstaatsvertrag als Staatsvertrag im Bundesgesetzblatt verkündet? Heiko242 (Diskussion) 12:05, 7. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Nein, weil es sich auf Bundesebene um einen Vertrag handelt, nicht um ein Gesetz. Die gesetzliche Umsetzung erfolgt durch die Länder, dementsprechend wurde der Vertrag als Transsmissionsgesetz von den Länderparlamenten verabschiedet und in den entsprechenden Gesetzblättern veröffentlicht.--Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 16:05, 7. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Fehlender 18. RStV[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt ein Abschnitt zum 18. Rundfunkstaatsvertrag, der am 1.1.2016 in Kraft trat. Sofern kein Widerspruch besteht, würde ich das in den nächsten Tagen nachtragen. Quelle:http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Gesetze_aktuell/RStV_18.pdf --Maroatma (Diskussion) 23:54, 23. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Fehlender 19. RStV[Quelltext bearbeiten]

Ebenso fehlt der Rundfunkstaatsvertrag in der 19. Fassung, die zum 1. Oktober 2016 in Kraft trat. Auch diesen Absatz würde ich einfügen. Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000502 --Maroatma (Diskussion) 00:37, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Klar, warum nicht? --Albert Magellan (Diskussion) 21:25, 15. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

fehlender 21.RStV[Quelltext bearbeiten]

...habe gerade hier noch entdeckt, dass in einem Anti-GEZ-Forum noch weitere Quellen und amtliche Statements zusammengetragen worden sind zum 21. RÄStV: https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25716.0(nicht signierter Beitrag von Wiknic (Diskussion | Beiträge) 13:50, 29. Mai 2018 (CEST))Beantworten

Warum bitteschön wird die Schrift hier kleiner??? --Albert Magellan (Diskussion) 21:25, 15. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Weblinks: RStV im HTML-Format[Quelltext bearbeiten]

In den aktuell vorliegenden Weblinks zum Artikel ist der RStV nur im PDF-Format verlinkt.

Das Institut für Urheber- und Medienrecht e. V., München, hat den RStV im HTML-Format veröffentlicht:

https://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-13/text/2010_02.php