Diskussion:Sächsisches Lebensrettungsehrenzeichen

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Prolaps in Abschnitt Trageweise
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GiftBot (Diskussion) 18:17, 18. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Trageweise[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird behauptet, dass die Erlaubnis des Tragens am Band stark eingeschränkt ist, und die Trageweise grundsätzlich an der Bandschnalle zu erfolgen hat.
Das konnte ich aus der Verwaltungsvorschrift so nicht herauslesen. Ganz im Gegenteil stellt die VwV-Lebensrettungsehrenzeichen in Nr. 2 Satz 5 klar, dass es dem Träger freigestellt ist, das Zeichen selbst oder eine „Miniatur auf weiß-grünem Band“ zu tragen.
Zudem verweist Satz 6 zur Präzisierung auf die Anlage zu Nr. 2. Dort ist nur das Avers und Revers des Lebensrettungsehrenzeichens am Bande dargestellt, jedoch keine Bandschnalle abgebildet. Ob eine solche überhaupt existiert ist somit auch fraglich.
Vielleicht gibt es dafür ja auch zentrale Vorschriften, die lediglich nicht als Beleg aufgeführt wurden. Ich konnte dazu jedoch nichts finden. Gruß --Prolaps (Diskussion) 20:12, 28. Jan. 2020 (CET)Beantworten